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Neue interdisziplinäre S3-Leitlinie zu Angststörungen

Die neue S3-Leitlinie will durch die Entwicklung transparenterer und nachvollziehbarer Standards die Erkennung und Behandlung von Menschen mit Angststörungen in den verschiedenen Versorgungsebenen verbessern. Psychotherapeutisch empfiehlt die Leitlinie bei allen Angststörungen als erstes die kognitive Verhaltenstherapie.


Eine neue interdisziplinäre S3-Behand-lungsleitlinie zu Angststörungen wurde am 7. Mai 2014 nach rund sechsjähriger Arbeit in Berlin vorgestellt. An der neuen Leitlinie haben ca. 20 Fachgesellschaften mitgearbeitet, darunter auch PatientenvertreterInnen und Selbsthilfeorganisationen. Die DGVT wurde in dieser Zeit in dem Gremium von Heinz Liebeck aus Göttingen vertreten, der lange Jahre in der Qualitätssicherungskommission der DGVT mitgearbeitet hat.

Rund 15 Prozent der Bevölkerung erkranken in Deutschland im Verlauf eines Jahres an einer Angststörung. Wird diese nicht erkannt und richtig behandelt, kommt es häufig zu einer Chronifizierung, oftmals mit längeren Krankschreibungen und Frühberentungen. Zudem besteht bei Angsterkrankungen ein erhöhtes Risiko für andere psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Suchterkrankungen. Sie sind auch mit einem erhöhten Suizidrisiko verbunden. Trotz ihrer Häufigkeit werden Angststörungen laut den Fachgesellschaften in knapp der Hälfte der Fälle nicht erkannt und infolgedessen nicht fachgerecht behandelt. Deshalb will die neue S3-Leitlinie durch die Entwicklung transparenter und nachvollziehbarer Standards die Erkennung und Behandlung von Menschen mit Angststörungen in den verschiedenen Versorgungsebenen verbessern.

Die Leitlinie richtet sich an alle Berufsgruppen, die PatientInnen mit Angststörungen behandeln. Dazu gehören insbesondere Psychologische PsychotherapeutInnen, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Hausärzte.

Psychotherapeutisch empfiehlt die Leitlinie bei allen Angststörungen die kognitive Verhaltenstherapie, deren Wirksamkeit zahlreiche kontrollierte Studien nachweisen konnten. „Sollte  sich eine kognitive Verhaltenstherapie wider Erwarten nicht als wirksam erweisen, nicht verfügbar sein, oder vom Patienten nicht gewünscht werden“, empfehlen wir in der S3-Leitlinie eine psychodynamische Psychotherapie, ergänzte Manfred Beutel, Direktor der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsmedizin Mainz. Jürgen Matzat, einer der Patientenvertreter, ergänzt: „Besonders am Herzen liegt uns die Wahlfreiheit und die gemeinsame Entscheidung von Patient und Behandler über die Therapie, die zur Anwendung kommen soll“. Die Leitlinie empfiehlt, bei der Therapie von Angststörungen besonders auf den Wunsch des informierten Patienten einzugehen, sagte Matzat bei der Vorstellung der Leitlinie.

Waltraud Deubert


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