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Innovationsfonds: Neue Impulse für die Versorgung?


Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 8. April 2016 die Förderkriterien und die Schwerpunkte für die erste Förderwelle des Innovationsfonds beschlossen. Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass mit Hilfe dieses Innovationsfonds künftig neuartige Versorgungsformen erprobt werden sollen. Dafür stehen 300 Millionen Euro jährlich von 2016 bis 2019 zur Verfügung. Der Innovationsausschuss des G-BA ist für die Verteilung der Gelder verantwortlich. Ihm gehören drei VertreterInnen des GKV-Spitzen-verbandes, jeweils eine Vertretung von der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung an sowie ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Hinzu kommen die Vertretungen der Bundesministerien für Gesundheit und Forschung. Zudem gibt es einen Wissenschaftlichen Beirat. Auch die Patientenvertreter sind beteiligt und können eigene Anträge stellen. Und selbstverständlich ist der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, mit von der Partie. Bei der Beantragung von Fördergeldern für neue Versorgungsmodelle, die über die Regelversorgung hinausgehen, sind die Förderkriterien und Details zu beachten.

Themenspezifische Projekte können laut der Veröffentlichung der Ärztezeitung vom 10.04.2016 in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie und deren Sicherheit
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health sowie
  • Versorgungsmodelle für Spezielle Patientengruppen wie ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Patienten, Kinder und Jugendlichen sowie Menschen mit seltenen Erkrankungen

Ein Viertel des Innovationsbudgets ist für Versorgungsforschung reserviert. Die Förderschwerpunkte sind:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit,
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen,
  • innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte,
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit in der GKV-Versorgung,
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen auf die Patientenversorgung sowie die Entwicklung geeigneter Lösungsansätze,
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten

Anträge müssen elektronisch eingereicht werden (Einreichfrist: 5.7.2016).

Ferner sollen Versorgungsforschungsprojekte unterstützt werden, mit denen Selektivverträge nach § 73c und 140a SGB V evaluiert werden. Projektskizzen und Anträge müssen über das Internet-Portal des DLR-Projektträgers elektronisch eingereicht werden.

In einer zweiten Förderbekanntmachung sind die geriatrische Versorgung, Modelle zur Delegation und Substitution sowie Modelle zur Versorgung von Menschen mit Behinderung enthalten.

Weiterführende Informationen finden Sie unterwww.g-ba.de/institution/ presse/pressemitteilungen/612/

Waltraud Deubert

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2016


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