Fachtag am 20. Januar 2015 in Berlin, organisiert von der Frauenhauskoordinierung e.V. in Berlin. „Die Fachtagung greift aktuelle Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen auf… Dabei nehmen Suchtprobleme einen wichtigen Stellenwert ein… Anhand neuerer Forschungsergebnisse aus der Schweiz wird das Thema Partnerschaftsgewalt und Alkohol genauer beleuchtet, sowohl hinsichtlich der Frauen, als auch der gewalttätigen Partner“. So wurde der Fachtag angekündigt und so wurde er auch durchgeführt. Zentral für die Diskussionen waren zwei Beiträge von Gloor und Meier zu ihren Forschungen aus der Schweiz zu den Themen: „Häusliche Gewalt und problematischer Alkoholkonsum“ und: „Institutionelle Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen“. Im ersten Beitrag referierte Hanna Meier einige wichtige Ergebnisse aus der Studie „Gewalt in der Partnerschaft und Alkohol. Häufigkeit einer Dualproblematik, Muster und Beratungssettings“ aus dem Jahr 2013. In den spezifischen schweizerischen Settings von „Opferberatungsstellen“ und „Gewaltberatungsstellen“ wurden Daten zur Dualproblematik „häusliche Gewalt und Alkohol“ erhoben. Opferberatungsstellen sind Einrichtungen, die Menschen, welche Opfer von Gewalt geworden sind – mehrheitlich handelt es sich dabei um Frauen – beraten und betreuen (in Deutschland z.B. Frauenberatungsstellen). Gewaltberatungsstellen sind Einrichtungen, die sich auf die Beratung und Behandlung von gewalttätigen Männern spezialisiert haben (in Deutschland z.B.: Männerberatungsstellen). Suchtberatungsstellen wurden nicht berücksichtigt. Erhoben wurden quantitative Daten pro Einrichtung. Darüber hinaus wurden einige Gruppengespräche mit Betroffenen durchgeführt und Workshops mit Praxisfachleuten. Untersucht man die auf diesen Wegen erhobenen Daten danach, wie häufig sich eine Dualproblematik bei Opfern und Tätern zeigt, also eben Gewalttätigkeit und problematischer Alkoholkonsum, ergibt sich pauschal genommen folgendes. (1) Sowohl in den Opferberatungsstellen wie in den Gewaltberatungsstellen weisen mehr als 50% der Klientel keine Dualproblematik auf. In den Gewaltberatungsstellen liegen die entsprechenden Angaben sogar bei 70%. Das heißt, dass häusliche Gewalt überwiegend von Tätern ausgeübt wird, die nüchtern sind und keine Probleme mit Alkohol haben. (2) An zweiter Stelle folgen Angaben zu einer Dualproblematik bei den Männern. Diese liegen in Opferberatungsstellen bei 43% und in Gewaltberatungsstellen bei 16%. (3) Die Angaben zu einer Dualproblematik von beiden, Mann und Frau, stehen an dritter Stelle. Sie liegen in den Opferberatungsstellen bei 4% und in den Gewaltberatungsstellen bei 10%. (4) Eine Dualproblematik nur der Frau wird vergleichsweise selten angegeben; in Opferberatungsstellen liegen die Angaben gerade mal bei 1% und in Gewaltberatungsstellen bei 5%. Gloor betonte in der Zusammenfassung, dass die Ergebnisse der Studie belegen, dass häusliche Gewalt überzufällig häufig nicht mit einer Dualproblematik verschwistert ist. Alkohol spielt also in der überwiegenden Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt keine Rolle. Das ist nichts Neues; es ist aber immer wieder hilfreich, diesen Befund zu betonen. Allerdings gebe es auch Gründe, zu vermuten, dass es ein Dunkelfeld gebe und die Dualproblematik etwas höher liege, als in diesen Ergebnissen ausgewiesen. Darum sei es wichtig, die Opfer- und Gewaltberatungsfachleute, stärker als das aktuell der Fall sei, mit den Fachleuten der Suchthilfe zu vernetzen. Die Suchthilfe könne zum einen dabei helfen, für das Erkennen einer Dualproblematik zu sensibilisieren und zum andern könne sie entsprechende Verfahren zur Verfügung stellen, die dazu dienen, Alkoholprobleme zu ermitteln. Darüber hinaus sollten Institutionen ihre Zusammenarbeit verbessern, um zum Beispiel Sucht und (häusliche) Gewalttätigkeiten integriert zu behandeln. In der anschließenden lebhaften Diskussion wurden diese Schlussfolgerungen vertieft und bekräftigt, gerade auch darum, weil Frauen (und Männer) mit Alkoholproblemen, die zudem Opfer von häuslicher Gewalt sind, relativ selten Hilfe in Frauenhäusern und noch viel seltener in Frauenberatungs- bzw. Opferberatungsstellen suchen. In einem zweiten Vortrag präsentierte Daniela Gloor die Ergebnisse der Studie „Sicht gewaltbetroffener Frauen auf institutionelle Hilfe“ aus dem Jahr 2014, die ebenfalls in der Schweiz durchgeführt worden ist. Als Datengrundlage dienen 40 qualitative Interviews mit Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und institutionelle Hilfen gesucht und gefunden haben. Nach Aussagen der Institutionen, die die Kontakte zu diesen Frauen vermittelt haben, waren die Hilfeverfahren (weitgehend) abgeschlossen, was sich in der Praxis und in den Interviews allerdings etwas anders dargestellt hat, wie im Folgenden erläutert wird. Alle Frauen wurden ausführlich nach ihren Erfahrungen mit institutionellen Hilfen befragt. Nach Gloor lassen sich die Interventionsziele bei häuslicher Gewalt ganz pauschal folgendermaßen untergliedern: (1) Gewalt stoppen, (2) Opfer schützen und unterstützen, und (3) Täter in Verantwortung nehmen. Für das Stoppen der Gewalt ist in erster Linie die Polizei zuständig. Das funktioniert im Normalfall ganz gut, wie Gloor und Meier (2014) in ihrer Studie ausführlich darlegen. Für den Schutz des Opfers und seine Unterstützung sind eine Vielzahl von Institutionen zuständig, u. a. die Frauenhäuser und die Opferberatungsstellen (in Deutschland: Frauenberatungsstellen), die Zivilgerichte, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (in Deutschland: die Jugendämter), das Migrationsamt, das Gesundheitswesen (genauer: Ärzte und Ärztinnen bzw. Krankenhäuser etc.), Anwälte und Anwältinnen usw. Das hat Folgen für die betroffenen Frauen, wie gleich noch gezeigt wird. Für das 3. Ziel: „die Täter in Verantwortung nehmen“, sind die Gewaltberatungsstellen (in Deutschland: die Männerberatungsstellen) sowie – bei Strafverfahren – die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte zuständig. Das funktioniert nicht so gut.Aus den Interviews mit den Frauen geht hervor, dass der Schutz, den ihnen die Institutionen zur Eindämmung und Vermeidung von häuslicher Gewalt sowie bei der Bearbeitung ihrer psychischen Belastungen und Traumata anbieten, dazu führt, dass sie es mit sehr vielen Stellen zu tun haben. Die meisten Frauen haben es mit wenigstens 6 bis 9 verschiedenen Stellen und Institutionen zu tun, nicht wenige mit 10 bis 16 verschiedenen Stellen – und das meist über mehrere Jahre hin. Frauen, die nach häuslicher Gewalt Hilfe suchen, werden also mit einem Berg von Arbeit konfrontiert, was einerseits Erleichterung bedeuten kann, andererseits aber auch eine Erschwernis. Zum letzteren gehören die institutionellen Interventionen und Unterstützungsmaßnahmen, die zum Teil jahrelang andauern und so gesehen nicht zu einem Ende kommen. Das hat bei etlichen Frauen die Folge, dass sie sich den institutionellen Hilfen entziehen, weil sie erschöpft sind von den ständigen Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Ämtern und Institutionen. So sehr die Frauen in das Räderwerk der Institutionen gelangen, so wenig scheint sich das Interesse der Institutionen darauf zu konzentrieren, die Täter in die Verantwortung zu nehmen. Anders gesagt passiert den meisten Tätern nicht viel. Wenn sie polizeilichen Maßnahmen nicht nachkommen oder an einer Männerberatung nicht teilnehmen wollen, hat das meist keine negativen Folgen. Auch können sie problemlos von einem Opfer zum nächsten wechseln. Diese Studienergebnisse machen nachdenklich und weisen auf Lücken im Präventions- und Nachsorge-Netzwerk hin. Als Folgerungen für die Zukunft ergeben sich zum einen Entlastungen der Opfer im Hinblick auf die Arbeit mit den Institutionen, die es schützen wollen, am besten mit einer Strategie des Empowerment, etwa in Verbindung mit einem Case-Management-Ansatz. Zum andern bedarf es neuer und vermehrter Anstrengungen, die Täter in die Verantwortung zu nehmen. In der abschließenden Gesprächsrunde wurden die Ansätze, die von Vertreterinnen verschiedener Institutionen in diesen Hinsichten in die Wege geleitet werden können, vertieft. Die Zukunft wird zeigen, wie viel wie schnell davon praktisch umgesetzt werden kann
Irmgard Vogt, Frankfurt
Literaturangaben zu den Studien von Gloor & Meier: Gloor, D. & Meier, H. (2013): Gewalt in der Partnerschaft und Alkohol. Häufigkeit einer Dualproblematik, Muster und Beratungssettings. Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit. Bern, Edition Soziothek. Gloor, D. & Meier, H. (2014): “Der Polizist ist mein Engel gewesen”. Sicht gewaltbetroffener Frauen auf institutionelle Interventionen bei Gewalt in Ehe und Partnerschaft. Projekt NFP-60, Schlussbericht. Abgerufen unter: www.socialinsight.ch/images/stories/socialinsight/nf60/BetroffenenSicht_d_366-S.pdf.