Aus der Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapieverbände (LAKO) und dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (BFA-PT)
KV-Wahlen in Bayern: aus der Sicht der DGVT kann man das Ergebnis mit einem weinenden und einem lachenden Auge betrachten. Der Wahlvorschlag „Psychotherapeuten Bündnis“, eine gemeinsame Liste mit DPtV und DGVT-BV, erhielt drei Sitze von insgesamt fünf Sitzen für Psychotherapeuten in der Vertreterversammlung der KVB. Gewählt wurden Rudi Bittner, Nikolaus Melcop sowie Anke Pielsticker, alle drei traten für die DPtV an. Der Kandidat des DGVT-BV, Willi Strobl, kommt nicht in die Vertreterversammlung. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Willi Strobl einen Sitz im Beratenden Fachausschuss erhält. Ein Ziel bei der kommenden konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung der KVB, besteht darin, dass wieder ein Psychotherapeut in den Vorstand gewählt wird.
Beratender Fachausschuss Psychotherapie (BFA-PT)
Weniger Papier:
Der Durchschlag „b“ entfällt ab 1. Oktober 2016, darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt. Den Durchschlag PTV 7b mussten die PsychotherapeutInnen bisher an die KV senden, was aber in der KVB seit Jahren nicht mehr erforderlich ist. Die Angaben zu den genehmigten Therapiestunden erhält die KVB auch durch die Abrechnungsdaten des Psychotherapeuten. Der Durchschlag PTV 7a wird weiterhin von der Krankenkasse an den behandelnden Therapeuten geschickt, die Durchschrift PTV 7c behält die Krankenkasse.
Musterklagen:
Von einem Mitarbeiter der KVB wurden die rechtlichen Voraussetzungen für ein Musterklageverfahren psychotherapeutischer Leistungen für das Quartal 4/2015 dargelegt. Zunächst müssen ausreichende Widerspruchsverfahren mit gleichem Sachverhalt gegeben sein, wobei die Zahl von mindestens 2.300 Widerspruchsführern genannt wurde. Sodann müssen fünf Muster-Kläger zur Durchführung des Musterverfahrens benannt werden.
Schließlich müssen die grundsätzlichen Sachverhalte, die im Musterverfahren geklärt werden sollen, aufgeführt werden, das sind die Vergütung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des Kapitels 35.2 EBM und hier vor allen Dingen die Themen Anhebung der Leistungsbewertung und Rechtmäßigkeit des Strukturzuschlages.
Die KVB setzt sich für die psychotherapeutischen Mitglieder ein:
Für das Quartal 1/2015 wird eine Leistungsklage gegen die Krankenkassen durchgeführt, falls diese die Leistungen für diejenigen PsychotherapeutInnen nicht vergüten, die keinen Widerspruch eingelegt haben.
Samstagssprechstunde:
BSG-Urteil v. 17.02.16, B 6 KA 47/14 R (Samstagssprechstunde GOP 01102 - Psychologische Psychotherapeuten)
Der Bewertungsausschuss hat am 21.9.2015 festgelegt, dass bei Samstagssprechstunden auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen einen Anspruch auf die GOP-Ziffer 01102 haben. Es wird durch die KVB darauf hingewiesen, dass, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde, eine Auszahlung nicht vorgenommen wird.
In allen Gremien wurde die neue Psychotherapie-Richtlinie des GBA ausführlich diskutiert. Neben ein paar positiven Aspekten für die Psychotherapeutenschaft (z.B. Wegfall der Gutachterpflicht im Rahmen der Kurzzeittherapie) wird das eigentliche Ziel, die Verbesserung der Patientenversorgung, verfehlt. Denn nicht Richtlinien können die Patientenversorgung im Rahmen der Psychotherapie verbessern – es bedarf mehr TherapeutInnen.
Willi Strobl
Prävention nach dem Präventionsgesetz
Das Präventionsgesetz von 2015 hat erhebliche Finanzmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung für den Ausbau von Prävention festgeschrieben. Allerdings hat es auch eine hochkomplexe Flut von Regelungs- und Abstimmungsverfahren in Gang gesetzt. In einem ersten Schritt waren auf Bundesebene eine Bundesrahmenvereinbarung für die Ziele und Inhalte der Fördermittel auf Bundesebene zu schließen. Auf dieser Grundlage waren sodann in den Bundesländern so genannte Landesrahmenvereinbarungen zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem zuständigen Gesundheitsministerium zu schließen. Während das in den meisten Bundesländern bereits im Sommer erfolgt ist, laufen die Verhandlungen in Bayern bei Redaktionsschluss immer noch. Problempunkt ist dem Vernehmen nach die Frage, wieviel Einfluss das Ministerium auf die Vergabe der Krankenkassenmittel nehmen kann und wie die Umsetzung der Vergabeverfahren erfolgen wird.
Möglicherweise wird auch die Landeszentrale für Gesundheit (LZG), deren jahrzehntelange Arbeit im Auftrag des Gesundheitsministeriums vom vormaligen Gesundheitsminister Söder kurzerhand gestoppt worden war, im Zuge der weiteren Umsetzung des Präventionsgesetzes in Bayern wieder ins Spiel kommen. Wie dem auch sei: Es bleibt zu hoffen, dass auch in Bayern bald Möglichkeiten bestehen, die zusätzlichen Fördermittel für die Prävention sachgerecht einzusetzen. Wir werden berichten.
Weiterhin 36 freie Sitze für VertragspsychotherapeutInnen in Bayern!
Am 25.8.16 wurden vom bayerischen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die aktualisierten Planungsblätter für die ambulante Versorgung veröffentlicht. Insgesamt sind 36 Sitze für PsychotherapeutInnen frei, davon 10 ausdrücklich für PP und KJP. Auch auf die anderen Psychotherapeutensitze können sich PP/KJP mit Aussicht auf Erfolg bewerben, sofern sich kein Arzt drauf bewirbt. Natürlich sind diese Sitze in Randlagen, aber immerhin. Für junge KollegInnen mit Niederlassungswunsch stellen sie riesige Chancen dar. Näheres ist auf der Homepagemeldung der Psychotherapeutenkammer (26. September) zu finden. Alles Weitere zum Bewerbungsverfahren und den Fristen kann auch die KVB erläutern.
Kammerwahl
Mitte März 2017 wird die Delegiertenversammlung der Kammer neu gewählt. Aktuell laufen im Hintergrund die Vorbereitungen. Natürlich werden wir von der DGVT eine Liste von KandidatInnen bei den PP und bei den KJP ins Rennen schicken. Wir haben mit unseren Delegierten die Kammer in den zurückliegenden Jahren nachhaltig geprägt: Im Vorstand und in allen Gremien. Und das soll auch zukünftig so sein. Falls Sie Interesse haben mitzumachen, melden Sie sich bitte bei uns!
Delegiertenversammlung der Kammer
Am 10.11.16 fand in München die letzte Delegiertenversammlung der laufenden Wahlperiode statt. Sie gab Gelegenheit zu einem Rückblick auf die letzten vier Jahre, die Präsident Melcop gerne nutzte, um auf viele Aktivitäten und manche Erfolge hinzuweisen, die der Vorstand – auch unter Beteiligung vieler KollegInnen erreicht hat. Eigene Tagesordnungspunkte betrafen eine Satzungsänderung, die die zukünftig evtl. verringerte Zahl der Bundesdelegierten berücksichtigen musste, und marginale Änderungen der Fortbildungsordnung. Auch die wichtigen, aber leider kaum genutzten Beratungsangebote für Klienten/Patienten zur Psychotherapie wurden diskutiert.
Intensiver wurde der Stand der Reform des Psychotherapeutengesetzes beraten. Zwar gibt es seit zwei Wochen endlich erste greifbare Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums, nämlich ein Eckpunktepapier. Bei dessen öffentlicher Präsentation in Berlin bei einer Veranstaltung der BPtK zwei Tage zuvor war jedoch gleich vermittelt worden, dass ein ernsthafter Gesetzentwurf nicht mehr in dieser Legislaturperiode, sondern frühestens 2018 kommen werde. Die Probleme der Ausbildung werden sich also noch einige Jahre hinziehen. Vor diesem Hintergrund kam aus unserer Fraktion ein Entschließungsantrag, der die Kammer auffordert, sich nachhaltig für eine bessere Finanzierung der Praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung und für eine Sicherung des Masterzugangs einzusetzen. Der Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Heiner Vogel
Landessprecher Bayern