(kb). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. März 2017 die notwendigen Beschlüsse getroffen, um die Erweiterungen der Befugnisse von PsychotherapeutInnen (Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen) umzusetzen.
PsychotherapeutInnen können künftig Soziotherapie, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen. Ebenso können sie Krankenhausbehandlungen (stationäre Aufnethalte) sowie Krankentransporte anordnen. Der G-BA hat die hierfür jeweils geltenden Voraussetzungen sowie den Umfang des Verordnungsrechts beschlossen. Der G-BA kommt damit einem gesetzlichen Auftrag nach, wonach auch für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, Verordnungsmöglichkeiten auszugestalten sind. Die Änderungen der vier betroffenen G-BA-Richtlinien treten in Kraft, nachdem sie vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft und nicht beanstandet wurden.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungs- gesetz (2015) hatte der Gesetzgeber entschieden, dass PsychotherapeutInnen erweiterte Befugnisse erhalten. PsychotherapeutInnen können zukünftig insbesondere schwer psychisch kranke Menschen umfassender versorgen.
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie unter: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/673/