Nach der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die 1995 eingeführte Pflegeversicherung die fünfte Säule des Sozialversicherungssystems.
Die Bundesregierung will sich in den kommenden Jahren verstärkt der Pflege widmen. „Dabei werden einige verstehen müssen, dass künftig die Pflege die erste Geige in der Gesundheitspolitik spielen wird“, so Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung.
Der Bundestag hat am 17. Oktober das erste Pflegereformgesetz in der vom Gesundheitsausschuss veränderten Fassung gebilligt, am 7. November folgte dann die Zustimmung im Bundesrat. Das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition verabschiedete Gesetz sieht verbesserte Leistungen für die derzeit rund 2,5 Mio. Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräfte vor. Die Finanzierung soll dadurch gesichert werden, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung Anfang 2015 um 0,3%-Punkte auf dann 2,35% (für Kinderlose 2,6%) erhöht wird. Mit dem zweiten Reformgesetz 2017 soll der Beitrag dann noch einmal um 0,2 Punkte steigen und ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden. Dann soll es fünf statt drei Pflegestufen geben, um die Bedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird auch nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Entscheidend soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag sein. Dies soll dann auch den Demenzkranken zugutekommen.
Gesundheitsexperten halten die Pflegereform im Grundsatz für richtig, sehen aber erste Probleme in einigen wichtigen Detailregelungen.
Die Opposition bezweifelt, dass die zusätzlichen Gelder für die Pflegereform ausreichen und lehnt auch den Vorsorgefonds ab. Verbandsvertreter monieren, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erst später kommen soll und damit das gesamte Projekt in der falschen Reihenfolge angegangen wird.
Waltraud Deubert