Am 14. Juli trafen sich auf Einladung der Gewerkschaft Ver.di erstmals Verbändevertreter aus dem Aktionskreis „Weg mit PEPP“, v.a. psychiatrische Fachgesellschaften und Betroffenenverbände, mit weiteren Verbänden, um die neue Situation nach der gesetzlichen Verlängerung des Optionszeitraums zur „freiwilligen“ PEPP-Einführung um zwei Jahre zu beraten. Beteiligt war neben der DGVT auch die Bundespsychotherapeutenkammer. Die Bundestagspetition zur Verlängerung der Optionsphase vom Frühjahr war gescheitert, die damit verbundenen Ziele waren aber dennoch von der Politik umgesetzt worden. Nun sollte es darum gehen, die gewonnene Zeit zu nutzen, um eine inhaltliche Weiterentwicklung des Konzeptes für ein zukünftiges Vergütungssystem im Sinne der PatientInnen und der Versorgung zu nutzen. Positiv kann vermerkt werden, dass bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine inhaltliche Überarbeitung des PEPP vorgesehen ist und dass auch die 87. Gesundheitsministerkonferenz im Juni (vgl. auch separaten Bericht in dieser Rosa Beilage) sich ausführlich mit dem pauschalierten Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychotherapie (PEPP) und ausweislich des Protokolls in zahlreichen Punkten die grundlegende Kritik am PEPP-System in der bisherigen Fassung aufgreift.
Einleitend referierte Peter Kruckenberg, der beinahe schon legendäre Sozialpsychiater aus Bremen, der mit seinen Arbeiten und Initiativen in den 80er Jahren ganz wesentlich zur Einführung der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgung von PatientInnen in psychiatrischen Kliniken beigetragen hat, über seine Erfahrungen mit Vergütungs- und Anreizsystemen und über aktuelle Überlegungen zu Alternativen zum PEPP.
Nach intensiven Diskussionen über die Perspektiven der weiteren Entwicklung und die Chancen, weitreichende Veränderungen in den Grundlagen des Psychiatrie Entgeltgesetzes (PsychEntG), welches im Jahr 2012 die Konzeption und Einführung des PEPP festgelegt hat, einigte man sich darauf, möglichst bald mit der Politik ins Gespräch zu kommen und die Umsetzung der vorgesehenen Einsetzung eines Expertengremium beim Bundesgesundheitsministeriums zu verlangen, welche auch von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gefordert wird und die Überarbeitung des PsychEntG/PEPP begleiten soll.
Die Diskussion wird auch im Kreis dieser Verbände fortgeführt werden, allerdings zeichneten sich schon eine ganze Reihe von konsensfähigen Punkten ab:
Wichtig schließlich: Es soll angestrebt werden, von Seiten der Fachverbände (auch der PsychiaterInnen und der PsychotherapeutInnen), gemeinsam mit Betroffenenverbänden und Gewerkschaften „an einem Strang zu ziehen“.
Heiner Vogel
Anhang: Beschlüsse der 87. GMK (26./27.6.2014) zum Stichwort „PEPP“
„TOP: 10.4 Eckpunkte zur Änderung des Psychiatrieentgeltgesetzes“
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschließt einstimmig:
Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder nehmen die auf der 100. Sitzung der AG Psychiatrie beschlossenen unten stehenden Eckpunkte zur Änderung des Psychiatrieentgeltgesetzes (PsychEntgG) zur Kenntnis und beschließen, diese dem Bundesminister für Gesundheit zuzuleiten verbunden mit der Bitte, die Eckpunkte in der Erarbeitung eines neuen Vergütungssystems für die Psychiatrie und Psychosomatik zu berücksichtigen und die Länder in die Abarbeitung einzubeziehen.
Die fachliche Relevanz des PsychEntgG ist bedeutsam, da mit einem entsprechend ausgestalteten Gesetz unter Berücksichtigung der von den Ländern, Verbänden und Fachgesellschaften geforderten Änderungen eine transparente und unter Beachtung struktureller Qualitätsmerkmale leistungsgerechte Versorgung erfolgen könnte.
Insofern begrüßen die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder die Festschreibung im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode, dass die jetzige Bundesregierung die Haltung vertritt, dass ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik schwerst psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten nicht benachteiligen dürfe und unter Berücksichtigung sektorübergreifender Behandlungsformen systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen sind.
Die Eckpunkte zur grundlegenden Überarbeitung des PsychEntgG:
Quelle: Rosa Beilage 3/2014; S. 44f.