Im Zusammenhang mit der wieder aufgekommenen Diskussion um eine Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde im Länderrat der Bundespsychotherapeutenkammer (hier treffen sich Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer der Landeskammern mit dem Vorstand der Bundeskammer einmal pro Quartal) im Verlauf des letzten Jahres beschlossen, zunächst ein Berufsbild zu entwerfen, aus dem heraus sich Kompetenzen ableiten lassen, die im Verlauf einer zukünftigen Aus- bzw. Weiterbildung von Psychotherapeuten erworben werden müssten. Daraus sollte sich sinnvoller ableiten lassen, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um diese Kompetenzen zu erwerben. Es zeigte sich, dass dieses Vorgehen auch in der Ärzteschaft schon lange genutzt wird, wenn es um Veränderungen der Approbationsordnung oder der Weiterbildungsordnung geht. In mehreren Sitzungen wurde dann darum gerungen, ein Berufsbild zu entwerfen, das nicht nur den Status Quo beschreibt, sondern das auch wünschenswerte Entwicklungen für die Zukunft skizziert (z.B. sollten Psychotherapeuten sich verstärkt einbringen in öffentliche Diskussionen in Belangen der psychischen Gesundheit; sie sollen auch eine tragende Rolle haben in Prävention und Rehabilitation). Auch sollte der Verfahrensbezug keine Rolle spielen. In den ersten Sitzungstagen wurde die grobe Struktur des Berufsbilds festgelegt und mit Inhalten gefüllt. So gliedert sich das Berufsbild (bisher liegt es nur im Entwurf vor) in drei Teile:
Über diese Struktur wird sehr gut deutlich, welche unterschiedlichen Facetten dieser Beruf hat und haben soll, wobei es zu Beginn gar nicht so leicht war, sich aus den eingefahrenen Gedankenmustern der jetzigen, durch das Gesetz einigermaßen eingeschränkten Berufsausübung zu befreien. Wir alle merkten, dass wir sehr in „heilkundlichen Bahnen“ (der Therapeut in seiner Praxis) und sehr am Sozialrecht orientiert dachten. Mit der Zeit gelang es aber zunehmend, über diesen Horizont hinaus zu denken und ein Bild des Berufs „zu entwickeln“ und ihn nach den Maßstäben zu beschreiben, die vor allem auch in der Zukunft wichtig sein werden (z.B. viel stärker vernetztes, interdisziplinäres Arbeiten). Dieses Bild ist noch nicht fertig gestellt, es wird nach wie vor gefeilt und diskutiert, z.B. auch auf dem nächsten Deutschen Psychotherapeutentag im Mai in Berlin
Es wurde inzwischen aber damit begonnen, aus diesem Berufsbild, den Tätigkeiten und Rollen Kompetenzen abzuleiten: was muss man können, um diese Rollen und Tätigkeiten auszufüllen? Dies wird in einer Matrix abgebildet, die die Kompetenzstufen „grundlegend“, „fortgeschritten“ und „professional“ umfasst. Daneben soll abgebildet werden, auf welcher dieser Stufen die Kompetenzen in Studium bzw. Aus-/Weiterbildung erworben werden sollen. Damit soll sich dann zu einem späteren Zeitpunkt abbilden lassen, was wann und wo am besten vermittelt und gelernt werden sollte. Diese Diskussion ist in vollem Gange, ist spannend und kontrovers, dabei aber am Ende sehr fruchtbar – so ist zumindest meine Einschätzung.
Andrea Benecke
(Mitglied der Länderrats-AG der Psychotherapeutenkammern zur Ausbildungsreform für Rheinland-Pfalz)