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Bericht der Landesgruppe Schleswig-Holstein (Rosa Beilag zur VPP 01/2015)


Liebe KollegInnen,

In Juni/Juli 2015 wird zum insgesamt vierten Mal in Schleswig-Holstein die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer gewählt. Die Kammerversammlung ist das, was in der „großen“ Politik der Landtag/das Parlament ist. Die Kammerversammlung wählt dann den Kammervorstand (quasi die Regierung), der für seine wichtigsten Vorhaben eine Mehrheit in der Kammerversammlung benötigt.

Seit zwei Wahlperioden ist die DGVT maßgeblich an den Geschicken der Kammer in Schleswig-Holstein beteiligt. Nachdem wir uns vor der Wahl in 2007 mit BDP/VPP und GwG zusammengetan hatten und das Wahlbündnis KAM ON gründeten, in dem auch verbandsunabhängig KandidatInnen ihr politisches Zuhause fanden, stellen wir durchgängig 2-4 Mitglieder des 5-köpfigen Kammervorstandes. Das ermöglichte uns, relativ viel von dem umzusetzen, was wir für richtig und für wichtig in einer Psychotherapeutenkammer erachten.

Wir haben dafür gesorgt, dass

-         die Kammer ein repräsentatives Gremium für alle Approbierten geworden und dann geblieben ist,

-         die Kammer die Beiträge gesenkt hat und sie über Jahre stabil niedrig halten konnte,

-         die Kammer eine kostenbewusste Ausgabenpolitik betrieben hat, ohne dass die Qualität ihrer Arbeit darunter gelitten hätte,

-         in der Kammer die Interessen der AusbildungskandidatInnen eine besondere Beachtung gefunden haben,

-         die Kammer mit Weiterbildungsregelungen, die den Wert der Approbation beeinträchtigen können, äußerst zurückhaltend umgegangen ist,

-         für die nächste Kammerwahl eine demokratischere Wahlordnung geschaffen wurde,

-         und vieles mehr.

Leitgedanke war dabei immer die besondere Berücksichtigung der Tatsache, dass approbierte KollegInnen nicht freiwillig, sondern zwangsweise Mitglieder der Kammer sind und deshalb auch verpflichtet sind, die Aktivitäten der Kammer über ihre Beiträge zu finanzieren. Nach unserem Grundverständnis stellt dies besondere Anforderungen an die Kammer. Zum einen muss gewährleistet sein, dass die Interessen aller Untergruppierungen in der Mitgliedschaft hinreichend Berücksichtigung finden und zum anderen, dass ein besonderes Augenmerk auf der wirtschaftlichen Verwendung der Pflichtbeiträge der Pflichtmitglieder und der Begrenzung auf die originären gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der Kammer liegt.

Diese Grundhaltung ist dabei keineswegs selbstverständlich. Erinnert sei nur daran, dass der erste gewählte Kammervorstand in Schleswig-Holstein ausschließlich aus Mitgliedern mit KV-Zulassung bestand. Ein Blick auf andere Landeskammern macht zudem deutlich, dass der Sachverhalt der Pflichtmitgliedschaft eher dazu einzuladen scheint, Ausgaben vergleichsweise hemmungslos zu erhöhen, schließlich müssen die Mitglieder die Ausgaben ja bezahlen (es sei denn, sie geben ihre Approbation zurück – der einzige Weg lebend aus einer Kammer auszuscheiden).

Man muss unsere Grundhaltung sicher nicht teilen, wenn Sie sie aber teilen und für unterstützenswert halten, dann helfen Sie bitte mit, dass diese Grundhaltung auch nach der Kammerwahl 2015 reale Kammerpolitik bleiben kann. Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung.

Eine Voraussetzung hierfür ist, dass das Wahlbündnis KAM ON, das bereits vereinbart hat, in dieser Konstellation noch einmal anzutreten, ausreichend viele Sitze in der Kammerversammlung erhält. Um dies erreichen zu können, müsste KAM ON ausreichend viele KandidatInnen aufbringen, die sich zur Wahl stellen.

Wir sind gerade dabei, KandidatInnen zu werben und diesem Zweck dient auch dieser Mitgliederbrief. Prüfen Sie bitte, ob sie sich vorstellen können gemeinsam mit uns in dem Wahlbündnis KAM ON bei der Kammerwahl 2015 zu kandidieren, um sich aktiv für eine weitere Umsetzung der oben skizzierten Ziele einzusetzen. Wir brauchen dringend noch weitere  KandidatInnen, um bei dieser Wahl gute Chancen für eine stabile Mehrheit in der Kammerversammlung zu haben.

Zwei Sätze zum Aufwand: Wenn Sie sich in die Kammerversammlung wählen lassen, bedeutet das die Annahme eines Ehrenamtes, das sie im Zweifelsfalle auch wieder aufgeben können und für dessen Wahrnehmung Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Der zeitliche Aufwand ist – jedenfalls zunächst – sehr überschaubar. Die Kammerversammlung, quasi das Parlament, tagt dreimal im Jahr jeweils freitags um 15:00 Uhr, max. bis 20:00 Uhr. Es ist aus unserer Sicht völlig in Ordnung, wenn Sie sich auf diesen Mindestaufwand begrenzen wollten. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jeden, der sich inhaltlich und/oder persönlich in dem einen oder anderen Themenbereich mehr einbringen möchte. Uns geht es aber zunächst tatsächlich erst einmal um die Herstellung der Mehrheitsfähigkeit unseres Wahlbündnisses.

Wenn Sie sich ein solches Engagement vorstellen können oder vielleicht auch zunächst nur weitere Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich bitte völlig unverbindlich bei uns.

Kontaktmöglichkeiten bestehen entweder über E-Mail direkt mit uns (schleswig-holstein@dgvt.de) oder telefonisch über die Geschäftsstelle der DGVT in Tübingen (Kerstin Burgdorf: 07071/9434-13).

Claudia Tiefert, Diana Will,

Detlef Deutschmann, Bernd Schäfer

LandessprecherInnen Schleswig-Holstein

Kontakt:

schleswig-holstein@dgvt.de
schleswig-holstein@dgvt-bv.de


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