Die Bundespsychotherapeutenkammer vertritt die Auffassung, dass bereits nach heutiger Rechtslage die Zulassung zur Psychotherapieausbildung mit einem Bachelorabschluss nicht rechtmäßig sei. Daraus leitet sie die Forderung an die Bundesländer ab, ihre Verwaltungspraxis so zu gestalten, dass nur ein Masterabschluss den Zugang zur Psychotherapieausbildung ermöglicht.
Einige Bundesländer haben allerdings schon deutlich gemacht, dass sie die Rechtslage anders sehen und eine Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend ist, sondern nur eine Gesetzesänderung den allseits gewünschten Masterzugang sicherstellen kann.
Die DGVT-AusbildungsAkademie sieht es deshalb als dringlich an, mit einer Gesetzesänderung – unabhängig von der Gestaltung einer Direktausbildung – im ersten Schritt eindeutige Klarheit in der Zulassungsfrage herzustellen.