(kb). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 7.7.2015 einen Beschluss zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung einer Zwangsmedikation ohne ausreichende gutachterliche Grundlage gefasst.
Gerichte müssen demnach einen Sachverständigen zurate ziehen, bevor sie eine Zwangsbehandlung eines psychisch kranken Menschen genehmigen dürfen. Tun sie dies nicht, verletzen sie laut BGH das Freiheitsgrundrecht des Patienten.
In dem Beschluss wird weiterhin festgestellt, dass
Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen etwa bei besonderer Eilbedürftigkeit kann das Gericht hiervon abweichen und im Einzelfall auch den behandelnden Arzt zum Gutachter bestellen.
Der Beschluss des BGH, der im Kontext einer Unterbringungssache gefasst wurde, kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71983&pos=0&anz=1
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 4/2015