Bundesgesundheitsminister Gröhe hat den Selbstverwaltungsgremien und den Verbänden seit seinem Amtsantritt viel Stoff gegeben. Schritt für Schritt arbeitet sein Ministerium die Aufgaben ab, die der Koalitionsvertrag formuliert hat.
Es ist üblich, dass jeder neue Bundesgesundheitsminister neue gesetzliche Regelungen entwickelt – in größerer oder kleinerer Variante. Gröhe ist in dieser Hinsicht arbeitsam und hat seine Arbeit begonnen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG), das er im Juni 2014 durch den Bundestag gebracht hat.
Dieses Gesetz beschert den Bürgern ab 1. Januar 2015, dass der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 % abgesenkt wird. Die Hälfte, nämlich 7,3 %, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber – eine umstrittene Regelung, weil diese Sätze festgeschrieben sind und alle Steigerungen (die abzusehen sind) und Zusatzbeiträge nun allein von den Arbeitnehmern zu tragen sind. Eine weitere Entscheidung im GKV-FQWG ist die Verlängerung der Einführungsphase des pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen (PEPP) um zwei Jahre.
Folgende Gesetzesvorhaben sind derzeit im BMG in Arbeit: Präventionsgesetz (vgl. ausführlichen Beitrag auf S. 18, E-Health-Gesetz und das Versorgungsstärkungsgesetz (vgl. Stellungnahme von DGVT und DGVT-BV auf S. 9 ff.):
Für das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) soll Anfang Dezember ein Kabinettsentwurf vorgelegt werden. Am 26. Dezember soll der Gesetzentwurf dem Bundesrat zugeleitet werden. Mit den ersten parlamentarischen Beratungen ist dann ab Anfang 2015 zu rechnen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 16. Januar 2015 terminiert, so dass sich der Bundesrat mit dem VSG dann am 6. Februar 2015 befassen könnte. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. August 2015 vorgesehen. Die Wartezeiten-Regulierung, die für die Psychotherapie allerdings nicht einschlägig ist, soll allerdings erst sechs Monate später wirksam werden, damit die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) genügend Zeit für den Aufbau der Terminservicestellen haben.
Das E-Health-Gesetz soll als Entwurf noch in diesem Jahr vorliegen. Hier geht es um die Rahmenbedingungen für Aufbau und Nutzung telemedizinischer Leistungen, die das Ministerium offenbar möglichst rasch konkretisieren will. EBM-Ziffern für die Abrechnung telemedizinischer Leistungen fehlen derzeit noch vollständig. Der Einbezug der Psychotherapie ist derzeit noch unklar.
Das Präventionsgesetz liegt als Referentenentwurf vor – es ist der vierte Anlauf für ein solches Gesetz (nach 2005, 2008 und 2013). Der Kabinettsbeschluss zum „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ wird für den 17. Dezember 2014 erwartet. Mit dem Inkrafttreten sei zum 1. Januar 2016 zu rechnen.
Kerstin Burgdorf