Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapieverbände (LAKO)
Bei der letzten Sitzung der LAKO wurde zunächst die aktuelle Honorarsituation ausführlich diskutiert. Zur Auszahlung 4/15 soll auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden. Die einzelnen Verbände arbeiten an Widerspruchstexten. Skeptisch wird diese Empfehlung von einigen Verbänden bei „halben“ Zulassungen diskutiert. Denn nach den jüngsten Beschlüssen des Bewertungsausschusses werden die Strukturzuschläge für halbe Zulassungen gedeckelt, was bei der Berechnung der Honorare 4/15 noch nicht berücksichtigt worden ist. Falls es zu einem Widerspruch kommt, könnte evtl. ein eingeklagtes höheres Honorar verrechnet werden mit der Reduzierung des Strukturzuschlages und die KollegInnen mit halben Sitzen könnten am Ende weniger Honoraranspruch haben als vor dem Widerspruch.
Gespräch mit Herrn Bachl von der AOK Bayern: Dieser äußerte Sorge darüber, dass in immer mehr Bereichen von der ambulanten Versorgung auf die Kliniken verlagert wird, hier werde „Geld verschoben“. Als Beispiel nannte Bachl die sog. Portalpraxen; in der Runde wurden die Vor- und Nachteile dieser Institutionen kontrovers diskutiert. Grundsätzlich wird die Empfehlung ausgesprochen, die Patienten dahingehend aufzuklären, dass sie nicht bei jeder Bagatelle sofort den Notarzt zu rufen.
Internetgestützte PT: die DAK bietet in Sinne eines Clearings ihren Versicherten an, sich via Internet sich psychotherapeutisch beraten zu lasen. Bei mittelgradigen Depressionen bietet die DAK Deprexis®24 an. Herr Bachl sieht diese Entwicklung sehr kritisch, er fordert die Verbände auf hier klar Stellung zu beziehen und eindeutige Qualitätsstandards zu fordern.
Medizinische Versorgung von Flüchtlingen: die AOK will, dass auch Flüchtlinge eine qualifizierte medizinische Versorgung erhalten und nicht nur eine Grundversorgung, hierfür wolle die AOK sich auch einsetzen. Die AOK ist auch für die Einführung der Gesundheitscard für Flüchtlinge, was jedoch von der KVB abgelehnt wurde.
Aus dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KVB (BFA-PT)
Ungleichberechnung und –Vergütung in der Gruppenpsychotherapie: Ein Mitglied des Fachausschusses berichtete über die Kritik der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie) an der Neuregelung der Vergütung für die Gruppenpsychotherapie. Hier werde die tiefenpsychologische Gruppe ggü. der verhaltenstherapeutischen deutlich benachteiligt. Im EBM wurde der Leistungsinhalt für die Behandlung in VT-Gruppen mit 50 Minuten festgesetzt, während die EBM-Position im Bereich TP/AP (TP – 35202 / 35203; AP-35211) mit 100 Minuten festgelegt ist. Um aber die Gruppentherapie, entsprechend dem gesetzgeberischen Auftrag, attraktiver zu machen, soll jede abgerechnete Ziffer KV-seitig ergänzt werden. Wenn also ein VT-Gruppen-therapeut eine Gruppenbehandlung von über 100 Minuten durchführt, wird er GOP (z. B. 35225) je Patient zweimal ansetzen und erhält somit auch den Zuschlag (die quotierte 35252) doppelt, während Gruppen-therapeuten im Bereich TP/AP für 100 Minuten den Zuschlag nur einfach erhalten. Im Ergebnis fällt der Zuschlag für eine gleiche Leistung (100 Minuten Behandlung) für eine VT -Gruppe doppelt so hoch aus wie für eine Gruppentherapie eines Behandlers aus dem Bereich TP/AP bei sonst gleichen Voraussetzungen. Dies sei eine klare Diskriminierung der Gruppenbehandlungen in TP/AP oder ist schlicht übersehen worden.
Ein Mitarbeiter der KVB erklärte, dieses Problem sei bei der KVB zwar bekannt, könne hier aber nicht gelöst werden, weil es die Regelungen des Bewertungsausschusses auf Bundesebene betrifft.
Willi Strobl
Landessprecher Bayern
Psychotherapeutenkammer (PTK)
Beim Angestelltentag am 11.3.16 in München stand zunächst das Thema PEPP und Psychiatriefinanzierung im Mittelpunkt. Viele KollegInnen sind direkt oder indirekt davon betroffen, weil sie entweder selbst an der Entwicklung der Klinikdokumentationen beteiligt sind oder weil die Informationspolitik dazu sehr pauschal ist und oft allein kommuniziert wird, dass Psychotherapie als teure Leistung gilt, die zukünftig schwer zu finanzieren sei. Die Vorträge und auch die spätere Vertiefung in einem Workshop konn-ten hier eine aktuellere Sichtweise vermitteln. Es wurde aber auch deutlich, dass die Kammer ihrerseits die KollegInnen in den Kliniken besser informieren und unterstützen soll (dazu gibt es intern bereits Planungen). Weitere Schwerpunktthemen waren die Behandlung von geflüchteten Menschen, Berufsordnungsfragen für Angestellte und auch ein Darstellung der Kommission für Psychotherapie in Institutionen und ihrer Arbeit in der Kammer. Auch hier gab es angeregte Diskussionen.
Mitgliederveranstaltungen der Kammer: In den Monaten April und Mai hat die Kammer erneut, wie etwa alle zwei Jahre, in Würzburg, Augsburg, Nürnberg und München die Mitglieder zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen. Insgesamt dürften etwa 450-500 Mitglieder dabei gewesen sein. Es gab viel Interesse an möglichen Veränderungen in der Psychotherapierichtlinie und an der Ausbildungsreform. Weitere Themen waren die psychotherapeutische Versorgung von geflüchteten Menschen und die Veränderungen in der Weiterbildungsordnung.
Weiterhin freie PsychotherapeutInnen-sitze in Bayern: Der Landesausschuss hat im Februar festgestellt, dass es bayernweit noch 32,5 freie Psychotherapeutensitze gibt; auf 13,5 davon können sich auch PP/KJP bewerben. Interessenten wenden sich am besten direkt an die Präsensberatung der KVB.
Heiner Vogel
Kontakt: bayern(at)dgvt(dot)de; bayern(at)dgvt-bv(dot)de