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GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschlossen


(kb). Der Bundestag hat am 25.1.2017 das äußerst umstrittene und von der KBV und vielen Ärzteverbänden klar abgelehnte sog. GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschlossen. Es soll im Februar in Kraft treten, vor der Wahl des neuen Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe kommentierte den Beschluss laut Pressemitteilung seines Ministeriums: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen künftig noch besser ihrer großen Verantwortung für eine gute Patientenversorgung gerecht werden kann und vor Selbstblockaden geschützt ist. Das stärkt die Selbstverwaltung und nutzt insbesondere den Patientinnen und Patienten“. Einige Änderungen gab es noch kurz vor Schluss. Ziel des Gesetzes ist „die vollständige Transparenz und bessere Aufsicht über die Vorgänge in der KBV“. Das erreichen wir mit dem Gesetz, ohne damit gleichzeitig die gesamte Selbstverwaltung zu beschädigen“,

Kurz vor Schluss wurden die umstrittenen Vorgaben für Mindestinhalte der Satzungen der Selbstverwaltungsinstitutionen noch gestrichen. Dieser Punkt war in den letzten besonders hart umkämpft gewesen. Die KBV hielt diesen Eingriff in ihre Satzungsautonomie für nicht tragbar. Außerdem sind in den Gesetzestext nun Präzisierungen aufgenommen worden bei der sog. „entsandten Person“, die das Ministerium bei Gefahren für die ordnungsgemäße Verwaltung entsenden kann. Dieser "Staatskommissar light" soll ausschließlich der Beratung und Unterstützung der jeweiligen Selbstverwaltungs-Institution dienen; die Entscheidungen kommen weiterhin vom Vorstand der jeweiligen Institution, der dann auch haftet. Des Weiteren wurde die (ebenfalls kritisch diskutierte) Prüfung der Haushalte durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die Aufnahme von Patientenorganisationen in den Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen soll zukünftig - entgegen dem Gesetzentwurf – nur durch Satzung und nicht per Gesetz geregelt werden.

Der GKV-Spitzenverband kommentierte die vorgenommenen Korrekturen und die Entschärfung der Eingriffe in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung als einen großen Erfolg für den GKV-Spitzenverband. Dennoch bleibe festzuhalten: „Der gewählte Ansatz, die Selbstverwaltungsrechte durch Kontroll- und Weisungsrechte der Aufsicht einzuschränken, ist falsch. Stattdessen hätte der Gesetzgeber die Selbstverwaltungsrechte weitaus stärker ausbauen müssen. Damit es tatsächlich zu einer Stärkung der Selbstverwaltung kommt, braucht es in der kommenden Legislaturperiode einen erneuten Anlauf des Gesetzgebers für eine Reform, die diesen Namen auch verdient.“


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