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Bericht der Landesgruppe Rheinland-Palz (Rosa Beilage zur VPP 1/2015)

Psychotherapeutische Gutachter – Reform des Maßregelvollzugsgesetzes – Psychotherapie mit Straftätern


Seit einigen Jahren versucht die Kammer RLP nun schon, für die KollegInnen, die gutachterlich tätig sind (sei es im Rahmen des Familienrechts, der Forensik oder anderer Felder) bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein Anfang wurde mit der Erweiterung der Weiterbildungsordnung um den Bereich „Rechtspsychologischer Sachverständiger“ gemacht, wodurch klare Qualitätsstrukturen sowie ein geschützter Titel etabliert wurden. Dies wurde damals von den betroffenen KollegInnen sehr begrüßt als ein erster Schritt, sich mit einem klaren Profil als Heilberufler (in Konkurrenz zu den gutachterlich tätigen Psychiater) zu profilieren. Klar war aber auch, dass das alleine nicht ausreichen kann und wird. So hat sich der Kammervorstand im Weiteren sehr bemüht, Kontakt mit verantwortlichen MitarbeiterInnen im Justizministerium aufzunehmen und diese für die Problematik zu sensibilisieren. Ein erstes Gespräch fand Mitte letzten Jahres im Justizministerium statt. Es wurde deutlich, dass es tatsächlich einigen Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf gibt, welches Profil und welche Kompetenzen die in diesem Bereich tätigen Berufsgruppen (Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten) haben. Es wurde dabei aber auch deutlich, dass das Ministerium deutlich mehr Engagement der Psychotherapeutenschaft erwartet bei der Betreuung und Therapie von Straftätern. Hier sei der Bedarf sehr hoch und es gäbe kaum Therapieangebote. Konsens diesbezüglich war, dass die therapeutische Versorgung von Straftätern letztlich der beste Opferschutz sei, da die Rückfallgefährdung reduziert werden könne. Das Ministerium signalisierte Bereitschaft, zusammen mit der LPK eine Fortbildungsveranstaltung für Richter und Staatsanwälte zu organisieren, bei der Aufklärung einerseits aber auch Diskussion über gegenseitige Erwartungen andererseits Thema sein sollten. Diese Veranstaltung wird nun am 12.03.2015 stattfinden. Als Experte wird der Psychologe Prof. Dr. Rettenberger von der Universität Mainz dabei sein, ein ausgewiesener Forscher und Sachverständiger in diesem Bereich, außerdem werden LPK-Präsident Kappauf und Vizepräsidentin Benecke als Diskussionspartner zur Verfügung stehen. Wir hoffen, mit dieser Veranstaltung in einen konstruktiven Dialog mit den Verantwortlichen in der Justiz einzusteigen, der auch dazu führt, dass die Stellung von gutachterlich tätigen Psychologen und Psychotherapeuten klarer und besser wird.

Parallel dazu begann das Gesundheitsministerin im letzten Jahr, das Maßregelvollzugsgesetz zu novellieren. Nach dem internen Abstimmungsprozess wurde ein erster Entwurf auch an die LPK zur Stellungnahme geschickt. Herr Dipl.-Psych. Schmitt, forensischer Sachverständiger im Maßregelvollzug, erarbeitete in Zusammenarbeit mit zwei Kolleginnen eine Stellungnahme, die in einzelnen Punkten klare Veränderungsvorschläge unterbreitet, die darüber hinausgehend aber fordert, dass im Gesetz die Grundlage dafür gelegt wird, dass Psychotherapeuten als heilberuflich Kundige Leitungsfunktionen wahrnehmen dürfen (als Vorbild dafür wird das Maßregelvollzugsgesetz NRW angeführt). Es wird auch begründet vorgeschlagen, mehr externe, unabhängige Sachverständige in den Prozess der Behandlung und Begutachtung während der Unterbringung zu involvieren. Dies würde dem besonderen Abhängigkeitsverhältnis von Straftäter und Betreuer/Behandler/Gutachter Rechnung tragen, dem ein hohes Missbrauchspotential innewohnt.

Alle diese Aktivitäten zahlen sich hoffentlich im Laufe der Zeit aus und verbessern die Position von psychotherapeutischen Gutachtern insbesondere im Maßregelvollzug und haben Einfluss auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Strukturen der Unterbringung. Ein weiterhin ungelöstes Problem bleibt aber die schlechte psychotherapeutische Versorgung von Straftätern, z.B. nach der Haftentlassung oder auch von Menschen, die Psychotherapie suchen, um nicht zu Täter zu werden. Dieser Aufgabe muss sich die Profession nicht nur in Rheinland-Pfalz noch stellen

Andrea Benecke

Landessprecher Rheinland-Pfalz

Kontakt:

rlp@dgvt.de; rlp@dgvt-bv.de


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