Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am vergangenen Wochenende in München weitreichende Beschlüsse zur künftigen Ausbildung von PsychotherapeutInnen gefasst. Mehrheitlich wurde ein Modell verabschiedet, das anstelle der bisherigen postgradualen Ausbildung die Einrichtung eines Psychotherapie-Hochschulstudiums vorsieht, das mit einem Staatsexamen mit Approbation abschließt. Dieser Abschluss soll dann die Voraussetzung für den Zugang zu anschließenden Weiterbildungen darstellen, die als sogenannte „Qualifizierungsphase II“ Vertiefungen in wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren und -methoden sowie Schwerpunktsetzungen für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen beziehungsweise von Erwachsenen ermöglichen. Diese als „Basale Direktausbildung“ bezeichnete Variante soll nach dem Beschluss des DPT noch in dieser Legislaturperiode von den politisch Verantwortlichen auf den Weg gebracht werden.
Die unterschiedlichen Varianten einer Ausbildungsreform waren im Vorfeld des DPT innerhalb der DGVT intensiv diskutiert worden. Dabei hatten DGVT, DGVT-BV und DGVT-Ausbildungsakademie in einer gemeinsam herausgegebenen Stellungnahme (http://www.dgvt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Ausbildungsreform_14.11.2013.pdf) ihre Position zu diesem Thema festgelegt und dabei u.a. die Vergabe der Approbation erst nach einer zweiten klinisch-praktischen Qualifizierungsphase gefordert.
„Unsere Vorbehalte gegen eine Direktausbildung, die sich vor allem auf die besonders umstrittene Frage des Zeitpunkts der Approbation beziehen, konnten auch auf dem DPT nicht ausgeräumt werden“, betont DGVT-Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck. Er kündigt zugleich an, dass die DGVT die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen in Sachen Ausbildungsreform intensiv, konstruktiv und kritisch begleiten werde. „Wir werden alles daran setzen, dass die Novellierung der Psychotherapieausbildung nicht zu einem Qualitätsverlust in der beruflichen Qualifikation der PsychotherapeutInnen und damit in der PatientInnenversorgung führt“, so Schreck. Er verweist darauf, dass im DPT-Beschluss ausdrücklich festgelegt wurde, dass die Bundespsychotherapeutenkammer die Verbände kontinuierlich informiert und die Ergebnisse diskutiert werden. „Dies beinhaltet für uns auch, dass es im Verfahren Möglichkeiten geben muss, bei erkennbaren Fehlentwicklungen umzusteuern“, verlangt Schreck.
Eine erste Nagelprobe, wie ernsthaft sich die Politik den Ergebnissen des DPT stellt, ist für DGVT, DGVT-Berufsverband und DGVT-Ausbildungsakademie die Umsetzung eines weiteren wesentlichen Aspekts des getroffenen Beschlusses. Noch vor einer umfassenden Ausbildungsreform müsse als Sofortregelung sichergestellt werden, dass „nur Studiengänge mit Diplom- oder Masterabschluss den Zugang zu einer postgradualen Psychotherapieausbildung ermöglichen“, heißt es dort. Eine entsprechende Initiative aus einer vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Forschergruppe heraus war von mehr als 4.700 PsychotherapeutInnen in einer Online-Aktion unterstützt worden. Der DPT schloss sich der Forderung, die auch von der DGVT, dem DGVT-BV und der DGVT-Ausbildungsakademie unterstützt wird, mit großer Mehrheit an.