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Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung


Im Folgenden möchten wir auf eine Initiative hinweisen, die vor dem 25. DPT eingebracht wurde: 

Die Autorengruppe des Forschungsgutachtens zur Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, welches im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt und im April 2009 der damaligen Bundesgesundheitsministerin Schmidt vorgelegt worden war, hat sich seit damals immer wieder zu Wort gemeldet. Aktuell hat sich die Forschergruppe um Prof. Strauß (Universität Jena) aus Sorge um den Beruf, insbesondere der Tendenz, dass in einigen Bundesländern auch Bachelorabsolventen zur Ausbildung zugelassen werden und aufgrund der quälenden Rechtsunsicherheit für InteressentInnen an der Ausbildung, erneut in einem Schreiben an den Bundesminister für Gesundheit gewandt und einen Vorschlag für mehr Rechtssicherheit bei den Ausbildungszugängen unterbreitet.

Auszug aus dem Schreiben vom 21. Oktober 2014: „Initiative aus der (ehemaligen) Forschergruppe „Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“.

 „Wir haben im Forschungsgutachten auf die damals (und immer noch) bestehende Rechtsunsicherheit bei den Landesbehörden und den Ausbildungsstätten bezüglich der Ausbildungszugänge zur psychotherapeutischen Ausbildung nach PsychThG nach der Bologna-Reform eindringlich hingewiesen.

Die Bundesregierung hat – trotz unseres damaligen eindringlichen Hinweises – nicht für eine einheitliche Regelung Sorge getragen. Unsere damaligen Bedenken war sehr berechtigt, denn mittlerweile wird auf Länderebene vor allem auf Grund fehlender gesetzlicher Richtlinien ein äußerst uneinheitliches Vorgehen praktiziert. Dies ist nicht unverständlich, da sich die für den Zugang zur psychotherapeutischen Ausbildung möglichen Studiengänge äußerst divergent zeigen. Auch die Universitäten und Hochschulen haben keine Leitlinien, die für die Ausrichtung der grundlegenden Studiengänge hilfreich wären.

Gleichzeitig ist die Situation für Studienanfänger/innen und Studierende, die später eine psychotherapeutische Ausbildung machen möchten, völlig unüberschaubar; sie entscheiden sich z.T. aufgrund der unklaren Situation für Studiengänge, die von den Ländern nicht als zugangsberechtigend anerkannt werden, was zu einer Verschwendung von finanziellen als auch von Humanressourcen führt.

Wir fürchten um die von uns damals festgestellte europaweit bestehende hohe Qualität der deutschen Psychotherapieausbildung, wenn nicht zeitnah die Zugänge zu diesen Ausbildungen nach PsychThG staatlich geregelt werden, was insbesondere die zukünftige Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie betrifft. Durch eine wenig aufwändige Änderung des § 5 PsychThG ließe sich der Zugang zu den Psychotherapie-Ausbildungen in den staatlich anerkannten Ausbildungsstäten bundesweit einheitlich regeln. Dabei kommt es uns vor allem darauf an, dass es für beide psychotherapeutischen Berufe als Eingangsqualifikation eine Bachelor-Master-Konsekutivität gibt.

Wir wissen, dass es von einigen Bundesländern (Berlin, Sachsen, Hessen usw.) bereits Initiativen gibt, schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, und es existieren auch auf Länderebene bereits entsprechende Änderungsvorschläge.

Wir haben dem Bundesminister für Gesundheit und den zuständigen Ministerien in den Bundesländern einen ausformulierten Vorschlag zur Änderung des § 5 PsychThG vorgelegt, der von einem renommierten Medizinjuristen mit entsprechenden Begründungen usw. erarbeitet wurde.

Dieser Vorschlag könnte Grundlage einer schnellen Lösung der bestehenden Zugangsprobleme darstellen. Er ist unabhängig von weiteren und weitreichenderen Überlegungen des BMG bzw. anderer Institutionen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung.

Wir wären froh, wenn sich viele Verbände und Institutionen dem drängenden Anliegen annehmen, um bald eine Problemlösung der bisher vernachlässigten rechtlichen Verunsicherungen bei den zuständigen Landesbehörden und in den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten herbeizuführen.“

Prof. Dr. Bernhard Strauß (Vorsitzender der ehemaligen Forschergruppe), Prof. Dr. Elmar Brähler, Prof. Dr. Jörg Fegert, Dr. Steffen Fliegel, Prof. Dr. Harald Freyberger, Prof. Dr. Lutz Goldbeck, Prof. Dr. Marianne Leuzinger-Bohleber, Prof. Dr. Ulrike Willutzki

Die vollständigen Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter www.pab-info.de/aktuell.


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