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Sterbehilfe


Sechs Bundestagsabgeordnete der SPD und CDU/CSU haben am 16. Oktober das Eckpunktepapier zum Thema ‚Sterbehilfe‘ vorgestellt. Ihnen schwebt eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, die es ÄrztInnen auf freiwilliger Basis erlaubt, unheilbar kranken Menschen unter strengen Voraussetzungen zu helfen, selbst aus dem Leben zu scheiden. Den Abgeordneten geht es darum, das Selbstbestimmungsrecht von PatientInnen zu stärken und für Mediziner Rechtssicherheit herzustellen. Diese Initiative ist ein Gegenentwurf zum Konzept von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Der Bundesgesundheitsminister will jegliche Formen von geschäftsmäßiger Beihilfe zum Sterben verbieten, was auch ÄrztInnen betreffen würde, die wiederholt Sterbehilfe leisten. Karl Lauterbach (SPD), selbst Arzt und Hochschullehrer, einer der Verfasser des Eckpunktepapiers, betont, dass seiner Auffassung nach der ärztlich assistierte Suizid „keine Kassenleistung, sondern eine menschliche Leistung des Mediziners ist, nicht vermeidbare Suizide in einer Weise zu gestalten, dass die Menschenwürde bis zum Schluss gewährleistet ist“. In dem Eckpunktepapier ist ausgeführt, dass ein ärztlich assistierter Suizid nur in Fällen einer irreversibel zum Tode führenden Erkrankung und einer daraus resultierenden extremen Leidenssituation des Patienten in Betracht kommt. Zuvor muss eine umfassende Beratung des Patienten bezüglich anderer, insbesondere palliativer Behandlungsmöglichkeiten stattfinden, die Diagnose muss von einem anderen Arzt bestätigt werden (Vier-Augen-Prinzip).

Die Initiatoren wollen mit ihrem Vorschlag zwischen den beiden extremen Positionen vermitteln – der völligen Liberalisierung der Sterbehilfe und dem kategorischen Verbot der Sterbehilfe mit strafrechtlichen Konsequenzen –. Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt die ärztlich begleitete Selbsttötung sterbenskranker Menschen ab. Ihr Präsident Montgomery argumentierte: „Wer den assistierten Suizid auf diese Weise rechtlich begründet, der macht ihn erst gesellschaftsfähig.“

Die Debatte um das Thema Sterbehilfe wird in den kommenden Monaten noch intensiver weitergeführt werden. Am 13. November war eine erste „Orientierungsdebatte“ im Bundestag. Parlamentspräsident Norbert Lammert bezeichnete das Gesetzesvorhaben als das vielleicht anspruchvollste in dieser Legislaturperiode.

Im nächsten Jahr soll dann der Bundestag über eine gesetzliche Regelung entscheiden. Die 1. Lesung soll laut Plan im 1. Quartal 2015 stattfinden, die Anhörung im 2. Quartal, die 2. und 3. Lesung im 3. Quartal 2015.

Die DGVT begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, eine rechtliche Klarstellung hinsichtlich des assistierten Suizids bzw. der Beihilfe zur Selbsttötung vorzunehmen.

Die geltende Gesetzgebung sieht zwar eine Straffreiheit des assistierten Suizids vor; die Berufsordnungen einzelner Landesärztekammern verbieten diesen jedoch. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeit ist eine bundeseinheitliche rechtliche Regelung angezeigt, um die bestehenden Unsicherheiten für ÄrztInnen, aber auch für PatientInnen zu beseitigen.

Waltraud Deubert


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