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DGVT-Ausbildungsakademie: Presseerklärung zur Psychotherapieausbildung Bundesregierung zum Handeln aufgefordert


Die Bundespsychotherapeutenkammer, die berufsständische Vertretung der approbierten Psychotherapeuten, hat auf dem 25. Deutschen Psychotherapeutentag am 15.11. in München im Zusammenhang mit einem Beschluss zu den Zielen einer umfassenden Ausbildungsreform mit großer Mehrheit gefordert, dass

in einem ersten Schritt im Sinne einer Sofortlösung geregelt werden muss, dass nur Studiengänge mit Diplom- oder Masterabschluss den Zugang zu einer postgradualen Psychotherapieausbildung ermöglichen dürfen.

Die Ausbildungsakademie der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) - größte Trägerin von Psychotherapieausbildung in Deutschland mit mehr als 25 staatlich anerkannten Ausbildungszentren und derzeit mehr als 2000 Auszubildenden – begrüßt diese Forderung.

Die DGVT-Ausbildungsakademie fordert die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf, nun endlich zu handeln und rasch Rechtssicherheit zu schaffen.

Aus der 2009 von dem Bundesministerium für Gesundheit selbst eingesetzten Forschergruppe heraus wurde Bundesgesundheitsminister Gröhe zu den notwendigen rechtlichen Änderungen vor einigen Wochen ein konkreter Vorschlag unterbreitet. Innerhalb von zwei Wochen haben über 4700 Psychotherapeuten diese Forscherinitiative in einer Online-Aktion unterstützt. Dieser Vorschlag kann auch nach Auffassung der DGVT-Ausbildungsakademie Grundlage einer zeitnahen Lösung der bestehenden Zugangsprobleme darstellen.

Hintergrund

Früher war es einfach: Wer Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge war, konnte nach seinem Studium eine psychotherapeutische Ausbildung beginnen. So steht es in der nun 15 Jahre alten Gesetzgebung. Seit es Master- und Bachelorabschlüsse gibt, besteht in den Aufsichtsbehörden der Bundesländer, in den staatlichen Ausbildungsstätten und an den Universitäten eine große Rechtsunsicherheit, mit welchem Hochschulabschluss eine psychotherapeutische Ausbildung begonnen werden kann.

Die Bundesregierung hat trotz eindringlicher Appelle bisher nicht reagiert und nicht für eine einheitliche Regelung Sorge getragen. Mittlerweile wird in den zuständigen Bundesländern vor allem auf Grund fehlender gesetzlicher Richtlinien ein äußerst uneinheitliches Vorgehen praktiziert. Und so haben auch die Universitäten und Hochschulen  keine Leitlinien, an denen sie sich bei der Ausgestaltung der zugangsberechtigenden Studiengänge orientieren könnten. Auch für aktuelle Studienanfänger und Studierende, die die Aufnahme einer psychotherapeutischen Ausbildung anstreben, ist die Situation völlig unüberschaubar und kann zu teuren Fehlentscheidungen führen.

Informationen zum Vorschlag aus der Forschergruppe:  www.pab-info.de/aktuell

Zur Online-Unterstützeraktion: http:// zugang.psychotherapeutenausbildung.org


Dipl.-Psych. Günter Ruggaber


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