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Bericht der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (Rosa Beilage zur VPP 2/2016)


Delegiertenversammlung der
Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK)

Am 15. und 16. April 2016 fand die 19. Sitzung der OPK-Kammerversammlung auf Schloss Liebenberg im Löwenberger Land (Brandenburg), statt. Insgesamt waren 33 der 35 Delegierten anwesend. Nach den Begrüßungsworten aus dem brandenburgischen Ministerium erfuhren wir im Bericht des Vorstandes von Präsidentin Andrea Mrazek einiges über dessen Arbeitsschwerpunkte: Umsetzung des GKV-VSG, Ausbildungsreform, Landeskrankenhausgesetze, Psychotherapie in Psychiatrie und Psychosomatik, Nachwuchsarbeit Neuapprobierte, Kommunikation und Partizipation.

Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) verpflichtete den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Flexibilisierungen der Psychotherapierichtlinie. Die OPK hat hierzu eine Online-Befragung unter ihren Mitgliedern durchgeführt und auf Basis der Ergebnisse ein Eckpunktepapier erstellt. Jedoch sei allein die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellungnahmeberechtigt, darum will man auf dem nächsten Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) an einer diesbezüglichen Resolution mitwirken. Die Einflussnahme auf dem DPT stellt fast die einzige Möglichkeit dar, hinter die verschlossenen Türen des G-BA zu dringen. In der Diskussion wurde von den Delegierten Wert darauf gelegt, dass auch Akuttherapie als vollwertige Psychotherapie gelten muss. Auch sei die Entscheidungshoheit der PsychotherapeutInnen zu wahren, gestufte Versorgungsmodelle dürften sie keinesfalls beschneiden. Im Papier wird eine Bestellsprechstunde zur frühen Abklärung des Behandlungsbedarfs vorgeschlagen. Daran solle sich künftig eine maximal zehnstündige Akuttherapie zeitnah anschließen können. Aber auch Erhaltungstherapie zur Rezidivprophylaxe sei als eine neue Leistung einzuführen. Mit spürbaren Vereinfachungen des Antrags- bzw. Gutachterverfahrens könnten wiederum gewisse Ressourcen zur Durchführung dieser neuen Leistungen freigesetzt werden. Ganz vom Gutachterverfahren befreit werden sollten Anträge auf Langzeittherapie, ohne Unterschied zwischen Einzel- oder Gruppensetting. Wegen der spezifischen Anforderungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie seien hier größere Zeitkontingente vorzusehen. Weiter seien für strukturschwache ländliche Gebiete innovative Konzepte zu entwickeln. Der auf die Inhalte des Eckpunktepapier verweisende Resolutionsentwurf „Gute Absichten jetzt umsetzen!“ wurde ohne Gegenstimme angenommen, die Inhalte sind mittlerweile in der entsprechenden Resolution des 28. DPT zu finden.

Vorstand Margitta Wonneberger berichtete zum "medialen Neustart" der OPK. Im April 2015 ist das neue Onlinemedium 'OPK-Magazin' an den Start gegangen. Die meist geklickten Artikel beschäftigten sich mit der Flüchtlingsversorgung und mit der Umsetzung des Versorgungsstärkungsgesetzes. Im Mai 2015 startete der neue OPK-Newsletter, der zielgruppenorientiert versendet wird, zum Beispiel an KJP, Angestellte oder Journalisten. In ca. 50 % der Fälle wurde diesen Mail-Links gefolgt. Seit März 2016 wird an Neumitglieder ein Begrüßung-Newsletter versandt, mit Infos zur Mitgliedschaft sowie Formular-Links. Die Etablierung von OPK-mitgliederinternen Foren stecke hingegen noch in den Kinderschuhen.

Es folgte der Bericht der Geschäftsführung von Dr. Jens Metge. Zum 1. April 2016 hatte die OPK 3.978 Mitglieder (1 Jahr zuvor waren es 3.616), davon 80 % in der höchsten Beitragsklasse. 74 % der Mitglieder sind PP, 17 % KJP, 4 % Doppelapprobierte. Das jüngste Mitglied ist 27, das älteste 88 Jahre alt. In der Kammer sind 116 Ehrenämter besetzt, im Geschäftsführungsteam arbeiten 14 Beschäftigte.

Die Kammermitglieder aus dem Angestelltenbereich können sich den 28. September 2016 merken, da findet der Angestelltentag in Leipzig statt (Referent u.a. Heiner Vogel, langjähriges DGVT-Vorstandsmitglied). Das KJP-Symposium ist am 23./24. September 2016. Der Umfang des Jahreshaushalts betrage mittlerweile 1.872.000 €, mehr als das Doppelte der Gründungsjahre. 2014 war die Rücklage 817.410 €.

Angela Gröber übernahm als Vorsitzende des Finanzausschusses die Einstimmung der Delegierten auf einen Mitgliederbeitrags-Erhöhungsbeschluss, der auf der nächsten Kammerversammlung fallen soll. Ohne konkrete Zahlen hörte man unzählige Argumente, wieso das unumgänglich sei. Wie beispielsweise, dass der Höchstbeitrag seit 10 Jahren stabil sei. Als er vor Jahren deutlich überbemessen war, hieß es meiner Erinnerung nach immer, dass der Beitrag so hoch belassen werden soll, damit er nicht so schnell wieder erhöht werden müsse. Nun soll es also soweit sein.

In der Diskussion über die angedachte Beitragserhöhung zeigte sich dann, dass die Delegierten vor der nächsten Kammerversammlung gerne Zahlen zu verschiedenen Szenarien hätten, um wirklich wählen zu können. Die Präsidentin fügte an, wenn man beispielweise mehr regionale Aktivitäten in den fünf Ländern wolle, würde das mehr Geld kosten. Es äußerten aber auch einige, dass bei der kontinuierlich steigenden Zahl an Mitgliedern natürlich auch die Beitragseinnahmen entsprechend steigen und so eine zusätzliche Beitragserhöhung eigentlich vermeidbar sein müsse. Aufschlussreich wäre, in Szenarien die Kosten der reinen Kammerpflichten von denen der Kür-Schwerpunkte abgrenzen zu können. Andere wandten ein, dass mehr Mitglieder auch mehr Kosten verursachen würden, oder dass der Mitgliederzuwachs versiegen werde, beides könnte man mit betriebswirtschaftlichen Effizienz-Kalkulationen besser abschätzen. Welche Kostenbereiche sind über die zehn Jahre wie stark angestiegen und welche Bereiche konnten effizienter bearbeitet werden? Als Spar-Szenarien wurden vorgeschlagen, die Doppelung von Aktivitäten mit der Bundeskammer zu vermeiden sowie die Bezuschussung kammereigener Fortbildungsaktivitäten zu reduzieren. Eine Idee war, die Mitglieder über unsere neuen Medien zu befragen, ab wann eine Erhöhung ihnen denn wehtun würde und wo sie Schwerpunkte sehen wollen. Zusammengefasst kann man sagen, für eine gute Entscheidung wünschen sich die Delegierten mehr Kostentransparenz. 

Als Nächstes stand die Nachwahl unseres 19. Bundeskammer-Delegierten an, der uns ab 2016 dank des Mitgliederzuwachses zusteht. Als Kandidatin wurde allein Angela Gröber vorgeschlagen, die ja bereits im Finanzausschuss der Bundeskammer aktiv ist. So konnte die Wahl kammeröffentlich vorgenommen werden, wir konnten Frau Angela Gröber alsbald zur einstimmigen Wahl beglückwünschen. Eine Vertreterwahl konnte nicht stattfinden, da nun alle sächsischen OPK-Delegierten auch Bundesdelegierte sind.

Das inhaltliche Schwerpunktthema der Kammerversammlung war diesmal 'Onlinebasierte Versorgungskonzepte'. Dazu wurde man mittlerweile schon auf vielen medialen Kanälen informiert. Die zwei ReferentInnen boten dennoch durchaus Neues, was sie über ihre Firma namens GAIA vertreiben. Der Geschäftsführer Dr. Mario Weiss führte in sein Produkt 'Deprexis' ein, vorab orientierte er uns zu Qualitätskriterien für Online-Interventionen bei depressiven Symptomen ('Depression' kann man nicht sagen, denn das würde reale klinische Diagnostik voraussetzen). Depression könne nicht weggesurft oder von Laien behandelt werden. Bei Online-Interventionen solle man ruhig davon ausgehen, dass sie unwirksam und gefährlich seien, solange sie sich nicht erfolgreich denselben Wirksamkeitsprüfungen wie Medikamente und Psychotherapien unterzogen hätten. Vor einer positiven G-BA-Nutzenbewertung sollte man sie eigentlich nicht einsetzen dürfen, man erinnere sich nur an Contergan oder Reboxetin. Dafür bräuchte es aber anbieterunabhängige Studien. Im englischsprachigen Raum gäbe es nun eine Studie zu 'MoodGym' sowie 'Beating the Blues': beide computergestützten CBT-Interventionen waren der Kontrollbedingung 'General Practioner Care' kein bisschen überlegen (PHQ: von M=18 nach 4 Monaten auf M=9). Dennoch sei 'MoodGym' auch in Deutschland bereits frei verfügbar und von vielen AOKen beworben (Haftung unklar), obwohl kein Medizinprodukt mit ‚CE‘-Siegel. Die Patientendaten lägen in Australien, bei unklarer Datensicherheit. Beim 'TK-Depressionscoach', 'Get On' (Barmer-GEK), 'Novego' (BKKen, hat ‚CE‘ und Haftung), 'Next Step' (AOKen) sehe es mit all diesen Kriterien nicht viel besser aus. Nur 'Deprexis' (DAK-Gesundheit, hat ‚CE‘ und Haftung) schneide da besser ab, sei BMG-Referenzprodukt und Bestandteil der S3- Leitlinie Depression. Es liegen acht pragmatische RCTs mit insgesamt 5.800 KlientInnen vor, mit mittleren bis hohen Effektstärken bei leichten bis starken Depressionen. Die erste Studie stammt von Meyer (2009), der BDI sank von M=27 deutlich schneller als in der (TAU-)Kontrollgruppe auf M=20 und erreichte M=17, wie danach auch die Kontrollgruppe. Berger (2011) replizierte das und zeigte einen signifikanten Zusatznutzen von personaler therapeutischer Deprexis-Begleitung. Bei Moritz (2012) war der Deprexis-Nutzen am stärksten bei moderaten Depressionen. Schröder (2014) replizierte diese Ergebnisse bei depressiven Epileptikern, Fischer (2015) bei Probanden die an MS- und Depression erkrankt waren. Meyer (2015) fand an schwer Depressiven eine Abbruchrate von nur 18 %. Charakteristika von Deprexis seien: Leicht verständliche Psychoedukation, individuelle Anpassung der Informationsdichte, Symptom-Tracking (PHQ-9, Stimmungs-Check), Mobile Nutzbarkeit, optionales Monitoring durch den/die TherapeutIn. Die Ergebnislage könne man so zusammenfassen, dass Deprexis bei relativ geringem Aufwand zu einer schnelleren Linderung des depressiven Symptomdrucks beitragen kann und auch mit Psycho- oder Pharmakotherapie kombiniert werden kann.

Daneben habe Greiner (2015) für die DAK in einer großen Kostenstudie ermittelt, dass PatientInnen mit Depression für die Kassen weniger Kosten verursachen, wenn sie psychotherapeutisch behandelt werden. Deprexis konnte diesen Kostensenkungseffekt nochmals steigern. DAK-PatientInnen bekommen Deprexis so auch als Add-On zur Psychotherapie finanziert. In der nachfolgenden Diskussion wurden natürlich noch einige wenns und abers laut, Herr Weiss hatte stets gute Antworten parat. Für mich beeindruckend: der Weg von Freuds bahnbrechender Eigenentwicklung über die Formierung diverser Therapieschulen, von Kunsthandwerk hin zur Manualisierung, ist nun bei quasi-autonomen Computerprogrammen angekommen. Dazu am Rande eine Filmempfehlung: ‚Her‘ vom dafür Oscar-prämierten Spike Jonze (2013, Joaquin Phoenix als Theodore verliebt in die Avatar-Stimme seines mittels ‚affective computing‘ personalisierten Betriebssystems).

Im Anschluss stellte PD Dr. Gitta Jacob als Mitarbeiterin von GAIA ein weiteres Produkt der Firma vor: ‚VEOVITA‘, eine Art supportives ‚case management‘-Angebotspaket, das ortsungebunden diverse Elemente verknüpfen kann (Diagnostik, Telefon-Coaching, Online-Programme wie 'Deprexis', Psychometrie, verschiedene Beratungen, Vermittlung u.a.). Bestimmte DAK-PatientInnen mit F3- oder F4-Diagnosen werden von ihrer Krankenkasse gezielt darauf angesprochen, ob sie daran teilnehmen wollen. Der Einstieg ins ansonsten niederschwellige Programm setzt dann einen Real-Kontakt zu einem/einer Arzt/Ärztin oder PsychotherapeutIn voraus, der/die dann die Indikations-Diagnostik mit einem Arztbrief inklusive Behandlungsvorschlag finalisiert. Das Ganze kann als zeitnahe Überbrückung hin zur Behandlung eingesetzt werden, weiter kann es als Add-On zur Therapie verwendet werden oder auch da aushelfen, wo keine Therapie möglich ist. Das Angebotene könne darüber hinaus BehandlerInnen dienen, z. B. mit Dokumentation oder Vernetzung und sogar zur Urlaubsüberbrückung. Alternativ zur Richtlinien-Psychotherapie werden von der Kasse auch „Veovitapartner“-TherapeutInnen eingebunden, die dem bundesweiten IV-Vertrag der DAK (Formate und Konditionen blieben unbenannt) beigetreten sind.

Ein bunter Strauß an vielversprechenden Möglichkeiten, nicht nur für die PatientInnen, sondern auch für die Krankenkassen. Die Krankenkassen werden auf diese Weise vom ‚Payer‘ zum ‚Player‘. Schade eigentlich, dass Universitäten oder etwa Behandler-Netze so eine innovative Anbindung entwickelten und anbieten. Dann wäre mir etwas wohler dabei, wie etwa bei Wikipedia im Vergleich zu Google.

In der Diskussion war man sich einig: andere Kassen-Coaches, die Pat. Druck machen sind kontraproduktiv. Aber auch ohne das, als Nebenwirkungen wurden der ‚Gläserne Patient‘ oder ein ‚erfolgreich‘ direkte Kontakte vermeidender Patient befürchtet sowie das Nonplusultra der ganz schnellen Behandlung bzw. Heilung in Frage gestellt.

Dann wurde die zweite Resolution „Auch in Krankenhäusern brauchen PatientInnen Psychotherapie“ ebenfalls einstimmig von den OPK-Delegierten angenommen. Die Resolution fordert, in den Krankenhäusern verbindliche Mindestvorgaben für die psychotherapeutischen Heilberufe der Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen festzulegen. Auf Antrag der OPKler wurde die Resolution in den 28. Deutschen Psychotherapeutentag eingebracht und erfolgreich verabschiedet.

Zum „Transitionsprozess“, bei dem es um die Konkretisierung der BPtK-Vorschläge zur Reform der Psychotherapieausbildung, unter Einbindung von Verbänden, von Ausbildungsträgern, von Universitäten/Hochschulen und weiteren ExpertInnen geht, hob Dietmar Schröder hervor, dass ein Vorteil des zum Beginn der Sommerpause angekündigten Arbeitsentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sei, dass er breiter und offener diskutiert werden könne als ein Referentenentwurf. Unsere Präsidentin Andrea Mrazek berichtete, dass das Bund-Länder-AG Papier dazu nicht konsentiert wurde. Es sei einfach zu wenig Zeit für einen Diskussionsprozess der PräsidentInnen wie der Delegierten gelassen worden, zum Beispiel zum Vorschlag einer neuen, von wissenschaftlich anerkannten Verfahren befreiten Legaldefinition Psychotherapie. Auch Dietmar Schröder meinte, ein Mitgestalten durch die Delegierten sei so kaum möglich gewesen. Für die Approbationsordnung, fürchte er, sei jedoch „der Sack“ schon bald zu. Insofern sei es nicht ganz unkritisch, dass der BPtK-Vorstand sich auf dem DPT möglichst freie Hand für die Verhandlungen mit dem Ministerium geben lassen wolle. Eine OPK-Vorstandsklausur im August soll der eigenen Positionsfindung zur danach anstehenden Weiterbildungs-Gestaltungsdiskussion dienen.

Wolfram Rosendahl berichtete aus der Länderrats-Kommission zum Vorhaben der Reduktion der Bundesdelegierten-Anzahl beim DPT. Für die Delegiertenarbeit sei neben der Fraktions-Mindestgröße eine gewisse Zeitkonstanz unabdingbar. Man habe sich auf die Zielgröße 120 Delegierte einigen können; bei drei Basissitzen pro Bundesland entstehe ein Überhang von 6, so dass es nach diesem Konzept insgesamt 126 Delegierten geben dürfte. Die Feilscherei drehe sich eher um die Frage des Einbezugs von PiAs. Bei dieser Frage deute sich an, dass die Mehrheit der Delegierten dafür stimmen würde, dass die PiAs nur bei denjenigen Ländern mitzählen, die für ihre PiAs einen Beitrag an die BPtK zahlen. Das sehen die OPK-Bundesdelegierten auch so.

Unabhängig von der PiA-Frage dränge der BPtK-Vorstand auf den sofortigen Beschluss einer Erhöhung der BPtK-Beiträge um 7 Euro auf 62 Euro pro Mitglied. Die Kosten des Transitionsprozesses für das neue Psychotherapeutengesetz bzw. die Reform der Ausbildung hätten die 25 % Reserve des BPtK-Haushalts gesprengt bzw. es laufe darauf hinaus, dass diese sinnvolle Grenze nicht eingehalten werden könne. So wurde denn auch beim DPT die Erhöhung beschlossen, aber das können Sie im Bericht zum 28. DPT nachlesen.

Jürgen Friedrich
Landessprecher Mecklenburg-Vorpommern und OPK-Kammerdelegierter

Kontakt: mv(at)dgvt(dot)de; mv(at)dgvt-bv(dot)de


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