Online-Petitionen an den Bundestag sind der große Renner – Anfang Februar gab‘s auch eine zum neuen Entgeltsystem für Psychiatrische und Psychosomatische Kliniken (PEPP). Dieses soll entsprechend dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG - vom 21.7.2012) ab 2015 schrittweise als neue Basis für die Vergütung eingeführt werden. Gleichzeitig wird erstens die Personalverordnung Psychiatrie (PsychPV, vom 18.12.1990) zum 1.1.2017 außer Kraft gesetzt. Und zweitens wird der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nach § 137 Abs. 1c SGB V verpflichtet, zum 1.1.2017 Standards für die Strukturqualität in diesen Kliniken zu entwickeln, die sodann verbindlich umgesetzt werden. Die Problematik des PsychEntgG und auch die mit einer pauschalierten Vergütung in psychiatrischen/psychosomatischen Kliniken verbundenen Probleme und Kontroversen haben wir in der Rosa Beilage und der VPP mehrfach dargestellt.
Die erwähnte Online-Petition (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_25/Petition_46537.nc.html) konnte bis zum 20.2.2014 unterzeichnet werden. Wenn 50.000 Unterschriften zusammen kommen (danach sieht es am Tag des Redaktionsschlusses, dem 13.1.14, nicht aus); würde der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über den Inhalt beraten und zwar die Frage, ob der Deutsche Bundestag aufgefordert werden soll, die Einführung von PEPP um zwei Jahre zu verschieben, um alternative Abrechnungssysteme für diesen Sektor zu überprüfen.
Im Hintergrund der Initiative zur Petition dürfte zunächst die weiterhin fehlende Akzeptanz der neuen Vergütungsstruktur in weiten Bereichen der Psychiatrie und auch bei vielen Betroffenenverbänden stehen. Zum anderen sind zwei aktuelle Entwicklungen zu nennen: Zum einen haben es die Bedenken gegen das PEPP sogar in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom Dezember 2013 geschafft. Dort wurde eine Prüfung des Systems in Aussicht gestellt – wie man hört, sollen insbesondere die SPD (die traditionell eine gewisse Nähe zu Gewerkschaften hat) und ihre Gesundheitsexperten mit dem System fremdeln. Zum anderen ist die von Seiten der Chefärzte einiger größerer Psychiatrien vorangetriebene Entwicklung eines (anderen) Tageskostenbasierten Entgeltsystems (TEPP) gerade vorgestellt worden. Das TEPP greift aus Sicht der Autoren manche Nachteile von PEPP auf und verspricht sie zu lösen (Klimke et al., 2014).
Wie kann man sich aus psychosozialer und psychotherapeutischer Sicht dazu positionieren?
Heiner Vogel
Literatur:
Häring, B., Kutschis, M. & Bleich, S. (2014). Das neue Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik – Herausforderungen, Chancen und Risiken einer neuen Leistungsvergütung. Fortschr Neurol Psychiatr. 82 (1), 30–38, (DOI dx.doi.org/10.1055/s-0033-1356344)
Häring, B., Kutschis, M. & Bleich, S. (2013). PEPPplus und TEPP – Beitrag im WWW-Blog Psychiatrie-Entgelt vom 8.10.13. [download am 13.2.14: www.psychiatrie-entgelt.de/2013/10/08/pepp-plus-und-tepp/]
Klimke, A., Bader, R., Berton, R., Borrmann-Hassenbach, M., Brobeil, T., Nitsche, R., Reitel, G., Schillinger, M. & Godemann, F. (2014). Vergütungssystem für Psychiatrie und Psychosomatik. Studie zur Machbarkeit eines tageskostenbasierten Entgeltsystems. Nervenarzt, 85 (1), 88-96 (DOI 10.1007/s00115-013-3981-7)