Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapieverbände (LAKO)
Das Positionspapier des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen zur Reform der ambulanten Psychotherapie gab auch bei der letzten LAKO-Sitzung Anlass zu angeregter und aufgeregter Diskussion. Als Reaktion von Seiten der Psychotherapeuten wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Stellungnahme vorbereitet und auch der BFA-PT will hier aktiv werden. Des Weiteren wurde vereinbart, dass auch die einzelnen Berufsverbände gefordert sind, klar Stellung zu nehmen. Das „Plädoyer für eine Abkehr vom Lagerdenken innerhalb des KV-System“, das von mehreren KV-Vertretern aus verschiedenen Bundesländern unterzeichnet wurde, fand bei der LAKO deutliche Zustimmung. In diesem Papier plädieren die Unterzeichner, dass sich die ärztliche Selbstverwaltung wieder ihrer möglichen Stärken bewusst werden sollte und diese auch nutzen sollte. Es seien hier vor allem einige Berufsverbände, die mehr an ihren Partikularinteressen orientiert sind als daran, die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu stärken. Durch dieses Verhalten werde das KV-System mutwillig geschwächt und das sei „anachronistisch“.
Verwundert wurde von den LAKO-Mitgliedern festgestellt, dass kein bayerischer Vertreter bei den Unterzeichnern zu finden war. Vielmehr wetterte ein Vertreter des bayerischen Hausärzteverbandes, dass die Fachärzte „die Macht an sich reißen wollen“. Der Vorstand der KVB hielt sich hierbei dezent im Hintergrund, zumal deren Vorsitzender eine starke Affinität zum bayerischen Hausärzteverband hat und sich auch schon mal für die Auflösung der KV stark gemacht hatte.
Die LAKO steht hinter dieser Denkschrift, denn nur wenn sich die einzelnen Gruppierungen der KVen einig sind, kann die KV stark auftreten und ein Gegengewicht zu den Krankenkassen bilden. Mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln will die LAKO ihren Einfluss bei der KVB geltend machen.
Eine bürokratische Besonderheit „stößt“ in Bayern seit vielen Jahren den tiefenpsychologisch und analytisch arbeitenden Kolleginnen und Kollegen auf. Beim „smarakt“, dies ist die Kurzbezeichnung für die Abrechnungsakte der Niedergelassenen, die vierteljährlich zugestellt wird, werden die Richtlinienverfahren aufgeführt mit der Bezeichnung VT (für alle verhaltenstherapeutischen Kollegen) und Nicht-VT (für die tiefenpsychologisch und analytisch arbeitenden Kollegen). Zunächst gab die Verwaltung zur Auskunft, das ginge nicht anders, weil das Programm nicht mehr Unterscheidungen vornehmen könne. Schließlich wurde zugesagt, eine Änderung herbei zu führen, was aber bisher noch nicht geschah. Diesen diskriminierend erlebten Zustand hat sich die LAKO nun vorgenommen, vehement anzugehen.
Aus dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayern (BFA-PT)
Bei den Sitzungen des BFA-PT ging es u. a. um die Honorarentwicklung. Die Erhöhung des Honorars um 1,3 % bzw. 1,38 % wird einhellig als zu gering erachtet, da sich dadurch inflationsbereinigt ein Minus bei der Einnahmenentwicklung ergibt.
Bei einem Vergleich des 1. Halbjahres 2012 mit dem 1. Halbjahr 2013 zeigte sich bezüglich Fallwert, Anzahl der Therapeuten sowie Anzahl der behandelten Patienten die in Tabelle 1 dargestellte Entwicklung.
Die Auszahlungsquote für die Leistungen des EBM-Kapitels 23 lag in den genannten Quartalen zwischen 99,8 % und 98,7 %. Diese Zahlen belegen, dass trotz Mehrarbeit der einzelnen Gruppen tendenziell ein Honorarrückgang zu verzeichnen ist.
Tabelle 1. Gegenüberstellung der Fallwerte und Behandlungsfälle bei den drei Psychotherapeutischen Berufsgruppen des ersten Halbjahres 2012 mit dem 1. Halbjahr 2013
Psychotherapeutisch tätiger Arzt: | |||
| Fallwert | Anzahl Ärzte | Fälle je Arzt |
1. Hj. 2012 | 373 € | 875 | 106 |
1. Hj. 2013 | 369 € | 876 | 109 |
Kinder- und | |||
| Fallwert | Anzahl KJP | Fälle je KJP |
1. Hj. 2012 | 554 € | 492 | 72 |
1. Hj. 2013 | 555 € | 513 | 74 |
Psychologische Psychotherapeuten | |||
| Fallwert | Anzahl PP | Fälle PP |
1. Hj. 2012 | 397 € | 1922 | 103 |
1. Hj. 2013 | 362 € | 1937 | 106 |
Datenschutz in der Psychotherapeutischen Praxis
Zum Thema Datenschutz in der Psychotherapeutischen Praxis in Bezug auf die Wartung der Praxisverwaltungssoftware durch Fremdfirmen wurde vom Justitiar der KVB darauf hingewiesen, dass für die Mitglieder der KVB die Vorschriften des Bundes-datenschutzgesetzes gelten. Konkret zur Anwendung gelangen hier die Vorschriften über die Auftragsdatenverarbeitung. Diese sind bei Wartungsaufgaben anwendbar, weil ein Zugriff auf persönliche Daten nicht sicher ausgeschlossen werden kann (§ 11 BDSG).
Es muss deshalb ein sog. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit der Wartungsfirma geschlossen werden. Der Abschluss eines solchen Vertrages wird nach einer noch vertretenen Auffassung als ausreichend angesehen, um eine Wartung abzusichern. Der Mustervertrag zur Fernwartung zwischen öffentlichen Stellen und öffentlichen oder nicht-öffentlichen Auftragnehmern (Stand 3. November 2003) kann über den Hessischen Datenschutzbeauftragten heruntergeladen werden:
www.datenschutz.hessen.de/mustervertrag_fernwartung.htm .
Problematisch ist aber sowohl nach Auffassung des KVB-Vertreters als auch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Konflikt mit der ärztlichen Schweigepflicht. Unsere Mitglieder sind „Berufsgeheimnisträger“ im Sinne des § 203 StGB. Verstöße gegen die Schweigepflicht sind strafbar. Eine Rechtsnorm, die solche Verstöße im Falle einer Wartung rechtfertigen würde, gibt es nicht.
Die Auffassung, dass es deshalb dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf, diese unvermeidbare Wartung rechtssicher gestalten zu können, gewinnt immer mehr Raum. Der Vorstand der KVB korrespondiert dazu derzeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
Die Empfehlung lautet daher: Bis zur weiteren Klärung in jedem Fall einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.
Aus der Kammer
Eine kleine Ära geht zu Ende: Die Geschäftsstelle zieht um!
Nach ca. 10 Jahren ist die Geschäftsstelle in der St. Paul-Straße zu eng geworden. Stetige Zunahme der Aufgaben der Kammer (u.a. die Übernahme der Geschäftsführung des Psychotherapeutenjournals) führten dazu, dass schon seit einigen Jahren neue Räumlichkeiten gesucht wurden – und endlich gefunden werden konnten. Die neue Geschäftsstelle im Birketweg 30, ist in der Nähe der S-Bahnstation Hirschgarten (5 Min. zum Hauptbahnhof) gelegen, verkehrstechnisch also fast so günstig wie die bisherige Geschäftsstelle. Der Umzug geht Anfang März über die Bühne.
Kammeralltag und Routine
Da die Kammer auch Lobby für die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung sein will, ist es wichtig, mit den anderen „Playern“ des Gesundheitssystems im Kontakt zu bleiben. Bei einem Flächenstaat mit einer sehr aktiven Staatspartei bedeutet das, dass viele Termine wahrzunehmen sind, bei denen man sich nicht selten fragt, ob eine Teilnahme sinnvoll ist: Versorgungskonferenzen in jedem Bezirk, Gespräche mit Gesundheitspolitikern, Neujahrsempfang des Ministerpräsidenten und Vergleichbares bei Krankenkassen u.v.a. Im Vorstand wird die Teilnahme regelmäßig beraten und meist entschließt man sich hinzugehen, denn immer wieder zeigt es sich (das wird in Bayern nicht anders sein als anderswo), dass es günstig ist für eigene Anliegen in der Politik, wenn man die Personen, die einem gegenüber sitzen, schon bei anderer Gelegenheit kennengelernt hat und eigene Anliegen dann offener ansprechen kann.
Willi Strobl, Rudi Merod, Heiner Vogel