In Deutschland erhalten die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Januar 2009 Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds, um die Krankenversorgung ihrer Versicherten zu finanzieren. Neben den Beitragseinnahmen durch die Mitglieder speist sich der Gesundheitsfonds auch aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss, den der Bund nach § 221 Abs. 1 SGB V zahlt und der als Kompensation für zahlreiche sog. „versicherungsfremde Leistungen“, die die Krankenkassen zu erbringen haben, erbracht wird, wie etwa Leistungen bei Schwanger- oder Mutterschaft (der Bundeszuschuss wurde auch schon vor Einführung des Gesundheitsfonds gezahlt, allerdings damals natürlich direkt an die Krankenkassen). Der Bundeszuschuss stieg zuerst von 1 Mrd. Euro im Jahr 2004 auf ein Maximum von 15,7 Mrd. Euro im Jahr 2010 an und wurde dann seit 2011 auf 14 Mrd. Euro festgeschrieben. Dieser Betrag wurde allerdings bereits im Jahr 2013 auf 11,5, und im Jahr 2014 auf 10,5 Mrd. Euro verringert. Für 2015 ist eine Kürzung auf 11,5 Mrd. Euro vorgesehen. Die Krankenkassen bezeichneten dieses Vorgehen unlängst als "Beschleunigungsprogramm für Beitragserhöhungen".
So werden die meisten gesetzlichen Krankenkassen ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen müssen, um die Finanzierung ihrer Leistungen sicherstellen zu können. Offiziell sinkt zwar der (gesetzlich-einheitliche) Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent (Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent). Da dies aber nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, sind die erwähnten Zuzahlungen nötig. Diese werde nun durch die Zusatzbeiträge der Krankenkassenmitglieder eingefordert. Die Berechnung des Zusatzbeitrags erfolgt prozentual abhängig von der Höhe des Verdienstes.
Der so genannte Schätzerkreis (nach § 220 SGB V) von Bundesversicherungsamt, gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Bundesgesundheitsministerium erstellt regelmäßig Prognosen über die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen sowie die Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen. Für das Jahr 2015 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds von 198,3 Mrd. Euro bei einem Bundeszuschuss von 11,5 Mrd. Euro. Die Ausgaben werden sich voraussichtlich auf 209,5 Mrd. Euro belaufen, was einer Kostenzunahme von 4,1% je Versichertem entspricht. Beruhend auf diesen Schätzungen wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag festgelegt. Laut dem Schätzerkreis wird dieser bei 0,9 Prozent liegen, je nach finanzieller Lage der Krankenkassen voraussichtlich zwischen 0 und 1,7 Prozent. Die vorläufigen Prognosen der einzelnen Krankenkassen können unter www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/kein-zusatzbeitrag eingesehen werden. Die verbindlichen Zahlen werden zwischen Mitte November und Mitte Dezember erwartet.
Anna Millek