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Bericht der Landesgruppe Bayern (Rosa Beilage zur VPP 01/2013)


Aus der Psychotherapeutenkammer

„Zehn Jahre PTK“ – Am Vorabend desdiesjährigen Landespsychotherapeutentag am 27. April im Münchner Gasteig mit dem Schwerpunktthema Narzissmus wird eine Festveranstaltung anlässlich des Kammerjubiläums stattfinden.

Psychotherapeutische Qualitätsanforderungen in den Kliniken.

Die Bremer Psychotherapeutenkammer hat es in einer Expertise sorgfältig darlegen lassen: Psychotherapie darf in Krankenhäusern und Kliniken nur von Psychotherapeuten geleistet werden oder unter Aufsicht von Psychotherapeuten durch Ausbildungsteilnehmer/innen. In Kliniken und Krankenhäusern fehlt es dagegen nicht selten an ärztlichen PsychotherapeutInnen oder PP/KJP, so dass eine entsprechende Aufsicht nicht gegeben ist. Nach längerer interner Beratung hat die Kammer sich entschlossen, die hier geltenden Qualitätsanforderungen offensiv bei den bayerischen Krankenhäusern und Kliniken einzufordern.

Engagement für PiA:

Mitglied können PiAs in der PTK noch nicht werden, auch nach der gerade vorbereiteten Änderung des Heilberufekammergesetzes. Allerdings will die PTK sich dennoch bemühen, die PiA so gut es geht einzubeziehen. So war Birgit Gorgas als Vorstandsvertreterin an der PiA-Demonstration im Dezember beteiligt. So finden regelmäßig, mind. einmal jährlich Besprechungen mit den PiA-Vertretern aller Ausbildungsinstitute statt. Und zudem wird jetzt vorbereitet, den PiA, soweit gewünscht und bestellt, das Psychotherapeutenjournal regelmäßig kostenlos zu übersenden.

Prävention in Bayern:

Bis vor kurzem wurden bayernweite Aktionen und Kampagnen von der Landeszentrale für Gesundheit LZG e.V. mit staatlichen Mitteln organisiert und umgesetzt. Im vorvergangenen Jahr hat das Gesundheitsministerium entschieden, diese Aktivitäten besser durch die eigene Behörde, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL durchführen zu lassen. Möglicherweise war dem damaligen Gesundheitsminister Söder die Unabhängigkeit der LZG ein Dorn im Auge. Die staatlichen Mittel sind nun zum 1.1.2013 zur neuen Präventions-AG des LGL gegeben worden, die in der Regie des Ministeriums staatstragende Prävention gewährleisten wird. Entgegen dem erklärten Ziel der Politik hat sich allerdings die LZG nicht zum Jahresende aufgelöst, sondern auf Wunsch vieler Mitglieder, der großen bayerischen Gesundheitsinstitutionen, Krankenkassen, Bildungsträger und Kammern u.a. neu konstituiert und wird im Laufe dieses Jahres ein neues Handlungskonzept erarbeiten. In den neuen Vorstand wurde Heiner Vogel als Beisitzer gewählt.

Themen der Tagespresse und Anfragen aus der Politik:

Der Alltag der Kammer ist zu einem erheblichen Teil neben mittelfristigen Initiativen oder Projekten durch „daily hassles“ geprägt: Die SZ-Schlagzeile zur ADHS-Häufung in Würzburg und der dort fälschlicherweise hergestellte Zusammenhang mit der Zahl der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Hier musste relativ kurzfristig eine fundierte Pressemeldung erstellt und verbreitet werden. Oder auch die fast wöchentlich eintreffenden Anfragen aus der Politik: Kleinere oder größere Landtagsanfragen, zu denen die Kammer gefragt wird, wenn PT-Themen beteiligt sind. Auch hier ist die PTK vernünftigerweise bemüht, fundiert und konstruktiv zu antworten. Man darf es ja als gutes Zeichen werden, dass die Politik sich für die Position der Psychotherapeutenschaft bei der Bewertung von Fragen der Gesundheitsversorgung interessiert und hofft, dass die Antworten dann auch zur Meinungsbildung beitragen können. Und tatsächlich erhält die Kammer immer häufiger die Rückmeldung, dass die Stellungnahmen der PTK nützlich sind.

Heiner Vogel

 

Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) und Landeskonferenz der
Richtlinienpsychotherapie-Verbände (LAKO)

Bei der letzten Sitzung des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie (BFPt) im Jahr 2012, am 6. November, standen die Themen Honorar- und Vertragssituation, "Praxis-Aufkauf" und Abrechnung psychotherapeutischer Ausbildungsinstitute, im Mittelpunkt.

Honorar und Vertragssituation

Ein Vertreter der Verwaltung der KVB stellte die Honorarergebnisse für Psychotherapeuten und Fachärzten im Vergleich, für das 1. Halbjahr 2011, dar. Demnach kamen die bayerischen Psychotherapeuten im genannten Zeitraum auf einen Honorarumsatz von durchschnittlich 44.585 € (darin enthalten sind 6.599 € aus privatärztlicher. und sonstiger Tätigkeit). Nach Abzug der Betriebsausgaben von 14.162 € (31,8 %) - Steuern, Kranken-, Pflegeversicherung und Altersversorgung - bleibt ein Nettoeinkommen von 15.947 €. Dies entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.658 €.

Dem gegenüber steht der Durchschnitt aller Ärzte und Psychotherapeuten, die nach der obigen Formel auf ein monatliches Nettoeinkommen von 5.422 € kommen.

Wie ergibt sich der Unterschied von 2.800 € monatlich? Es liegt, nach Aussage der KVB daran, dass die Psychotherapeuten weniger arbeiten. Würde ein Psychotherapeut in der Woche 47 Stunden arbeiten, käme auch er auf ein Nettoeinkommen von ca. 5.000 €.

Im Rahmen der nachfolgenden Diskussion ergaben sich erhebliche Zweifel an den Berechnungsgrundlagen und dem Rechenweg. Die Vertreterin der KVB sagte zu, dies zu klären. Die Mitglieder des Fachausschusses erwarten vom Vorstand einen Vorschlag, wie der Durchschnitt bei den Psychotherapeuten auf den Durchschnitt aller angehoben werden kann, z. B. durch Stützung der Punktwerte. Dr. Pedro Schmelz (stellvertretender Vorstand der KVB) führte hierzu aus, dass der durchschnittliche Punktwert bei den Psychotherapeuten bei 3,5 Cent und bei den Fachärzten bei 2,7 Cent läge. Laut der Vertreterin der KVB-Verwaltung lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Bayern im 1. Quartal 2012 bei 29 Stunden, der durchschnittliche Umsatz bei 21.000 Euro. Schmelz schlägt vor, zwischen 100 und 200 Praxen von 3.500 nach dem Zufallsprinzip hinsichtlich der Arbeitszeiten zu prüfen.

Der Fachausschuss weist die vorgestellte Darstellung zu den Honorarergebnissen für PT zurück. Daraufhin wird die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Honorarzahlen“ beschlossen, die die Basis des Zahlenmaterials nochmals prüfen soll.

Praxis-Aufkauf

Nach in Kraft treten der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinien drohen in sog. „überversorgten“ Planungsbereichen Aufkäufe von Praxissitzen, wenn der Praxisinhaber in den Ruhestand geht oder aus sonstigen Gründen der Praxisbetrieb einstellt.

Momentan sind hier noch viele Fragen offen. Sei es zum Thema Umgang mit Ermächtigungen oder Sonderbedarfszulassungen. Der Fachausschuss beschließt die Empfehlung, dass die Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung aufgrund sach- und fachgerechter Kriterien zu entwickeln seien. Und er weist nochmals darauf hin, dass die Praxen in allen Planungsbereichen in der Regel mehr als ausgelastet sind und es meist lange Wartezeiten gibt. Nachdem die psychotherapeutischen Leistungen zum 01.01.2013 aus dem Honorartopf der KVen ausbudgetiert wurden, dürfte deren Interesse an Praxisaufkäufen eher gering sein.

Abrechnung psychotherapeutischer Ausbildungsinstitute

Da die Kassen die bisherige Vereinbarung zur Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen der Ausbildungsinstitute nach dem Vorbild ambulant tätiger Psychotherapeuten zum 31.12.2012 gekündigt haben, besteht ab dem Quartal 1/2013 ein vertragsloser Zustand. Die Institute müssen mit den Kassen bzw. deren Verbänden einzeln Verträge abschließen. Der Datenaustausch und die Abrechnung müssen eigenständig organisiert werden und es gibt keine Abschlagszahlungen mehr. Die KVB macht den Instituten das Angebot, die Dienstleistungen nach wie vor zu übernehmen mit dem Ziel, so wenig wie möglich Änderungen vorzunehmen hinsichtlich Organisation, Aufwand und Kosten. Der Fachausschuss begrüßt dieses Angebot der KVB.

Willi Strobl
Landessprecher Bayern


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