Beim ersten Treffen der Leitlinien-Kommission Angststörungen in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ging es zunächst um die Frage, welche Therapieverfahren an der Erstellung der Leitlinie beteiligt werden sollen. Beschlossen wurde, dass in der Leitliniengruppe Vertreter wissenschaftlich anerkannter Therapieverfahren (und nicht nur von Richtlinien-Verfahren) berücksichtigt werden, da diese zur Erstellung einer Leitlinie wichtige Beiträge bringen können.
Die nächste Frage betraf den Geltungsbereich und die Ziele der Leitlinien.
Festgehalten wurde zunächst, dass
Von daher ist eine Behandlung in dieser Altersgruppe von hoher Bedeutung.
Ziele der Leitlinie sollen sein:
Für welche Angststörungen soll nun eine Leitlinie erstellt werden?
Die Frage ist im Kinder- und Jugendlichenbereich problematischer als im Erwachsenenbereich, deshalb wurden hier verschiedene Aspekte diskutiert. Zunächst ging es um die Frage, wie die Unterschiede zwischen ICD-10 und DSM überwunden werden können, denn in Deutschland beruht die psychotherapeutische Versorgung auf ICD-Diagnosen, während die Therapieforschung fast ausschließlich auf DSM-Diagnosen aufbaut. Von daher stellt sich die Frage nach der Übertragbarkeit der „DSM-Studienergebnisse“ auf Patienten, die mit ICD diagnostiziert werden. Eine aktuelle Studie zeigt, dass je nach Klassifikationssystem unterschiedliche Kinder/Jugendliche eine Angststörungs-Diagnose erhalten, und von einer Übereinstimmung der beiden Klassifikationssysteme bei der Identifizierung von Patienten nicht ausgegangen werden kann. Auf diese Problematik soll in den Leitlinien hingewiesen werden.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass in der Therapieforschung die Diagnosekategorie F93 „Emotionale Störungen des Kindesalters“ nicht vertreten ist. In den Leitlinien sollen daher sowohl die kindheits- als auch die erwachsenenspezifischen Störungsbilder aufgelistet werden. Es soll ein Bewusstsein für die teilweise nicht vorhandene Übereinstimmung zwischen kindheits- und erwachsenenspezifischen Diagnosen geschaffen werden.
Diskutiert wurde ebenfalls, ob folgende Störungsbilder in die zu erstellende Leitlinie mit aufgenommen werden:
Da die Diagnose „Angst und Depression gemischt“ nicht in den Leitlinien für Depression aufgeführt ist, soll sie in den Leitlinien Angststörungen des Kindes- und Jugendalters behandelt werden. Andere gemischte Angststörungen und nicht näher bezeichnete Angststörungen werden nicht behandelt.
Es werden in den Leitlinien weiterhin die folgenden Störungsbilder behandelt:
Der Stand zur Evidenzbasierung der Behandlung der „Emotionalen Störung mit Geschwisterrivalität“ und „Sonstige emotionale Störung des Kindesalters“ soll in der Leitlinie ebenfalls dargestellt werden.
„Young adults“ wird als Suchbegriff mit in die Literatur-Recherche aufgenommen. Die Leitlinien befassen sich mit der Behandlung von Kindern ab vier Jahren. Die Diagnostik soll in den Leitlinien mitbehandelt werden. Es soll klar ersichtlich sein, dass die Diagnose-Instrumente auf ihre Gütekriterien untersucht wurden.
Folgende klinisch relevante Fragestellungen wurden zur Bearbeitung in der Leitlinie vorgeschlagen:
Rudi Merod
Vorstand DGVT und DGVT-BV