Laut Koalitionsvereinbarung soll noch in dieser Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz in Kraft gesetzt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen. Die Vorlage eines ersten Gesetzentwurfes wird Ende 2015 erwartet.
Die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung in der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack (SPD) hat ein Eckpunktepapier zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. In dem Eckpunktepapier fordert sie umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Forderungen umfassen folgende Aspekte:
- das Wunsch- und Wahlrecht
- die Einkommens- und Vermögenunabhängigkeit der Teilhabeleistungen
- die Personen- und Institutionenzentrierung
- das Bundesteilhabegeld, die bundeseinheitliche Bedarfsermittlung
- die Durchlässigkeit der Werkstätten
- die persönliche und die Elternassistenz
- die Schnittstellen (SGB II, SGB V, SGB VIII und SGB XI).
Waltraud Deubert
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Das Eckpunktepapier zu den Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz finden Sie hier.