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Honorarverhandlungen - Schnelle Einigung, für PsychotherapeutInnen aber unbefriedigend


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich bei den Honorarverhandlungen für 2015 bereits jetzt auf die Eckwerte geeinigt. Beschlossen wurde eine Anhebung des Orientierungspunktwerts um 1,4%. Der Orientierungswert beträgt damit ab 1. Januar 2015 10,2718 Cent (jetzt 10,13 Cent). Diese Anhebung entspricht ca. 462 Millionen Euro (2014: 380 Mio.).  Zusätzlich kommen von den Kassen je 132 Millionen Euro für fachärztliche wie hausärztliche Strukturleistungen, diese werden zudem ab 2015 extrabudgetär, also nicht mehr gedeckelt, vergütet. Die FachärztInnen erhalten von diesen 132 Millionen ab Januar 2015 einen Zuschlag zur Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG). Insgesamt wird 2015 ein zusätzliches Finanzpaket von ca. 850 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Begrüßenswert ist die schnelle Einigung zwischen KBV und GKV-SV, die diesmal ohne Eingriff des Unparteiischen erreicht wurde. Allerdings ist das Ergebnis für die PsychotherapeutInnen nicht befriedigend. Zum einen liegt eine Steigerung von 1,4% deutlich unter den Werten der aktuellen Tarifabschlüsse. Zum anderen bedeutet eine Steigerung von 1,4% für alle, dass besonders die Ärztegruppen einen größeren monatlichen Zuwachs haben, die von vornherein mehr verdient haben. Die Ungerechtigkeit wird also größer, was gerade vor dem Hintergrund unverständlich ist, dass PsychotherapeutInnen bei vergleichbaren Arbeitszeiten ohnehin nur ungefähr die Hälfte von dem verdienen, was ein somatisch orientierter Arzt verdient. Für die PsychotherapeutInnen wäre bei den aktuellen Verhandlungen sehr wichtig gewesen, dass ein erhöhtes Teilbudget für ihre nichtgenehmigungspflichtigen Leistungen eingeplant wird, was angesichts der über 1000 neu geschaffenen Psychotherapeuten-Sitze eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Dazu liegen jedoch keine Informationen vor. Erst nach den Verhandlungen über die Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) auf Landesebene werden wir wissen, was dieser Abschluss für unsere Fachgruppe wert ist. Auch bei der Umsetzung der Erhöhungen für die pauschale fachärztliche Grundversorgung (PFG) auf KV-Länderebene werden unsere beratenden Fachausschüsse darauf achten müssen, dass es gerecht zugeht. Interessant ist im Hinblick auf mehr Honorargerechtigkeit eine Protokollnotiz, aus der hervorgeht, dass eine Prüfung des kalkulatorischen Arztlohns im Rahmen der EBM-Reform zum 01.01.2016 geplant ist.

Wir möchten an dieser Stelle erneut auf den Aktionstag Psychotherapie (http://aktionstag-psychotherapie.de) am 25. September 2014 in Berlin hinweisen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Protest, damit die PsychotherapeutInnen endlich bekommen, was ihnen zusteht. PsychotherapeutInnen verdienen bei vergleichbarer Arbeitszeit immer noch wesentlich weniger als somatisch orientierte ÄrztInnen. In Anbetracht dessen ist eine lineare Einkommenssteigerung um 1,4 Prozent unbefriedigend und kein Schritt in Richtung Honorargerechtigkeit. Umso mehr braucht es die Proteste, damit die Einkommensspanne zwischen den somatisch orientierten Ärzten/Psychotherapeuten endlich kleiner wird, wie es dem Anspruch der Selbstverwaltung und den Vorgaben des Sozialgerichts entspräche.


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