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Bericht der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern (Rosa Beilage zur VPP 1/2017)


Am 17. Januar 2017 fand in unserem Rostocker DGVT-ABZ eine weitere Abendveranstaltung der „Rostocker Reihe“ statt. Zu Gast war Dr. Heiner Vogel (Würzburg). Er referierte zusammen mit mir, dem Sprecher der DGVT-BV-Fachgruppe Niedergelassene, zum Thema:

„Neue Chancen für PsychotherapeutInnen? Was wir von der Reform der Psychotherapie-Richtlinie erwarten können und was wir befürchten müssen“.

Die Veranstaltung war sehr gut besucht, unser Seminarraum war bis auf den letzten Platz gefüllt. Heiner Vogel und ich gaben zunächst einen Überblick über die  anstehenden Änderungen, die auf die PsychotherapeutInnen zukommen. Durch die rege Diskussion und die Nachfragen der KollegInnen schloss die Veranstaltung erst nach zwei Stunden und wir konnten uns freuen, einigen KollegInnen ein Stück weitergeholfen zu haben. Bei der Planung der Veranstaltung hatten wir gehofftr, bis Mitte Januar bereits  über die praktischen Ausführungs-Regelungen informieren zu können. Da aber die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Verhandlungen über die dem Richtlinienbeschluss nachfolgend zu ändernden Psychotherapie-Vereinbarungen anscheinend weit auseinander liegen, rechnet man mittlerweile sogar mit weiteren Verzögerungen auf dem Weg zu neuen EBM-Gebührenordnungsposi-tionen. Wenn der erweiterte Bewertungsausschuss unter Leitung von Prof. Wasem einberufen wird, könnte die Umsetzung zeitlich sogar nicht mehr bis zum 1.4. reichen. Man hört aus gut informierten Kreisen, die neuen Leistungen sollten zumindest vorläufig ausbudgetiert vergütet werden, Verlässliches weiß aber keiner.

Die KollegInnen bewegten indes eher praktische Fragen zur Durchführung,  denn Vergütungs-Einzelheiten: wie kann ich die telefonische Erreichbarkeit ressourcenschonend abdecken? Was konkret heißt es, ab dem 1.4.2017 wöchentlich Sprechstunden anbieten zu müssen? Werden die Krankenkassen weiterhin Genehmigungsschreiben für die Kurzzeittherapie schicken müssen, an die PatientInnen oder die TherapeutInnen? Was wird die Terminservicestelle von den PsychotherapeutInnen verlangen können? Auf diese Fragen lassen sich auch jetzt schon Antworten geben, auf andere Fragen, wie z. B. die nach den Honoraren, gibt es zurzeit noch keine Antwort. Eine konstruktive Nutzbarmachung der neuen Regelungen lässt sich deswegen leider noch nicht gut planen, hingegen lässt sich eine defensive Marschroute durchaus schon zurechtlegen. Damit dürften die an sich begrüßenswerten Innovationen wie Sprechstunde und Akuttherapie auch aus PatientInnensicht leider keinen wirklich guten Start haben.

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer plant für später im Frühjahr ebenfalls Informationsveranstaltungen zur Richtlinien-Realisierung in allen fünf neuen Bundesländern, so auch in Mecklenburg-Vor-pommern. Somit kann man entspannt das Weitere abwarten. In Rostock erwägen einige KollegInnen eine Vernetzung zwecks Schaffung von Synergien bezüglich der telefonischen Erreichbarkeit, die ja durch eine Sprechstundenhilfe bereitgestellt werden kann. Tun sich mehrere dafür zusammen, kann mehr entstehen als viele kleine Minijobs. Wer interessiert an einem solchen Modell ist, kann gerne mit mir Kontakt aufnehmen.

Jürgen Friedrich
Landessprecher Mecklenburg-Vorpommern
Kontakt: mv@dgvt.de; mv@dgvt-bv.de


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