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Präventionsgesetz im Bundesrat am 6. Februar 2015


Die Kritik der Länderkammer bei der Bundesratssitzung am 6.2.2015  fiel beim Präventionsgesetz eher moderat aus.

Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kritisierte folgende Punkte:

  • Bei der Forderung der Länder, alle Sozialversicherungsträger bei Prävention und Gesundheitsförderung ins Boot zu holen, bleibe die Vorlage der Koalition "hinter den Erwartungen zurück". Sie verlangte, insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, stärker in Präventionskonzepte einzubinden.

  • Auch bei der Aufwertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu einer nationalen Präventionsagentur hat Prüfer-Storcks Zweifel. Bei Prävention in Lebenswelten sollte diese Behörde außen vor bleiben und sich auf die Unterstützung der Krankenkassen bei nationalen Präventionskampagnen beschränken. Dann könne auch die zwangsweise Förderung durch die Kassen geringer ausfallen, befand sie.

  • Kein Gehör bei der Regierung fand die Senatorin mit dem Vorstoß, die PKV nicht nur freiwillig an der Finanzierung der Prävention zu beteiligen. Hier formulierte die BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) „verfassungsrechtliche Bedenken“.

Ebenso kritisch äußerte sich die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens von den Grünen. Sie warb vor allen Dingen für eine stärkere Berücksichtigung der Prävention in Lebenswelten wie Kita oder Schule. Dagegen werde die individuelle Prävention in der Vorlage überbetont. Diese Bewertung fand im Bundesratsplenum keine Mehrheit. Einer Ausschussempfehlung, in der pauschal eine Stärkung der Verhältnisprävention gefordert wurde, blieb in der Abstimmung auf der Strecke.

Die weitere Terminplanung sieht folgendermaßen aus:

-                     Erste Lesung im Bundestag: 19./20.3.

-                     Anhörung im Gesundheitsausschuss: 22.4. oder 6.5.

-                     2./3. Lesung Bundestag: 18./19.6.

-                     Zweiter Durchgang Bundesrat: 10.7.

 

 


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