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Bericht der Landesgruppe Hessen (Rosa Beilage zur VPP 4/2014)


Delegiertenkonferenz der Psychotherapeutenkammer Hessen am 7./8. November 2014

Die Delegiertenkonferenz der hessischen Kammer tagte am 7./8. November 2014 in Wiesbaden und war ganz von der Vorbereitung des Deutschen Psychotherapeutentages in München und der dort stattfindenden Diskussion um die Reform der Psychotherapie-Ausbildung geprägt.

Da sowohl im hessischen Kammervorstand als auch im Plenum der Delegiertenkonferenz ganz unterschiedliche Positionen darüber bestehen, ob und wie die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig gestalten werden kann, wurden die verschiedenen Modelle und politischen Strategien ausführlich erörtert. Dabei reichten die Positionen von der Forderung nach einer schnellen rechtlichen Festlegung des Master-Abschlusses als Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapie-Ausbildung über eine Modifikation der bestehenden postgradualen Ausbildung bis hin zu einem Psychotherapiestudium mit Master-Abschluss, Staatsexamen, Approbation und nachfolgender Weiterbildung, die dann die Fachkundequalifizierung ermöglicht. Unsere Liste VT-AS vertrat dabei die Position, dass eine umfassende Ausbildungsreform notwendig sei, um einerseits die Augenhöhe mit den Ärztinnen und Ärzten zu erreichen und andererseits der schleichenden Entwertung des Berufes „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ durch den zunehmenden Strom von Bachelor-PsychologInnen in die Ausbildung zu unterbinden. Mit einer knappen Mehrheit von einer Stimme konnten wir erreichen, dass die Delegiertenkonferenz keine Festlegung in die eine oder andere Richtung vornimmt. Da ohnehin alle Entscheidungen auf dem Deutschen Psychotherapeutentag getroffen werden, sollte verhindert werden, dass durch eine einseitige Festlegung das Arbeitsklima in der hessischen Delegiertenkonferenz und im hessischen Kammervorstand beeinträchtigt wird.

Die Delegiertenkonferenz beriet und beschloss den Haushalt für das Jahr 2015 und sah sich dabei mit steigenden Ausgaben für den Bereich der elektronischen Datenverarbeitung in der Geschäftsstelle konfrontiert. Zu diesem Punkt wurde einvernehmlich vereinbart, dass das Controlling für die Ausgaben im Technikbereich deutlich verbessert werden muss.

Die Kammer beriet zudem über die Umsetzung des Patientenrechtegesetzes in der hessischen Berufsordnung. Dabei wurden die Formulierungen der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer aufgegriffen und der Schutz des Persönlichkeitsrechts der PsychotherapeutInnen neben den Rechten der PatientInnen explizit formuliert. Die Handhabung des Einsichtsrechts von PatientInnen wurde kontrovers diskutiert. Mehrheitlich entschied die Delegiertenversammlung, dass die Kammer eine Möglichkeit haben soll, in geschwärzte Teile der Dokumentation Einsicht zu nehmen, um beurteilen zu können, ob die dort formulierten Sätze tatsächlich vor den PatientInnen verborgen bleiben können. In dieser Diskussion war das Ziel unserer Liste, dass Auseinandersetzungen um das Einsichtsrecht von PatientInnen zunächst innerhalb des Kammerrechts diskutierbar sein sollen, bevor der immer offen stehende Weg zu den Gerichten eingeschlagen wird.

Deutliche Kritik äußerte die Delegiertenversammlung an dem geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und dem möglicherweise drohenden Wegfall von Praxissitzen.

Schließlich gab es eine Veränderung im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. Prof. Dr. Fritz Mattejat hatte seinen Rücktritt erklärt; so wurde von unserer Liste Prof. Dr. Rudolf Stark (Gießen) nachgewählt. An dieser Stelle möchte ich Fritz Mattejat ganz ausdrücklich für sein großes Engagement in der Delegiertenkonferenz und den Ausschüssen der hessischen Kammer danken. Er hat die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien an sich und im Hinblick auf ihre Rahmenbedingungen vorangebracht. Vielen Dank!

Karl-Wilhelm Höffler
Landessprecher Hessen
Kontakt:
hessen@dgvt.de; hessen@dgvt-bv.de


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