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Bedarfsplanungs-Richtlinie an neue gesetzliche Regelungen angepasst:

Ärztliche Sitze auch für PP!


Seit dem 1.1.2014 gelten wichtige Änderungen in der Bedarfsplanungsrichtlinie, die auf das „Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (sog. 3. AMG-Novelle) zurückgehen.

Eine Änderung betrifft die Praxissitze, die aufgrund der sog. Ärztequote für psychotherapeutisch tätige Ärzte freigehalten werden. Diese Quoten-Sitze konnten bislang nicht an Psychologische Psychotherapeuten vergeben werden. Mit der neuen Regelung müssen Praxissitze, die für psychotherapeutisch tätige Ärzte reserviert sind, an Psychologische Psychotherapeuten vergeben werden, sofern sich kein ärztlicher Bewerber findet. Seit dem 1. Januar 2014 werden Mindestversorgungsanteile in der psychotherapeutischen Versorgung nicht mehr pauschal, sondern unter Berücksichtigung der tatsächlich besetzten Arztsitze bei der Berechnung des Versorgungsgrades angerechnet.

Der G-BA nahm die entsprechende Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie am 19.12.2013 vor. Mit der Neufassung wird es künftig Psychologischen Psychotherapeuten ermöglicht, für ärztliche Psychotherapeuten per Quote vorbehaltene und nicht ausgeschöpfte Zulassungsmöglichkeiten zu nutzen, sofern in dem Planungsbereich insgesamt keine Überversorgung besteht.

Etwa 200 Psychotherapeutensitze können dadurch voraussichtlich bundesweit neu besetzt werden im Laufe des Jahres. Genaue regionale Daten liegen noch nicht vor. Wir werden über unsere Mailinglisten zeitnah informieren.

(Die Ärztequote liegt seit 2009 bei 25 % des Versorgungsanteils (zuvor bei 40 %). Insgesamt gibt es 33.600 PP und KJP in Deutschland, zusätzlich 5.322 Ärztliche Psychotherapeuten (ÄP). Insgesamt sind derzeit bundesweit ca. 22.000 PP, KJP und ÄP KV-zugelassen.)

Mit dieser Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie zum 1.1.14 wird sichergestellt, dass Zulassungsmöglichkeiten in wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereichen, in denen die Quoten für ärztliche Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten noch nicht ausgeschöpft sind, für diese „Sub-Gruppen“ (Formulierung des G-BA) weiterhin ausgewiesen werden.

Quelle: Newsletter des G-BA vom Dezember 2013, www.g-ba.de

Kerstin Burgdorf

Kostenerstattung – Ausgaben der Kassen

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat Zahlen der Krankenkassen veröffentlicht zur Finanzierung von Psychotherapie in der Kostenerstattung.

Danach sind in den vergangenen zehn Jahren die Ausgaben für Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V) beinahe um das Achtfache gestiegen. Von 2010 (30 Mio. Euro) sind die Ausgaben im Jahr 2012 auf 40 Mio. Euro gestiegen. Für 2013 prognostiziert die BPtK sogar 60 Mio. Euro.

Nach Angaben der BPtK warten psychisch kranke Menschen im Durchschnitt drei Monate auf einen Behandlungsplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. In ländlichen Regionen sind es durchschnittlich sechs Monate.

Mitglieder, die einen Einstieg in die Kostenerstattung planen, erhalten Unterlagen und Einstiegshilfen Schritt für Schritt durch den DGVT-Berufsverband. Auf unseren Kostenerstattungs-Mailinglisten sind derzeit über 500 Mitglieder bundesweit vernetzt.

Kerstin Burgdorf


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