Delegiertenkonferenz der hessischen Psychotherapeutenkammer
Am 1. und 2. November 2013 fand in Wiesbaden die Herbst-Delegiertenkonferenz der hessischen Psychotherapeutenkammer statt. Wichtige Entscheidungen deuteten sich aber schon im Vorfeld an.
Der bisherige wissenschaftliche Referent der Kammer Dr. Matthias Ochs hat eine Professur an der Hochschule Fulda erhalten. Kerstin Geis, bisher stellvertretende Geschäftsführerin und für Finanzen zuständig, ist neu für die SPD in den hessischen Landtag gewählt worden.
In dieser Situation war es vorrangiges Ziel der Liste VT-AS, die von der DGVT Hessen mitgetragen wird, ein Ausufern der Personalkosten zu verhindern und einen finanziellen Spielraum für künftige Maßnahmen der Personalentwicklung zu behalten. In einer intensiven Diskussion sowohl innerhalb der Liste VT-AS wie auch mit unseren Koalitionspartnern, der Integrativen Liste IL (VHVP/BVVP) und den psychodynamischen Listen, konnte sichergestellt werden, dass sich der Kammerhaushalt für das Jahr 2014 im Rahmen des Koalitionskompromisses für den Haushalt 2013 bewegt.
Weitere Personalien wurden auf der Delegiertenkonferenz entschieden: Da Susanne Walz-Pawlita zwischenzeitlich zur Bundesvorsitzenden der DGPT gewählt worden war, gab sie ihre Mitgliedschaft im Vorstand der hessischen Kammer auf. Für unsere Liste würdigten Heike Winter und Karl-Wilhelm Höffler ihr großes Engagement für die Psychotherapeutenschaft. Als Nachfolgerin wurde auf Vorschlag der psychodynamischen Listen mit großer Mehrheit Birgit Pechmann gewählt.
Herausragendes inhaltliches Thema der Delegiertenkonferenz war eine Diskussion zum Thema „Berufsbild der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“. Prof. Dr. Eckhart Hahn, Dekan der Fakultät für Gesundheit der Universität Witten/Herdecke und Vorsitzender der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung, berichtete, wie für die Medizinerausbildung der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) erarbeitet wird. Dabei war entscheidend, dass Kompetenzen nicht „irgendwie“ aus den Lehrbüchern für Medizin abgeleitet wurden, sondern aus den Rollen, die Medizinerinnen und Mediziner im Gesundheitswesen und in der Gesellschaft wahrnehmen. Betrachtet man die dabei beschriebenen Rollen näher, so kann man zu dem Schluss kommen, dass sie auch auf die psychotherapeutische Profession anwendbar sind: Medizinischer Experte, Kommunikator, Interprofessioneller Arbeiter, Manager/Führungsperson, Gesundheitsberater, Gelehrter (Wissenschaftler und Lehrer). Im NKLM werden für diese Rollen sowohl Wissenskompetenzen wie auch Handlungskompetenzen beschrieben. Da offensichtlich ist, dass Handlungskompetenzen nicht in herkömmlichen Prüfungssituationen abgefragt werden können, werden mittlerweile in den Prüfungen des Medizinstudiums praktische Aufgaben eingebaut, die an Simula-tionspatientInnen abgearbeitet werden müssen.
Die Aufgabe, ein Berufsbild der Profession zu diskutieren, war von der Politik (dem Bundesministerium für Gesundheit) an die Kammern herangetragen worden. Sowohl auf Bundesebene wie in den Länderkammern finden dazu Diskussionsrunden statt. Dabei ist ein wichtiger Gesichtspunkt, dass die Profession nicht beschreiben soll, wie sie sich selbst gegenwärtig versteht. Vielmehr wird nach dem künftigen Selbstverständnis gefragt, das sich dann in einem überarbeiteten Psychotherapeutengesetz wiederfinden soll. Damit ist nach Ansicht unserer Liste VT-AS auch das Feld geöffnet für die Frage, welche ärztlichen Aufgaben künftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter welchen Bedingungen mitübernehmen werden können (z. B. Medikation?).
Ein weiteres wichtiges Thema der Delegiertenkonferenz war das Stichwort „Kostenerstattung“. Dabei machte Karl-Wilhelm Höffler für die Liste VT-AS deutlich, dass es nicht ausreiche, gerade approbierten Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung für das Arbeiten in der Kostenerstattung zu geben. Vielmehr müsse deutlich werden, dass die Kostenerstattung nur ein Notnagel zur Finanzierung der Psychotherapie sei und unter Bedingungen stattfinde, die allenfalls vorübergehend akzeptabel erscheinen. Zudem sei offensichtlich, dass die Kostenerstattung nicht allen Patientinnen und Patienten gleichermaßen offen stehe. So mache es deutliche Unterschiede, bei welcher Kasse man versichert sei. Auch die psychische Erkrankung lasse es oftmals nicht zu, dass sich ein Patient mühsam den Weg zur Kostenerstattung erkämpft.
Abschließend sei angemerkt, dass die hessische Kammer mit ihren politischen Forderungen auf die Landesregierung zugehen wird, sobald diese sich neu formiert hat.
Karl-Wilhelm Höffler
Landessprecher Hessen