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Einstufung in Entgeltgruppe 14 geschieht nur auf Antrag des Arbeitnehmers!


Im vergangenen Jahr ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den Kommunen endlich die separate Eingruppierung für PP/KJP in die Entgeltgruppe 14 vereinbart worden. Sie gilt ab 2017 und kann im Laufe des Jahres rückwirkend zum 1.Januar beantragt werden.

Da uns einiges im Kleingedruckten noch unklar war, haben wir geraten, den Antrag nicht zu früh zu stellen, denn bei der Höhergruppierung verliert man die in einer Altersstufe angesammelte Zeit bis zur nächsten Alters-/Erfahrungsstufe. Das kann im Zweifel dann den Vorteil der Höhergruppierung schmälern. Nun gibt es ein Merkblatt vom 7. März 2017, in dem wir unsere bisherigen Erkenntnisse zusammengestellt haben und die möglichen Problemkonstellationen etwas eingrenzen können.

Das Merkblatt ist relativ leicht zugänglich auf der Seite der BPtK unter folgendem Link: www.bptk.de/bptk/gremien/psychotherapeuten-in-institutionen.html => "Aktuelles" . Dort finden sich auch die  Beiträge aus dem Psychotherapeutenjournal zum Thema und Hintergrundinformationen.

Heiner Vogel, Klaus Thomsen (für die Fachgruppe Angestellte, DGVT-Berufsverband)


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