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Bericht der Landesgruppe Schleswig-Holstein (Rosa Beilag zur VPP 2/2016)


Spannendes, Ernüchterndes und Hoffnungsvolles aus der 1. Kammerversammlung nach den umstrittenen Kammerwahlen im Sommer 2015

In das Protokoll kommt ab sofort nur noch, was der Mehrheit der DPtV-Fraktion genehm ist?!

Diesen Schluss legte der Auftakt der Kammerversammlung nahe. Unter Regularien ging es hier, wie immer, zunächst um Änderungsanträge zum Protokoll der letzten Kammerversammlung. Auf dieser hatte Detlef Deutschmann seinen Widerspruch gegen die Kammerwahl inhaltlich in einem umfangreichen Statement ausführlich begründet. Der Protokollant hatte direkt in der Sitzung angemerkt, dass er nicht in der Lage gewesen sei, die Argumentation in wesentlichen Zügen für das Protokoll festzuhalten. Entsprechend fehlte zu diesem zentralen TOP der konstituierenden Kammerversammlung im Protokoll der überwiegende Teil der Argumentation. Detlef Deutschmann hatte deshalb seine Argumentation anhand seiner Stichpunkte selbst zusammengefasst und fristgerecht als Änderungsantrag zum Protokoll eingebracht. Dieser Änderungsantrag wurde aber von der Mehrheit der 10 DPtV-Delegierten einfach, ohne dass die Inhalte in Frage gestellt wurden, abgelehnt, genauso wie ein Änderungsantrag von Juliane Dürkop. Sie hatte auf der konstituierenden Kammerversammlung eine persönliche Erklärung zu Protokoll gegeben, die dennoch nicht im Protokollentwurf aufgenommen worden war. Auch dieser Änderungsantrag wurde entgegen in politischen Gremien üblicher Gepflogenheiten von der Mehrheit der DPtV-Delegierten einfach abgelehnt. Auch zu diesem unglaublichen Vorgehen gab sie deshalb erneut eine persönliche Erklärung zu Protokoll. Wir dürfen gespannt sein, ob diese im nächsten Protokoll auftauchen wird oder nicht.

Widerspruch gegen Kammerwahl

Unter TOP 3 ging es dann nochmals um die Frage, ob die Wahl zur Kammer wegen angemahnter Unregelmäßigkeiten (62 Kammermitglieder waren nicht in der Wählerliste enthalten und wurden trotz fristgerechten Widerspruches auch nicht nachträglich aufgenommen) zu wiederholen sei. Detlef Deutschmann hatte gegen die negative Entscheidung der letzten Kammerversammlung Widerspruch eingelegt, der in seinem Namen von einem beauftragten erfahrenen Verwaltungsjuristen zusätzlich rechtlich begründet worden war. In der Begründung kam dieser zu dem Schluss, dass durch die dargelegten Unregelmäßigkeiten verfassungsrechtliche Grundsätze einer angemessenen Wahldurchführung verletzt worden seien. Dennoch wurde auch dieser Widerspruch mit 10:8 Stimmen durch die Kammerversammlung abgewiesen.

Entlastung der Vorstände für 2015

Angesichts eines Haushaltsüberschusses von 16.000 € im Haushaltsjahr 2015 und eines uneingeschränkt positiven Votums des Rechnungsprüfungsausschusses wurden sodann der alte und neue Vorstand für das Jahr 2015 jeweils einstimmig entlastet.

Wie sollen künftig die Interessen der Angestellten in der Kammer vertreten werden?

Da entgegen einer entsprechenden „Sollbestimmung“ im Heilberufekammergesetz kein Angestellter in den Kammervorstand gewählt worden war (die DPtV-Fraktion hatte sich mit ihrer Mehrheit verweigert), hat die KAM ON-Fraktion nunmehr den Antrag eingebracht, dass der neue Vorstand zur nächsten Kammerversammlung im Juli 2016 ein Konzept vorlegen möge, wie er sicherstellen wolle, dass die Interessen und Perspektiven der abhängig beschäftigen Kammermitglieder in der Kammerarbeit, die im Wesentlichen durch den Vorstand erfolgt, zukünftig dennoch gleichberechtigt vertreten werden. Der Vorstand nahm sich dieses Auftrages an. So dürfen wir auf die Ergebnisse im Juli bei der nächsten Kammerversammlung gespannt sein.

Beiträge an die BPtK auch für PiA-Mitglieder?

Inhaltlich richtig interessant wurde es dann unter dem unscheinbaren TOP „Verschiedenes“. Der Vorstand berichtete auf Nachfrage, er habe sich im Bundesfinanzausschuss und Länderrat dagegen ausgesprochen, dass für PiA-Mitglieder (in der PKSH immerhin ca. 460) auch Beiträge an die BPtK zu entrichten seien. Dies entspricht nicht der Haltung des alten Vorstandes. Zum Hintergrund: Bei Gründung der BPtK hatte wohl niemand daran gedacht, dass, wie inzwischen in ungefähr der Hälfte der Kammern gesetzlich geregelt, PiA vollwertige Kammermitglieder werden würden. In der Beitragssatzung der BPtK formulierte man damals, dass die Landeskammern pro, und dies ist das umstrittene Wort, „approbiertes“ Mitglied einen festgelegten Beitrag an die BPtK zu leisten habe, also nicht für heutige PiA-Mitglieder. Für die Frage, wie viele Delegierte eine Landeskammer in den Deutschen Psychotherapeutentag, das Parlament der BPtK, entsenden darf, wurde aber satzungsgemäß die Zahl aller Mitglieder, also heute einschließlich eventueller PiA-Mitglieder, als maßgeblich festgeschrieben. Dies wird zu Recht insbesondere von den Kammern, in denen PiA nicht Mitglieder sind, als Ungerechtigkeit erlebt. Detlef Deutschmann, als altes Bundesfinanzausschussmitglied, machte deutlich, dass er eine Einbeziehung der PiA in die Beitragspflicht für die BPtK durch eine entsprechende kleine Satzungsänderung unter Gerechtigkeitsaspekten für geboten halte und bislang auf Bundesebene auch vertreten habe. Um eine finanzielle Mehrbelastung der Länder mit PiA-Mitgliedern im Rahmen zu halten, schlug er vor, die Beiträge neu festzulegen, sodass insgesamt das Beitragsvolumen der BPtK konstant bliebe.

Nur Veränderung der Berechnung der Zahl der DPT-Delegierten oder drohende Machtverschiebung im DPT zu Lasten der kleinen Kammern? - Wie positionieren sich die PKSH-Delegierten hierzu?

Die beschriebene Frage der Einbeziehung der PiA-Mitglieder in die BPtK-Beitragsbemessung wird aktuell offensichtlich teilweise vermischt mit einem anderen wichtigen Thema, dass auf einen Antrag des alten KAM-ON-Vorstandes der PKSH auf dem Deutschen Psychotherapeutentag im April 2015 zurückgeht. Dieser Antrag zielte darauf ab, ein weiteres stetiges Anwachsen der Zahl der DPT-Delegierten (ursprünglich deutlich unter 100 Delegierte, inzwischen angestiegen auf 140 Delegierte) sowohl aus Kosten- als auch Effizienzgründen zu verhindern und wieder auf ca. 100-120 Delegierte zu reduzieren. Wichtig war es uns dabei, dass dies unter Beibehaltung des bei Gründung der BPtK mühsam ausgehandelten Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Länder geschieht. Zwischenzeitlich wurde in einer von der BPtK eingerichteten Kommission ein Antrag entwickelt, der eine Abschaffung der 2 Basissitze je Kammer und damit eine wesentliche Veränderung des Verteilungsschlüssels zu Lasten der kleineren und mittleren Kammern (wie der PKSH, aber auch Hamburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Berlin) und zu Gunsten der 3 größten Kammern (NRW, Baden-Württemberg und Bayern) vorsieht. Seit 2007 ist zwar der Anteil der Mitglieder, die den 3 großen Kammern NRW, Baden-Württemberg und Bayern angehören von 51,4% auf 47,7% gesunken. Im selben Zeitraum ist aber der Anteil der DPT-Delegierten von 41,5% auf 42,1% gestiegen und würde mit dem Kommissionsvorschlag sogar auf 45,3% weiter ansteigen. Die Delegiertenanzahl der 3 größten Länder würde gegenüber dem aktuellen Stand nur um einen reduziert, die der übrigen Länder um 11. Dadurch würden den 3 größten Ländern nur noch 6 Delegiertensitze (etwa durch Aufnahme der PiA als Kammermitglieder) zur absoluten Mehrheit fehlen. Auch der neue Vorstand äußerte zum Ende einer eingehenden Diskussion, dass er sich für die Beibehaltung des alten Verteilungsschlüssels einsetzen wolle. Detlef Deutschmann machte, als bislang für diese Thematik zuständiges altes Vorstandsmitglied, das Angebot, den Vorstand bei der Formulierung eines dahin zielenden modifizierten DPT-Antrages und einer zahlenmäßigen Veranschaulichung zu unterstützen.

Zeitlich befristeter zweckgebundener Zusatzbeitrag oder dauerhafte Erhöhung des BPtK-Beitrages?

Auf Nachfrage aus der KAM-ON-Fraktion wurde auch ausführlich über die vom Bundesvorstand vorgeschlagene, dauerhafte Erhöhung der BPtK-Beiträge, die entsprechend auf dem DPT im April beschossen werden soll, diskutiert. Detlef Deutschmann brachte auch hier sein Hintergrundwissen aus seiner Tätigkeit als langjähriges Bundesfinanzausschussmitglied ein. Er kritisierte, dass im Bundeshaushalt die Kosten für das Projekt Transition (alle BPtK-Arbeitsgruppen etc. rund um die Reform der Psychotherapieausbildung, in Summe wahrscheinlich knapp 600.000 € bis 2017) zwar in der Haushaltsplanung transparent in einem separaten Konto ausgewiesen seien und der Haushaltsüberschuss 2014 dafür auch extra in eine zweckgebundene Rücklage für dieses Projekt eingestellt worden sei, dass aber die Finanzierung 2015 und folgende Jahre dennoch aus den allgemeinen Rücklagen und Erlösen vorgenommen werde. Dies führe zu einem Absinken der allgemeinen Rücklagen weit unter die satzungsgemäße Untergrenze. Damit begründe der Bundesvorstand nun die Notwendigkeit einer dauerhaften Beitragserhöhung. Im Bundesfinanzausschuss sei im Herbst 2015 schon eine Finanzierung über einen zeitlich befristeten Sonderbeitrag für das Projekt „Transition“ als Alternative zu einer dauerhaften Beitragserhöhung um 7€ je Mitglied diskutiert worden. Nach eingehender Diskussion in der Kammerversammlung spricht sich auch der Präsident der PKSH im Namen des Vorstandes für eine zeitlich befristete Abgabe zur Finanzierung des Projektes aus und werde sich hierfür auf dem Deutschen Psychotherapeutentag einsetzen.

Erfreuliche Einigkeit in der Ablehnung inflationärer Weiterbildungsregelungen!

Auf dem kommenden DPT steht ein richtungsweisender Antrag zum Thema Weiterbildung auf der Tagesordnung. Der Antrag zielt darauf ab, die Kommission Zusatzqualifikation der BPtK zu beauftragen, Ergänzungen der Musterweiterbildungsordnung für die Bereiche „Psychodiabetologie“, „Psychokardiologie“, „Schmerzpsychotherapie“, „Psychoonkologie“ und „Palliativpsychotherapie“ zum DPT im Herbst zu erarbeiten. Deshalb wurde die Frage an die anwesenden DPT-Delegierten der PKSH gestellt, wie sie sich zu dieser Frage auf dem DPT positionieren werden. Im Verlauf der engagierten Diskussion wurde eine immer größere Übereinstimmung der Kammerversammlungsmitglieder in einer Ablehnung von neuen Weiterbildungsregelungen vor Verabschiedung der Ausbildungsreform deutlich (abschließendes Meinungsbild: 16:1!). Die Anstrengungen einiger Gruppierungen, vorher schnell noch neue Weiterbildungsordnungen durchzusetzen, wurde im Wesentlichen als durch wirtschaftliche Interessen geleitet bewertet. Vielmehr wurde angeregt, zunächst auf die Inhalte der zukünftigen Ausbildung so Einfluss zu nehmen, dass die wesentlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu den angesprochenen Bereichen zukünftig bereits in der Ausbildung angemessen vermittelt werden.

Zusammenfassung:

Die KAM ON-Fraktion startete eine fulminante aktive Oppositionsarbeit, stellte Anträge, bestimmte wesentliche Diskussionsthemen, leistete ca. 75% der Redebeiträge und bot weiter eine aktive Kooperation in wichtigen Sachfragen an.

Bernhard Schäfer, Detlef Deutschmann,
Diana Will, Claudia Tiefert

LandessprecherInnen Schleswig-Holstein
Kontakt: schleswig-holstein(at)dgvt(dot)de; schleswig-holstein(at)dgvt-bv(dot)de


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