Anders als in anderen Bereichen der Gesellschaft wie zum Beispiel im Schulwesen oder in der Arbeitswelt gibt es im Gesundheitswesen kaum Parallelstrukturen. Menschen mit Behinderungen werden überwiegend in den gleichen Einrichtungen behandelt wie Menschen ohne Behinderungen. Das darf aber nicht mit Inklusion gleichgesetzt werden. Im Gegenteil: Menschen mit Behinderungen sind in der Gesundheitsversorgung mit Benachteiligungen konfrontiert. Viele Angebote sind nur unzureichend bedarfs- beziehungsweise leistungsgerecht. Die Landesgesundheitskonferenz NRW unter dem Vorsitz von Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat wesentliche Defizite markiert:
1. Barrieren: Die Einrichtungen des Gesundheitswesens sind weder räumlich noch sprachlich, akustisch und optisch umfassend barrierefrei. Personen mit geistigen oder psychischen Behinderungen sowie Menschen mit einer Sinnesbehinderung werden bei Maßnahmen bislang weniger berücksichtigt als Menschen mit körperlichen Behinderungen. Barrieren bestehen zum Teil auch in suboptimalen Verfahrensabläufen und zeigen sich zum Beispiel in unnötigen und belastenden Wartezeiten.
2. Unzureichende Zielgruppen- und Nutzerorientierung: In den Versorgungskonzepten und -strukturen werden die Folgen körperlicher, kognitiver, psychischer und Sinnesbeeinträchtigungen nicht ausreichend berücksichtigt.
3. Finanzielle Rahmenbedingungen: Der Kostendruck wird bei der Gewährung von individuellen Heilmitteln, beim Assistenzpflegebedarf, bei der Behandlungspflege in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe oder bei der psychiatrischen Krankenpflege spürbar. Der höhere Bedarf von Menschen mit Behinderungen wird in den Finanzierungs- und Vergütungssystemen nicht ausreichend abgebildet. Eigenbeteiligungen belasten Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen relativ stärker. Der Weg zu privaten Zusatzversicherungen ist ihnen oft versperrt.
4. Fragmentierung und Intransparenz des Versorgungsangebots: Die Ausdifferenzierung und Unübersichtlichkeit der Versorgungsstrukturen führt zu einem wachsenden Informationsbedarf. Menschen mit Behinderungen sind besonders auf Transparenz über die Angebotsstrukturen und zielgruppenspezifischen Beratungsangebote angewiesen.
5. Schnittstellenprobleme: Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen erfordert einen höheren Koordinations- und Abstimmungsbedarf. Hier treten Kommunikationsprobleme gehäuft auf. Eine Koordination sektorenübergreifender oder trägerübergreifender Versorgungsmaßnahmen findet zu wenig statt. Mängelbehaftet ist auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pflegenden, Ärzten und sozialen Berufen. Das nicht ausreichende Zusammenspiel der sozialen Sicherungssysteme in verschiedenen Lebens- und Versorgungssituationen stellt eine Hürde für eine bedarfsgerechte Versorgung dar.
6. Problembewusstsein und individuelle Kompetenzen: Standardisierte Abläufe und knappe Personalressourcen stehen in einem Spannungsfeld zu den Diagnose-, Behandlungs-, Pflege- und Betreuungserfordernissen von Menschen mit Behinderungen. Besonderen Bedarfskonstellationen wird häufig nicht umfassend Rechnung getragen. Persönliche Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen die Chancen für eine bedürfnisgerechte Versorgung. Spezifische Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen fehlen bzw. werden nur unzureichend wahrgenommen.
7. Späte Reaktionen auf gesundheitliche Probleme: Häufig auftretende chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Demenz, aber auch akute Erkrankungen werden oft spät festgestellt. Die Folge ist eine deutlich erhöhte Morbidität und Mortalität. Insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung haben es schwer in einem Gesundheitssystem, dass in weiten Teilen darauf ausgerichtet ist, dass Erkrankte von sich aus gesundheitliche Unterstützung suchen.
Spezielle Expertise und Leitlinien zur Gesundheitsversorgung: Die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen wird in Leitlinien nur unzureichend berücksichtigt. Die notwendige besondere Expertise für die komplexen gesundheitlichen Problemkonstellationen ist in den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung nicht durchgängig vorhanden.
[1]Quelle: Gesundheitspolitischer Informationsdienst (gid) Ausgabe Nr. 25 / Nr. 26, Jg. 19, vom 26.08.2014; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.