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Bericht der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen (Rosa Beilag zur VPP 3/2015)


Am 10. Juli 2015 hat der Bundesrat dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG), das der Bundestag am 11. Juni 2015 beschlossen hatte, zugestimmt. Damit ist es Gesetz, dass in Zukunft 4.500 Psychotherapeuten-Praxissitze durch die umstrittene Praxisaufkaufregelung im GKV-VSG bedroht sind.

Bislang konnten die Zulassungsausschüsse es ablehnen, ein Nachbesetzungsverfahren zu eröffnen, wenn ein Planungsbereich rechnerisch überversorgt war. Aus dieser „Kann-Regel“, die nach unserem Wissen nur sehr selten zur Anwendung kam, wird nun mit dem neuen Gesetz eine „Soll-Regel“. Dies bedeutet, dass die Zulassungsausschüsse zukünftig ab einem Versorgungsgrad von 140% Nachbesetzungsanträge ablehnen, Sitze schließen und entschädigen sollen. Die Zulassungsausschüsse können zwar noch nach Versorgungsgründen entscheiden, sie werden aber vom Gesetzgeber dahin gelenkt, Nachbesetzungen von Praxissitzen abzulehnen. Allein im Bereich der KV-Nordrhein sind 1.440 Praxen von dieser Regelung in Zukunft bedroht.

DGVT und DGVT-BV hatten sich im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass psychotherapeutische Praxen von der Regelung ausgenommen werden – ohne Erfolg. Deshalb steht nun an, nach Wegen zu suchen, wie die Versorgung trotzdem weiter gesichert werden kann. Die Landesgruppe NRW von DGVT und DGVT-BV will sich dafür einsetzen, dass kein einziger Praxissitz stillgelegt wird. Es wäre doch ein Hohn, wenn bei den langen Wartezeiten und der schlechten Versorgungssituation in NRW Versorgungssitze nicht weitergeführt werden könnten. Vielmehr soll die Versorgung durch Schaffung neuer Sitze zu verbessert werden – besonders im Ruhrgebiet.

Findige Juristen haben einen Weg beschrieben, wie über Verzicht, Anstellung und Übernahme eine Umgehung der Ablehnung einer Nachbesetzung durch den Zulassungsausschuss erfolgen kann. Dies ist jedoch ein Weg, den man langfristig vorbereiten muss und zu dem nicht nur zwei Partner, der/die Abgebende und der Nachfolger oder die Nachfolgerin mitspielen müssen, sondern noch ein/e Dritte/r, der/die bereit ist, die Anstellung in der eigenen Praxis für eine gewisse Zeit vorzunehmen. Dies ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. 

Die Landesgruppe NRW von DGVT und DGVT-BV wird diesen Weg fördern. Zunächst möchten wir für eine Vernetzung von Kolleginnen und Kollegen sorgen. Gerade in Städten wie Düsseldorf, Köln, Bonn und Dortmund, die hohe rechnerische Versorgungsgrade haben, werden wir uns um eine Vernetzung von Praxen, die in der nächsten Zeit abzugeben sind, von Praxen, die Anstellungsmöglichkeiten auf Zeit bieten können und von jungen Kolleginnen und Kollegen, die über den Weg einer Anstellung in die Niederlassung zu gehen bereit sind, bemühen. Wir können dann auch erfahrene Anwälte und Steuerberater vermitteln, die auf diesem Weg begleiten können.

Zunächst bitten wir Kolleginnen und Kollegen, die sich vorstellen könnten diesen Weg zu gehen, sich bei der Landesgruppe NRW zu melden. Wir können dann regionale Treffen organisieren, die zur Informierung und zur Vernetzung dienen sollen. 

Johannes Broil
Landessprecher Nordrhein-Westfalen und Delegierter der Psychotherapeutenkammer NRW


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