Nach dem Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentags hat das Bundesministerium für Gesundheit nun die konkrete Arbeit an einer grundlegenden Reform der PsychotherapeutInnenausbildung aufgenommen. Ein erster Diskussionsentwurf einer Approbationsordnung ist noch für dieses Jahr angekündigt. Die Bundespsychotherapeutenkammer leistet fachliche Unterstützung und hat hierfür einen strukturierten Transitionsprozess in die Wege geleitet.
Es dürfen nun also weitreichende Konktretisierungsvorschläge erwartet werden. In dem anstehenden Prozess wird es wichtig sein, die fachlichen Bedingungen an eine Reform, wie sie im Beschluss des 25. DPT umrissen sind, als Prüfsteine für konkrete Vorschläge zu nutzen.
Die ausrichtenden Verbände haben sich auf die Mindestkriterien in nachfolgendem Positionspapier geeinigt.
Mindestvoraussetzungen für die Umsetzung der Forderungen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages zur Reform der
Psychotherapeutenausbildung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) klärt derzeit die Möglichkeit der Realisierung einer Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung in Anlehnung an die Strukturen der medizinischen Heilberufe, d.h. die Einführung eines Hochschulstudiums Psychotherapie, mit dessen Abschluss die Approbation als Psychotherapeut beantragt werden kann, sowie die Einführung einer mehrjährigen Weiterbildung zur Erlangung einer Fachkunde.
Der Berufsstand zielt mit dieser Reform u.a. auf die Umsetzung der seit Jahren erhobenen Forderungen ab, insbesondere die bundeseinheitliche Regelung des Zugangs zur Psychotherapeutenausbildung und die Schaffung angemessener finanzieller Rahmenbedingungen für die Vergütung der von den Ausbildungs- bzw. WeiterbildungsteilnehmerInnen erbrachten Versorgungsleistungen in allen für die Weiterbildung zugelassenen Verfahren.
Die Umsetzung dieser Reform erfordert zur Sicherung der hohen Qualifikation des psychotherapeutischen Heilberufs folgende Kernpunkte:
Nur so sind jene Versorgungsqualität und der Patientenschutz zu gewährleisten, die in der Bevölkerung von einem akademischen Heilberuf erwartet werden. Für Studium und Weiterbildung werden im Folgenden Mindestvoraussetzungen formuliert, deren Unterschreitung bei der Umsetzung einer solchen Reform gegenüber PatientInnen und dem psychotherapeutischen Nachwuchs unverantwortlich wäre.
A Hochwertige und differenzierte Versorgung aller Patientengruppen erfordert ein Studium mit hoher Strukturqualität
Für die Zulassung zu einem Heilberuf (mit Approbation) ist es unabdingbar, dass der Antragsteller ein Hochschulstudium der Psychotherapie absolviert hat, mit dem er auf seine eigenverantwortlichen und selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeiten angemessen vorbereitet wurde. Deshalb muss das Studium so strukturiert sein,
B Hochwertige und differenzierte Versorgung aller Patientengruppen erfordert eine Weiterbildung aus einer Hand
Das Herzstück der heutigen qualitativ hochwertigen Psychotherapeutenausbildung bilden die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten mit ihren koordinierenden Strukturen für die Vermittlung theoretischen und praktischen Wissens. Für die sukzessive Entwicklung der praktischen Fertigkeiten und Kompetenzen der zukünftigen Psychotherapeuten wirken in den jetzigen Ausbildungsstätten langjährig berufserfahrene Lehrkräfte, Supervisoren und Selbsterfahrungsleiter mit. Eine zukünftige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten, die an die jetzige hohe Ausbildungsqualität anknüpfen soll, kann nur unter Wahrung und Nutzung der koordinierenden Strukturen der derzeitigen Ausbildungsstätten umgesetzt werden.
Die Unterzeichner dieser Stellungnahme fordern für die Realisierung einer (Gebiets-) Weiterbildung folgende Mindestvoraussetzungen, die vollständig erfüllt sein müssen:
Im Interesse der Versorgungssicherheit und des psychotherapeutischen Nachwuchses appellieren wir an alle Entscheidungsträger in Politik und Berufsstand, die Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen im Vorfeld einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes sicherzustellen.
[1] Positionspapier anlässlich der Diskussionsveranstaltung „Reform des PsychThG – Unverzichtbare Praxisinhalte für die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung“ am 5.11.2015 in Berlin
[2] Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP für Wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP)
Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation (AVM)
Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT)
Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten e. V. (bkj)
Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp)
Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP)
Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e. V. (DFT)
Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. (DGPT)
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. (DGVT)
Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e. V. (GwG)
Systemische Gesellschaft (SG)
[3] Ein ECTS entspricht 30 Stunden.