Das zweitägige Treffen der Gesundheitsminister der Länder unter dem Vorsitz von Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks befasste sich im Beisein von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe schwerpunktmäßig mit dem Thema Gesundheit und Demografie. Dabei ging es u. a. um die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, die Stärkung der Allgemeinmedizin sowie eine stärkere Ausrichtung auf ambulante Versorgung und Pflege.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung forderten die Länder ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz, in dessen Konzeption erfolgreiche Ansätze auf Länderebene einfließen sollen. „Prävention und Gesundheitsförderung müsse sich über alle Altersstufen erstrecken und vor allem in den lokalen Lebenswelten stattfinden.“ An der Finanzierung seien alle Sozialversicherungsträger zu beteiligen – auch die private Krankenversicherung. Präventionsausgaben müssen deutlich erhöht werden.
Auch die Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung beschäftigte die GMK. Dabei gab es eine breite Übereinstimmung zwischen den konzeptionellen Vorstellungen der GMK und dem umfangreichen Reformkonzept der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die wichtigsten Reformansätze[1] der Gesundheitsminister zu einer Änderung der Psychotherapierichtlinien des G-BA:
Die GMK spricht sich auch für eine differenzierte Vergütung entsprechend eines gestuften Therapieverlaufs mit höheren Anreizen für kurzfristige Erstkontakte, für die Kurzzeittherapie / Akutversorgung sowie die Gruppentherapie aus.
Neben einer besseren Verteilung der Ärztinnen und Ärzte und stärkeren Kompetenzen der Länder bei der Bedarfsplanung sei insbesondere eine Stärkung der Allgemeinmedizin notwendig. Dafür müsse schon im Medizinstudium die Allgemeinmedizin als Kernfach verankert werden, hinzukommen sollen Famulaturen bei Hausärzten und ein Pflichtquartal im praktischen Jahr.
Um die Versorgung auch im ländlichen Raum sicher zu stellen, schlagen die Mini-sterInnen u. a. Gesundheitshäuser vor, in denen Ärzte temporär Sprechstunden abhalten, sowie den Ausbau von mobilen Arztpraxen. Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten sowie den verschiedenen Gesundheitsberufen soll intensiviert werden. Die GMK spricht sich zudem für die Errichtung von geriatrischen Institutsambulanzen aus.
Geeinigt hat man sich zudem auf Eckpunkte für die notwendigen und in Prüfungen nachzuweisenden Deutschkenntnisse in akademischen Heilberufen. Demnach soll es zukünftig ein bundesweit einheitliches Überprüfungsverfahren geben. Wichtig sei, dass sich ÄrztInnen aus anderen Ländern nicht nur in Fachgesprächen mit ihren deutschen KollegInnen verständigen können, sondern auch in der Lage seien, mit ihren PatientInnen über Diagnose und Behandlung zu reden. Bei PsychotherapeutInnen, deren Therapiemittel die Sprache ist, sollen die Anforderungen an das allgemeine Sprachniveau noch höher sein. Die Länder sind dafür zuständig, die Sprachkenntnisse zu überprüfen und eine Approbation zu erteilen.
Weitere Beschlüsse betrafen u.a.:
Die GMK setzt sich dafür ein, dass das sich im Aufbau befindliche Qualitätsinstitut in seinen Erhebungen Kriterien berücksichtigt, die es erlauben, Krankenhäuser nach der Sicherheit von PatientInnen zu bewerten. Außerdem soll in allen Gesundheitsberufen das Thema ‚Patientensicherheit‘ als Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand stärker verankert werden und das Aktionsbündnis Patientensicherheit soll öffentlich gefördert werden.
Die Länder wollen gemeinsam eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung entwickeln. Außerdem sollen entsprechend einem Hamburger Modellprojekt Patientinnen und Patienten mit besonderem Infektionsrisiko vor einer Krankenhausaufnahme auf bestimmte multiresistente Krankheitserreger getestet werden. Die Bundesregierung soll dafür die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.
Für erwachsene PatientInnen mit geistiger und schwerer körperlicher Behinderung sollen ambulante medizinische Behandlungszentren geschaffen werden. Dazu soll ein neuer Paragraf im SGB V eingeführt werden. Bisher fehlen für solche Einrichtungen die gesetzlichen Grundlagen.
Last, not least setzt sich die Gesundheitsministerkonferenz dafür ein, den Partnerprozess im Rahmen der in Ländern und Kommunen vorhandenen Kooperationsstrukturen zu stärken und die von Ländern und Krankenkassen finanzierten Koordinationsstellen gesundheitlicher Chancengleichheit in die Begleitung und Steuerung der Aktivitäten für ein gesundes Aufwachsen einzubeziehen. Die Programme zur Förderung der Frühen Hilfen und der Partnerprozess sollen stärker miteinander verbunden werden. Die GMK bittet den Bund die gesetzlichen Krankenkassen, die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) sowie die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder, das Anliegen des Partnerprozesses im Handlungsfeld „Gesund aufwachsen“ jeweils auf geeignete Weise zu unterstützen.
Waltraud Deubert
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Die in der Regel jährlich einmal stattfindende Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist eine Fachministerkonferenz der jeweils amtierenden Gesundheitsminister und -senatoren der deutschen Bundesländer. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast der GMK. Die erste Gesundheitsministerkonferenz fand 1949 statt.
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[1]Quelle: GID, Ausgabe Nr. 19 vom 08.07.2014, S. 8f.
Quelle: Rosa Beilage 3/2014, S. 9f.