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Bericht der Landesgruppe Niedersachsen (Rosa Beilage zur VPP 4/2013)


Aus der Psychotherapeutenkammer

Am 2. November 2013 fand in Hannover die 8. Sitzung in der 3. Wahlperiode der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) statt.

Prof. Birgit Kröner-Herwig wurde als Vertreterin der Hochschulen nach langjähriger Mitwirkung verabschiedet. Die Nachfolge tritt Prof. Nina Heinrichs von der Technischen Universität Braunschweig an. Als neues Mitglied der Kammerversammlung war es für mich sehr spannend, die Gepflogenheiten und die Arbeit dieser Versammlung kennen zu lernen und sogleich selbst in diese einzusteigen.

Aus dem Land Niedersachsen wurde berichtet, dass es Überlegungen zur Einrichtung einer Kammer für Pflegeberufe gibt für Kranken- und Altenpflegeberufe.

Der Vorstand hat einige Zahlen zu Mitgliederentwicklung vorgestellt. Die Mitgliederzahlen steigen. Dabei sind 72 % der Mitglieder Psychologische PsychotherapeutInnen, 22 % Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und 5 % verfügen über beide Approbationen. Der Anteil der Neuapprobierten in den Jahren 2012 bis 2013 beläuft sich auf 66 PP und 50 KJP, was ein zufriedenstellendes Verhältnis darstellt. Weiblichen Therapeutinnen stellen mit 80 % dabei den deutlich überwiegenden Anteil dar.

Zunächst ging es um die Veränderungen des Selektivvertrages zwischen KV und AOK Niedersachsen: Dabei hatte es viel Unmut gegeben, weil viele Akteure an der kritischen Auseinandersetzung mit dem Vertrag beteiligt waren, ein Verband (DPtV) jedoch in einem Brief an alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen den Beitrag der Kammer und ihres Ausschusses Berufsordnung und Berufsethik übergangen hatte. Weiterhin hat die Kammerversammlung sich auch mit den ethischen Problemen eines solchen Vertrages auseinandergesetzt.

Ein weiteres großes Thema war die Reform des Psychotherapeutengesetzes. Dazu war Dr. Jörn W. Gleiniger eingeladen worden, der sein Modell der dualen Direktausbildung vorgestellte. Da dieses Thema sehr komplex ist, verweise ich an dieser Stelle auf die VPP und die DGVT-Homepage. Es wurde in der Diskussion deutlich, dass es zur notwendigen Ausbildungsreform keine einfache Lösung gibt und dass die jeweiligen möglichen Modelle die bestehenden Probleme gar nicht oder nur teilweise lösen und zusätzlich neue gravierende Probleme verursachen. Die Umsetzbarkeit einer Direktausbildung erscheint nicht so einfach, wie es das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder auch andere einen glauben lassen wollen. Hier müssen noch Fragen der Umsetzbarkeit, der Finanzierung an den Hochschulen und durch die Länder bedacht werden.

Reform im Hau-Ruckverfahren

Grundsätzlich kam die Frage auf, warum wir uns auf eine solche Reform zu Direktausbildung in einem derartigen Hau-Ruck-Verfahren einlassen sollten. Denn es wurde überdeutlich, welche Risiken und Gefahren darin stecken. Niemand möchte die hohe Qualität der bisherigen Ausbildung, die bundesweite Einheitlichkeit und damit auch die Sicherheit für die Patienten leichtfertig aufs Spiel setzen, zumal die Begründung des BMG ausschließlich  ordnungspolitische Gründe hat und nicht inhaltlich begründet ist. Es wurde noch einmal an die Beschlüsse des DPT erinnert.

Ein weiterer Punkt war die Anpassung der Musterberufsordnung an das neue Patientenrechtegesetz. Der Ausschuss Berufsordnung und Berufsrecht hat sich damit intensiv auseinandergesetzt. Hauptdiskussionspunkt war das Patienteneinsichtsrecht in die komplette Akte. D. h., dass alles, was in der Akte ist und zur Dokumentation gehört, auch freigegeben werden muss, wenn der Patient oder das Gericht Akteneinsicht haben möchte. Dies kann nur verweigert werden, wenn Rechte Dritter betroffen sind. Was nicht berücksichtigt ist, sind die Persönlichkeitsrechte des Therapeuten. Insbesondere die analytischen und tiefenpsychologischen Kolleginnen und Kollegen wiesen darauf hin, dass dies dazu führt, dass sie, wenn die Persönlichkeitsrechte des Therapeuten gar nicht berücksichtigt werden, ihre Überlegungen zur Gegenübertragung kaum noch offen dokumentieren können. Ebenso wenig wird die Situation bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten berücksichtigt. Eine Anpassung wurde vom Ausschuss vorgeschlagen und von der Mehrheit angenommen.

Es bleibt ein wichtiges Thema, denn letztlich muss hier das Bundesrecht in Form des Patientenrechtegesetzes eingehalten werden und die Musterberufsordnung kann dem schlecht widersprechen.

Der Qualitätssicherungsausschuss ist zurzeit damit beschäftigt, das Qualitätsmanagementhandbuch entsprechend den Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes zu überarbeiten. Die Vorgabe, einen Vertreter im Verhinderungsfall zu benennen, wurde bereits von vielen Mitgliedern umgesetzt. Diese Vorgabe ist ein Vorstoß der PKN, in der Berufsordnung zu regeln, dass im Falle einer Verhinderung durch Tod oder Krankheit die Praxisangelegenheiten weiter geführt und ordentlich abgewickelt werden können. Hierzu herrscht jedoch noch viel Unsicherheit. Von der Kammer werden alle Fragen gerne aufgenommen und beantwortet, es wird ein „frequently asked questions“-Bereich eingerichtet, wo die Fragen und Antworten gesammelt werden.

Berufsbild in der Diskussion

Die Ausbildungsreform ist auch ein Hauptthema der Bundespsychotherapeutenkammer und des letzten Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) gewesen und wird es auch bei der kommenden Versammlung des DPT wieder sein. Weiterhin wird hier auch unser Berufsbild diskutiert. Wie sehen wir uns? Welche Kompetenzen benötigen wir, die die Ausbildung vermitteln muss?

Auf Wunsch der PiA-Vertreterinnen brachte unsere Gruppe (DGVT und Krankenhauspsychotherapeuten) den Antrag ein, dass die berufspolitischen Aktivitäten der PiA-SprecherInnen künftig analog der Reisekostenverordnung der Kammerdelegierten vergütet werden. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Alexandra Klich
Landessprecherin Niedersachsen und Kammerdelegierte/PKN


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