< vorheriger Artikel

Bericht der Landesgruppe Berlin (Rosa Beilage zur VPP 3/2015)


Mittagsgespräch mit Jürgen Voigt zur Integrierten Versorgung

Jürgen Voigt, niedergelassener Psychotherapeut aus Berlin und assoziiertes Mitglied der Berliner DGVT-Liste NEUE WEGE, hat sich bereits in verschiedenen Kontexten intensiv mit der Integrierten Versorgung beschäftigt. Bei einem Listen-Treffen brachte er seine Gedanken zum Thema der Integrierten Versorgung ein.

Wir, Alexandra Rohe und Beate Lämmel, Delegierte der Berliner Psychotherapeutenkammer, verabredeten uns mit ihm und fragten nach.

A. Rohe: Was ist denn das, Integrierte Versorgung?

J. Voigt: Direkt übersetzt könnte man sagen: Integration verschiedener Versorgungsaspekte aus verschiedenen Sektoren in ein Behandlungskonzept. Wir kennen das: Jeder von uns behandelt PatientInnen unter einer bestimmten Diagnose, mit einem bestimmten Behandlungskonzept, das ausschließlich Gültigkeit für unseren Bereich hat (ambulante Psychotherapie innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung). In einigen Fällen gibt es einen Austausch oder eine Abstimmung mit einem/einer anderen niedergelassenen BehandlerIn (meist ein/e Psychiater/in oder Neurolog/in) oder mit einem Krankenhaus. Von vielen Seiten wurde in der Vergangenheit immer wieder auf die Begrenztheit dieser Behandlungspfade für eine adäquate PatientInnenversorgung hingewiesen.

B. Lämmel: Dem versucht doch der Gesetzgeber seit einigen Jahren gerecht zu werden.

J. Voigt: Ja, mit der sog. „Integrierten Versorgung“ ermöglicht er AnbieterInnen Behandlungsstrukturen oder -pfade zu organisieren, die über die einzelnen Sektoren hinausgehen und andere Sektoren mit einschließen. D. h. es geht nicht nur um die Einbeziehung anderer AnbieterInnen aus dem gleichen Sektor (hier: ambulante, bzw. stationäre Behandlung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V), sondern der Gesetzgeber wollte hier grundsätzlich die Möglichkeit der Einbeziehung anderer Sektoren des Sozialgesetzbuches eröffnen (z.B. SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; oder SGB XI: Soziale Pflegeversicherung; oder SGB XII: Sozialhilferecht).

A. Rohe: Wer schließt Verträge mit wem ab?

J. Voigt: Die Verträge für Angebote der Integrierten Versorgung werden zwischen einzelnen Krankenkassen und den jeweiligen Anbietern (Trägern) abgeschlossen. Nachteilig und besorgniserregend für die Psychologischen PsychotherapeutInnen (PP) und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) ist, dass die aktuellen Verträge fast ausschließlich von ärztlich dominierten Gruppen oder Managementgesellschaften (oder gar Tochterfirmen der Pharmaindustrie) abgeschlossen wurde. PP/KJP spielen sowohl bei der Gründung und Organisation, als auch bei den inkludierten Angeboten kaum eine Rolle. Teilweise wurden PP/KJP nicht mit in die Verträge aufgenommen, weil, so die Krankenkassen, diese Leistung ja auch anderweitig (über das Richtlinien-Psychotherapieverfahren) abgerufen werden könnte. Die Gefahr, dass die PP/KJP wieder, wie zu Zeiten des Delegationsverfahrens, nur die Rolle von „Heil-Hilfspersonen“ einnehmen werden, ist in der Integrierten Versorgung durchaus gegeben – und von manchen Akteuren möglicherweise sogar gewünscht.

B. Lämmel: Haben Sie ein Beispiel für uns?

J. Voigt: Hier ein Beispiel, um die Dimension zu verdeutlichen: Vor 2 Jahren fragte eine der größten BKKen bei einem Träger an, ob er Möglichkeiten sehe, für diese BKK die Psychotherapie für die gesamte Bundesrepublik zu organisieren – an der KV vorbei. So sehr wir uns immer wieder über die manchmal nicht optimale Integration der PP/KJP in die KV geärgert haben, erscheint diese Parallelstruktur für uns eher nachteilig.

A. Rohe: Wie nehmen Sie die Situation in Berlin wahr?

J. Voigt: Hier in Berlin gibt es mittlerweile zwei große und ein paar kleine Träger, die IV-Verträge mit verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen haben. Mit durchaus guten und unterstützenswerten Angeboten für verschiedene, bisher nicht gut versorgte PatientInnengruppen. Das Dilemma für uns PP/KJP wurde dabei nur selten gelöst. Es gibt Träger, die extra PP/KJP anstellen, um die Versorgung für solche PatientInnengruppen zu verbessern. Das hört sich erst einmal gut an. Allerdings sind die Verdienstmöglichkeiten für unsere Kollegen und Kolleginnen dort meist deutlich schlechter, als in anderen Beschäftigungsverhältnissen.

B. Lämmel: Nur wie und vor allem warum sollten die PP/KJP eine Gesellschaft gründen?

J. Voigt: Zwischen der ambulanten Versorgung und den Sozialämtern, der Rentenversicherung, den Krankenhäusern und den psychiatriekomplementären Einrichtungen gibt es bis-her kaum eine Zusammenarbeit. Ziel sollte es also sein, ein sektorenübergreifendes Angebot zu schaffen, um ambulante PP/KJP-Praxen mit den o.g. Institutionen zu vernetzen. PatientInnen werden letztlich davon profitieren, wenn die Versorgung zentral organisiert wird - im Sinne eines Case-Managements – und durch andere Behandlungsbereiche ergänzt wird. Auch können PatientInnengruppen, die zurzeit schlecht oder kaum ambulant versorgt sind, besser eingebunden werden. Nach allen bisherigen Erkenntnissen werden die Krankenkassen ebenfalls davon profitieren.

A. Rohe: Was ist der Vorteil für die PP/KJP?

J. Voigt: Der liegt auf der Hand: Bei guter Vertragsgestaltung ist mehr Verdienst, ein Arbeiten im Netzwerk und das Schaffen von Arbeitsplätzen für junge KollegInnen möglich. Geht man davon aus, dass die IV weiter von Institutionen organisiert wird, die dadurch Mehrwert generieren können, werden weiterhin PP/KJP für weniger Entgelt angestellt, Gewinne werden zu Lasten der PP/KJP maximiert – und dass könnte zu Lasten der Arbeitszufriedenheit der PP/KJP gehen. Wenn wir PP/KJP keine IV-Verträge schließen, machen es weiterhin andere Berufsgruppen und Institutionen.

B. Lämmel: Was braucht man dazu?

J. Voigt: Zum einen braucht es PP/KJP, die Lust haben etwas zu entwickeln, zu bewegen und voran zu treiben. Sie sollten ihre Behandlungsschwerpunkte und Fachthemen ausloten und sich dabei gut vernetzen.

Um sich mit Geld, Zahlen und Rendite auseinandersetzen zu können, benötigen die PP/KJP zum anderen Unterstützung. Vielleicht in Form einer „Servicestelle“, wo Informationen zu dem Ablauf, den Bedingungen und Voraussetzungen gegeben werden können, wo Wissen zusammen getragen werden kann: z.B. wer bei welcher KK Ansprechpartner/in ist, welche Versorgungsbereiche bisher schlecht entwickelt sind, welche Gesellschaftsformen es gibt und welche davon für ein solches Vorhaben nützlich sind etc. Als kleinere Variante könnten auch Informationsveranstaltungen, Flyer oder ein "Logbuch" hilfreich sein.

A. Rohe, B. Lämmel: Vielen Dank, Herr Voigt.
Wir als Delegierte der PTK Berlin fragen: Könnte die Kammer hier unterstützen?

Alexandra Rohe und Beate Lämmel
Delegierte der Psychotherapeutenkammer Berlin


Zurück