Delegiertenkonferenz der Psychotherapeutenkammer
Situation der PiA im Vitos-Konzern
Die Frühjahrs-Delegiertenversammlung am 27. April bot Gelegenheit, viele aktuelle Themen aus Gesundheits- und Versorgungspolitik zu diskutieren. Ein wichtiges Thema war die Neuregelung der Vergütung der PiA durch den hessischen Klinikkonzern Vitos (den früheren Landeswohlfahrtsverband) ab dem 1. März 2013.
In einem Beschluss der Geschäftsführung hatte Vitos festgelegt, dass PiA (PP) künftig für 40 % ihrer Vollzeitstelle in einen Angestelltenvertrag (vergütet nach TVöD E13) und für 60 % einen Ausbildungsvertrag ohne Vergütung erhalten sollen. Gleichzeitig soll die Laufzeit der Verträge auf 15 Monate verlängert werden. Für die KJPiA soll eine ähnliche Vertragsgestaltung gelten, jedoch nur eine Vergütung nach S12 TVöD/VKA S&E.
Diese neue Regelung bedeutet für diejenigen PiA, die bisher ohne jede Vergütung auf einer Vollzeitstelle die Praktische Tätigkeit abgeleistet haben, dass sie jetzt ein Auskommen haben. Diejenigen jedoch, die neben der Praktischen Tätigkeit eine feste Stelle hatten, bekommen große Probleme, beides zu vereinbarten. Gleichzeitig scheint im Vitos-Konzern keine Regelung getroffen worden zu sein, wie die Gelder für die 40 %-Angestelltenverträge bereit zu stellen wären. Da die Personaletats der Kliniken längst feststehen, bekommen derzeit viele Ausbildungsinstitute die Rückmeldung, dass PiA-Stellen (besonders für die KJPiA) gestrichen werden. Gleichzeitig bedeutet die Verlängerung des „Praktischen Jahres“ um drei Monate eine Verlängerung der Ausbildung, auf die viele Ausbildungsinstitute nicht eingestellt sind.
Unsere Kammerliste VT-AS unterstützt jetzt die Initiative etlicher verhaltenstherapeutischer Ausbildungsinstitute, direkt mit der Leitung des Vitos-Konzerns in Kontakt zu kommen. Während nämlich die Kammer keine formalisierte, sondern nur eine politische Beziehung zu Vitos hat, haben die Ausbildungsinstitute sogenannte „Kooperationsverträge“, auch wenn es bei der Umsetzung dieser neuen Beschlusslage im Vitos-Konzern wenig Kooperation gab.
An alle von dieser Neuregelung betroffenen PiA möchten wir die Bitte richten, mit ihren Ausbildungsinstituten, aber auch mit der DGVT in Hessen Kontakt zu halten und Informationen, wie die Neuregelung umgesetzt wird, zu übermitteln.
Situation der Psychologischen Psychotherapeuten im Vitos-Konzern
Gleichzeitig mit dem Beschluss über die Gestaltung der PiA-Verträge hat die Vitos-Geschäftsführung beschlossen, Psychologische Psychotherapeuten, die auch als solche (und nicht als Diplom-Psychologen) arbeiten, künftig nach E14 TVöD zu vergüten. Die Delegiertenkonferenz der hessischen Kammer wertet dies als ersten Schritt in die richtige Richtung, strebt aber für alle Kolleginnen und Kollegen (PP und KJP) eine Vergütung nach E15 an, was dem Facharztniveau entsprechen würde. Deutliche Kritik wurde daran geübt, dass die KJP nicht genauso wie die PP nach E14 bezahlt werden sollen. Eine Regelung für die KJP wurde noch nicht getroffen, doch kann befürchtet werden, dass sich der Vitos-Konzern auf die Eingruppierung der KJP entsprechend dem TVöD/VKA S&E festlegen wird, was eine Schlechterstellung bedeutet.
Resolution zur Initiative der TK zur „Steuerung“ von Patientenströmen
Zu den vor wenigen Tagen veröffentlichten Thesen der Techniker Krankenkasse zur Ausgestaltung ambulanter Psychotherapie beschloss die Delegiertenversammlung einstimmig folgende Resolution:
Die freie Psychotherapeutenwahl darf nicht in Frage gestellt werden.
Die Techniker Krankenkasse schlägt in ihren am 26.4.2013 publizierten „Thesen zur ambulanten Psychotherapie“ eine „Koordinierungsstelle“ für Patienten mit psychischen Erkrankungen vor: Der Patient soll „bedarfsgerecht“ in die Therapie „gesteuert“ werden. Laut TK wäre dies eine neue Form der Versorgungssteuerung. Therapieplätze würden in der Folge nicht falsch besetzt und stünden denjenigen zur Verfügung, die sie tatsächlich benötigen.
Dieses von der TK vorgelegte Verfahren sieht vor, dass ein bei der Krankenkasse angesiedelter Psychotherapeut nach einem Erstgespräch den Therapiebedarf bewerten und dem Versicherten auf dieser Grundlage einen Therapeuten zuweisen würde. Mit diesem aus Sicht der Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen untauglichen Instrument will die TK dem von der BPtK in der sog. Wartezeitenstudie belegten Therapeutenmangel begegnen.
Die TK widerspricht mit diesem Vorschlag ihrer eigenen Studie „Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie“, in der nachgewiesen wurde, dass die in Psychotherapien behandelten Patienten unter dringend behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen leiden.
Besonders gravierend ist, dass mit dem Vorschlag der TK Patienten vorgeschrieben würde, welche Therapieform bei welchen Therapeuten in Anspruch genommen werden muss. Dies widerspricht der in Deutschland gesetzlich garantierten freien Psychotherapeutenwahl und führt auch nicht zu der von der TK in Aussicht gestellten Verkürzung der Wartezeiten.
Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen wehrt sich gegen diesen massiven Eingriff in das Patientenrecht der freien Psychotherapeutenwahl.
Qualitätszirkel
Der nächste Qualitätszirkel KJP-VT findet am Dienstag, 18. Juni 2013, um 18.30 Uhr in der Praxis von Elisabeth Huber statt. Thema: "Trauma"
Kontakt:
Elisabeth Huber, Schulberg 7-9, 65183 Wiesbaden, Tel: 0611 23839493
info@huber-psychotherapie.de,
www.huber-psychotherapie.de
Karl-Wilhelm Höffler, Elisabeth Huber