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Reform der Sozialwahlen


Die Fraktion ‚Bündnis 90/Die Grünen‘ hat am 27.10.2014 eine Kleine Anfrage (18/2918) zur geplanten Reform der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen gestellt.

In dem Fragenkatalog, der 26 Unterpunkte enthält, will sie u. a. von der Bundesregierung wissen,

  • wann diese einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der sozialen Selbstverwaltung vorlegen will,
  • in welchem Bereich sie vor allem Reformbedarf sieht,
  • ob die Bundesregierung glaube, dass fehlende Wahlen (sog. Friedenswahlen, siehe unten) ein Problem für die Legitimation der sozialen Selbstverwaltung darstellen und sie fragt
  • nach den Interessenskonflikten bei den Mitgliedern der Selbstverwaltung sowie
  • nach der Geschlechterverteilung in den Gremien.

Die Sozialwahl ist die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen statt. Die Sozialwahlen sind die drittgrößten Wahlen in Deutschland nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag und denen zum Europäischen Parlament. Durch die Sozialwahlen nehmen die Versicherten direkten Einfluss darauf, wer der Selbstverwaltung angehört und die jeweiligen Interessen vertritt. Die KandidatInnen werden von den Gewerkschaften bzw. anderen Arbeitnehmervertretungen, die eine berufs- und sozialpolitische Zwecksetzung verfolgen, den Arbeitgebervereinigungen vorgeschlagen. Die Sozialwahlen erfolgen bei einigen Sozialversicherungsträgern in Form von so genannten „Friedenswahlen“. Das bedeutet, dass nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird oder auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr KandidatInnen genannt werden, als Organmitglieder zu wählen sind. Zuletzt haben die Sozialwahlen 2011 stattgefunden. Mit Blick auf den nächsten Termin im Jahr 2017 müsste die Bundesregierung die Reform bald angehen. 

Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung:

 „Als Schwerpunkte einer Modernisierung der Sozialwahlen sieht der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vor, dort, wo es sinnvoll und möglich ist, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die Auswahlmöglichkeiten durch mehr Direktwahlen zu verbessern. Weitere Vorgabe ist, Online-Wahlen zu ermöglichen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Durch geeignete Maßnahmen soll zudem das Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert, die Arbeit der Selbstverwaltung transparenter gestaltet, Weiterbildungsmöglichkeiten verbessert und Freistellungsregelungen präzisiert werden. Die Einzelheiten der konkreten Ausgestaltung durch die Bundesregierung und die gesetzgeberische Umsetzung dieser Maßnahmen stehen noch nicht fest. Bei der gegenwärtigen Erarbeitung des Konzepts werden die Erkenntnisse aus den vergangenen Legislaturperioden und die Vorschläge des Bundeswahlbeauftragten, wie er sie beispielsweise in seinem Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2011 vorgelegt hat, berücksichtigt.

Die Bundesregierung will durch geeignete Maßnahme erreichen, dass das repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert wird.“

Waltraud Deubert


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