Ende 2012 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss – zur Abwendung größerer Streitigkeiten mit der kampfeslustigen Ärzteschaft – manche Verbesserungen der ärztlichen Honorare im KV-System beschlossen und in diesem Zusammenhang auch die extrabudgetäre Vergütung der sog. Richtlinienpsychotherapie beschlossen. Im Gegenzug war vereinbart worden, dass die Verhandlungspartner (GKV und KBV), die sich auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) regelmäßig treffen, anstreben, dass die Psychotherapierichtlinie im GBA bis Mitte 2013 grundlegend überarbeitet werden soll. Diese Frist ist bekanntlich nicht eingehalten worden, eine grundlegende Reform der Psychotherapierichtlinie bleibt aber auf der Agenda, zuletzt haben sogar die schwarz-roten Koalitionspartner der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 die Forderung nach Reform der PT-Richtlinie festgehalten. Innerhalb des GBA gibt es eine Arbeitsgruppe, die an einem überarbeiteten Entwurf bastelt und von verschiedenen Seiten, von einzelnen Krankenkassen oder auch vom GKV-Spitzenverband (siehe weiter vorn in diesem Heft) werden immer wieder engagierte Veränderungsvorschläge unterbreitet. Ebenso gibt es zahlreiche Modelle der „Stepped Care“, die in anderen Ländern entwickelt wurden und mit guten Erfolg umgesetzt werden, diese umfassen zumeist neben psychotherapeutischen Angeboten im engeren Sinne auch Beratungsangebote, Angebote für chronisch psychisch kranke Menschen, Psychoedukation bzw. Gruppenangebote und eine flexible Kombination mit stationären oder teilstationären Angeboten (vgl. Bramesfeld & Riedel-Heller, 2008). Die in Deutschland häufig geäußerte Forderung nach rascherem Therapiezugang und nach besseren Möglichkeiten einer Akut- und Erstversorgung sind zu berücksichtigen und natürlich auch die Rahmenbedingungen und Erfahrungen innerhalb des derzeitigen Versorgungs- und Finanzierungssystems.
Wie man sich – sozusagen idealtypisch – ein solches Zukunftsmodell vorstellen könnte, lässt sich recht gut an einem weit ausgearbeiteten Modell veranschaulichen, welches im Herbst 2013 von Dieter Best und Sabine Schäfer (DPtV) und in ähnlicher Form auch von Ulli Keller (VAKJP) vorgestellt wurde. Auch Timo Harfst und Christina Tophoven von der Bundespsychotherapeutenkammer beziehen sich teilweise auf dieses Konzept. Es geht davon aus, dass PsychotherapeutInnen in einer zukünftigen Versorgung eine größere Eigenständigkeit haben und verschiedene neue Leistungsangebote für sie definiert sind:
Best und Schäfer haben hier ein umfassendes Modell ausgearbeitet, welches viele Wünsche an eine optimale psychotherapeutische Versorgung in übersichtlicher Form zusammenfasst. Auch zur Finanzierung wurden vertiefte Überlegungen angestellt: Beispielsweise scheint es notwendig, dass die Leistungen genehmigungspflichtig sind, weil – angesichts der gegenwärtigen Rechtslage (BSG-Rechtsprechung) – nur dann eine akzeptable und gesicherte Vergütung zu erwarten ist, und weil diese neuen, durchaus anspruchsvollen Leistungen auch nur dann in der Versorgung eingebracht werden, wenn die niedergelassenen KollegInnen hier ein vergleichbares Honorar wie in der Richtlinienpsychotherapie erhalten.
Heiner Vogel
Quellen:
Best, D. & Schäfer, S. (2013). Modell einer gestuften ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Psychotherapie aktuell. 5 (4), 16-19.
Bramesfeld, A. & Riedel-Heller, S. (2008). Prioritäre Themen in der Versorgungsforschung zur psychischen Gesundheit. Psychiatrische Praxis, 35 (7), 315-317 (DOI: 10.1055/s-0028-1090027)
Harfst, T. & Tophoven, C. (2013). Gute psychotherapeutische Versorgung – gesundheitspolitische Herausforderung für Schwarz-Rot. Gesundheits- und Sozialpolitik, Heft 5/13, 24-28.