Am 26.3.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.
Die geplanten Neuregelungen betreffen die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Herstellung von Transparenz in der Qualität der Leistungen sowie die Einrichtung eines Qualitätsinstituts in Form einer Stiftung.
Die geplanten Neuregelungen im Überblick
Der Zeitplan sieht nach Informationen aus dem Ministerium wie folgt aus:
07.05.2014: Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates
08./09.05. 2014: 1. Lesung Deutscher Bundestag
23.05.2014: 1. Durchgang Bundesrat
27.06.2014 oder 04.07.2014: 2./3. Lesung Deutscher Bundestag (Zuleitung an den Bundesrat mit Bitte um Fristverkürzung)
11.07.2014: 2. Durchgang Bundesrat
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
GKV-Weiterentwicklungsgesetz hat erhebliche Geburtsfehler
DGVT fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) vorgelegt. Neben positiven Ansätzen sieht die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere was die Beteiligungsrechte der PatientInnen und die künftige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen betrifft.
So begrüßt die DGVT die Absicht der Bundesregierung, ein Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen aufzubauen, um die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Allerdings ist die Einbindung der Patienten- und Selbsthilfevertretungen im Referentenentwurf des Gesetzes nicht verbindlich und somit nach Auffassung der DGVT unzureichend geregelt, obwohl sich die Bundesregierung die Beachtung und Stärkung der PatientInnen-Interessen auf die Fahnen geschrieben habe.
Auch die vorgesehene Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen sieht die DGVT kritisch. Die geplante Festschreibung des von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanzierten Krankenkassenbeitrags bei 14,6 Prozent bedeutet, dass die Kassen ab dem Jahr 2015 fast 11 Milliarden Euro weniger einnehmen als ausgeben werden, wie im Gesetzentwurf selbst dargestellt. Zudem gehen künftige Kostensteigerungen vollständig zu Lasten der Versicherten, wodurch auch das Interesse der Arbeitgeberseite an einer wirtschaftlichen Gestaltung des Gesundheitswesens weiter sinken wird. Spätestens ab dem Jahr 2016 ist mit einer Erhöhung der künftig kassenindividuell festzulegenden Zusatzbeiträge auf breiter Front zu rechnen. Die Fähigkeit der Krankenkassen, Mindereinnahmen aus den bestehenden Rücklagen zu finanzieren, ist zwischen den Kassen unterschiedlich ausgeprägt. Es ist deshalb zu befürchten, dass gerade Kassen mit einem hohen Anteil von Geringverdienern und Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen künftig einem nochmals erhöhten Rationalisierungsdruck ausgesetzt sind. „Das widerspricht dem Ziel, einen Wettbewerb um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Betroffenen zu ermöglichen und fördert statt dessen einen Wettbewerb der Kassen um die Besserverdienenden“, so DGVT-Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck.
Ausdrücklich begrüßt wird von der DGVT zwar die Absicht des Gesetzgebers, dass die Kassen künftig keinen vom Einkommen unabhängigen Zusatzbeitrag mehr erheben sollen. Dieser belastet gerade besonders einkommensschwache und chronisch kranke Menschen zusätzlich. Notwendig ist aber darüber hinaus, die paritätische Finanzierung des Gesundheitswesens wiederherzustellen oder zumindest der drohenden Entkoppelung der Beitragsbelastungen von Arbeitgebern und Versicherten eine gesetzliche Grenze zu setzen. Außerdem müssen besondere Präventions- und Versorgungsangebote für sozial und gesundheitlich benachteiligte Personengruppen geschaffen und strukturelle Wettbewerbsnachteile einzelner Kassen vermieden beziehungsweise korrigiert werden. Die DGVT fordert den Gesetzgeber auf, jetzt noch mögliche Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen und erkennbare Geburtsfehler zu vermeiden – im Sinne einer fairen, an den Interessen der Versicherten orientierten Wettbewerbsordnung.
Waltraud Deubert