Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Herbst 2013 die Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG angenommen. Die Richtlinie konnte damit am 1.1.2014 in Kraft treten, die Umsetzungsfrist beträgt 2 Jahre. Ziel ist es, die noch niedrige berufliche Mobilität in qualifizierten Berufen innerhalb der EU Staaten zu fördern. Zu diesem Zweck wurde ein Berufsausweis eingeführt und Änderungen bei den Zeiten der Grundausbildung und den Ausbildungsvoraussetzungen für verschiedene Heilberufe vorgenommen.
Für die Heilberufe in Deutschland ergeben sich nur wenige Änderungen[1]. Die Mindeststudienzeit für angehende Ärzte soll in der Europäischen Union künftig nur noch fünf statt bisher sechs Jahre bei gleichbleibenden Unterrichtsinhalten betragen. Einige Interessenvertreter sehen dies durchaus kritisch. Zumal bislang die ärztliche Grundausbildung in Deutschland mit dem Praktischen Jahr erst nach sechs Jahren abgeschlossen ist und die deutschen Ärzte eine Facharztweiterbildung somit erst später beginnen können als ihre europäischen Kollegen. Der Deutsche Ärztetag 2013 hatte sich für die Beibehaltung der Mindeststudienzeit von sechs Jahren ausgesprochen.
Die Pflegeausbildung bleibt nach zehn Schuljahren zugänglich. Nunmehr soll die Ausbildung in der Berufsfachschule nach zehn Jahren allgemeiner Schulbildung der akademischen Ausbildung nach zwölf Jahren allgemeiner Schulbildung (bezogen auf die automatische Anerkennung der Berufsabschlüsse) gleichgestellt werden. Somit ist die deutsche Ausbildung von Krankenpflegern europaweit anerkannt.
Bei den Hebammen wird die Dauer der Schulausbildung, die der eigentlichen Hebammenausbildung vorausgeht, auf zwölf Jahre angehoben. Bei den Krankenschwestern/Krankenpflegern für die allgemeine Pflege wird die Möglichkeit eröffnet, als Mindestvoraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zwölf Jahre oder zehn Jahre schulische Ausbildung zu wählen.
Die alternativ mögliche Beibehaltung des Zugangs zu den Pflegeberufen nach zehnjähriger Schulbildung wird in Deutschland von Berufsverbänden der Pflegeberufe nicht durchweg positiv aufgenommen. Befürchtet wird eine verminderte Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pflegeberufe im Vergleich zu den Angehörigen von Pflegeberufen in anderen Mitgliedstaaten. Die EU überlässt es den Mitgliedstaaten, höhere Anforderungen an die Dauer der schulischen Ausbildung als Zugangsvoraussetzung zur Pflegeausbildung zu stellen.
Die Änderungsrichtlinie enthält auch Präzisierungen bei den Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Ob diese zum erwünschten Erfolg führen, so dass z.B. auch in multilingualen Teams die Patientensicherheit gewährleistet ist, hängt vor allem von der Durchsetzung der Anforderungen auf Länderebene ab.
Auch die Vorschriften zum Europäischen Berufsausweis und zum Binnenmarkt-Informationssystem bringen Neuerungen. Auf freiwilliger Basis wird es künftig einen elektronischen Europäischen Berufsausweis (European Professional Card – EPC) geben, dessen Einführung bis 2016 geplant ist.
Bei einer Einführung des Europäischen Berufsausweises wird möglicherweise auch die Registrierung der Angehörigen von Pflegeberufen erleichtert.
Für die Heilberufe wichtig ist zudem die Einführung eines sog. elektronischen Frühwarnsystems. Falls Angehörigen von Gesundheitsberufen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise – auch vorübergehend – in einem Mitgliedsstaat untersagt wurde, werden die zuständigen Behörden aller anderen Mitgliedsstaaten informiert.
Waltraud Deubert
[1] Siehe hierzu auch den Beitrag „GESUNDHEITSBERUFE: Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychotherapeuten und andere Heilberufe: Nachschulungen für Berufsabsolventen aus anderen EU-Staaten„ in diesem Heft.