Die Bundespsychotherapeutenkammer hat gemeinsam mit den Landeskammern im vergangenen Frühjahr alle angestellten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten über ihre Arbeitssituation gefragt. Daraus sollten sich Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der verschiedenen Tätigkeitsfelder ergeben. Konkret sollen im Jahr 2014 im Gemeinsamen Bundesausschuss Standards für die Strukturqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern erarbeitet werden (in der Nachfolge der PsychPV) – auch dafür waren hilfreiche Daten über die Ist-Situation der psychotherapeutischen Angebote in diesen Einrichtungen und die Stellung der PP/KJP erwartet worden. Neben den Angestellten PP/KJP waren noch die PiA befragt worden, soweit einige Landeskammern diese einbeziehen wollten und z.B. über Mailinglisten oder Mitgliederverzeichnisse erreichen konnten. Die Ergebnisse hatte das durchführende Institut IGES, Berlin, für September2013 angekündigt; Ende Januar 2014 lagen sie dann tatsächlich in einer ersten, allgemeinen Übersicht vor. Ein durchaus aufwändiges Werk: Der Auswertungsband umfasst ca. 400 Seiten (mit 260 Tabellen!), dazu der PiA-Bericht und als besonderer Service für die Landeskammern gab es noch kammerspezifische Auswertungen.
Die vorliegenden deskriptiven Auswertungen bieten grobe Übersichten über die Teilnehmerstruktur/en und Daten zu den vier Hauptgruppen der Angestellten. Kleinere Teilgruppen sind noch nicht differenzierter ausgewertet und auch manche differenziertere Nachfrage bedarf einer weitergehenden vertiefenden Auswertung.
Einige Basisdaten:
Verteilung auf die Tätigkeitsfelder:
Aufteilung nach den Vertiefungsverfahren der Ausbildung (Mehrfachnennungen):
Drei Viertel der Antwortenden geben an, dass ihre Approbation keinen Einfluss auf die Vergütung hatte.
Zufriedenheit mit dem Beruf: Die Berufszufriedenheit war, im Vergleich der vier größten Tätigkeitsfelder im Beratungsbereich und in der Jugendhilfe, am größten. Die Frage nach der Erfüllung der Erwartungen an den Beruf und nach der Erschöpfung am Ende des Arbeitstages (im Krankenhaus und in Reha-Einrichtungen am größten) brachte damit korrespondierende Ergebnisse.
Für die vier Hauptgruppen der Angestellten wurden im Weiteren vertiefende Auswertungen vorgenommen, z.B. zur Beteiligung an Leitungsfunktionen, zur näheren Beschreibung der behandelten Patient/innen und zu den Arbeitsstrukturen der jeweiligen Einrichtungen. Insgesamt eine Vielzahl an Daten, die nach der vorliegenden ersten Übersicht nun einer vertiefenden Analyse unterzogen werden müssen: Lassen sich Gründe finden, die die erlebten hohen Arbeitsbelastungen auf der einen Seite und mit erlebter Arbeitszufriedenheit auf der anderen Seite erklären können? Lassen sich günstige Rahmenbedingungen für hohe Arbeitszufriedenheit und gute Belastungsbewältigung herausfiltern? Die Landeskammern und auch die Bundeskammer werden in den nächsten Monaten bei den vertiefenden Nachuntersuchungen diesen und anderen Fragen nachgehen. Insbesondere die Angestelltenausschüsse der Kammern werden hier wichtige Anregungen geben können.
Heiner Vogel
[1] Die Übergangsregelungen des Psychotherapeutengesetzes sahen vor, dass man auch mit tätigkeitsspezifischen Qualifikationsnachweisen (ohne Verfahrensbezug) eine Approbation erlangen konnte (§ 12 Abs. 4 PsychThG)