< vorheriger Artikel

Wartezeitenproblematik im Bereich der Psychotherapie – Schreiben an den GKV-Spitzenverband


(kb). Der DGVT-Berufsverband hat sich Ende April an die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, gewandt und sie dazu aufgefordert, zur Wartezeitenproblematik (Wartezeit auf einen Behandlungsplatz) Stellung zu nehmen.

Aufhänger für unser Schreiben war u.a eine Äußerung von Frau Pfeiffer zum Thema Wartelisten in der Pharmazeutischen Zeitung online, Ausgabe April 2017:

www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php.

Der GKV-Spitzenverband ist einer der wichtigsten Ansprechpartner für unseren Ansatz, die Versorgung zu verbessern, denn er ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

 

 

GKV-Spitzenverband

Frau Dr. Doris Pfeiffer

Vorstandsvorsitzende

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

27. April 2017

Wartezeitenproblematik im Bereich der Psychotherapie - Kommentare von Seiten des GKV-Spitzenverbands

Sehr geehrte Frau Dr. Pfeiffer,

einige Kommentare von Seiten des GKV-Spitzenverbands in der letzten Zeit deuten darauf hin, dass die Wartezeitenproblematik im Bereich der Psychotherapie nicht gesehen, bzw. voreilig davon ausgegangen wird, dass diese sich nun durch die Einführung der Psychotherapeutischen Sprechstunden lösen würde.

Für unseren Verband, der die Interessen von ca. 8000 VerhaltenstherapeutInnen (Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen) in Deutschland vertritt, sind die Wartezeiten im Bereich Psychotherapie ein wichtiges Thema, zu dem wir mit Ihnen gerne ins Gespräch kommen möchten.

In einem Interview hatten Sie gesagt, dass es in Deutschland faktisch keine Wartelisten wie in den Niederlanden oder Großbritannien gebe. Wir möchten klarstellen, dass dies auf die ambulante Psychotherapie in Deutschland nicht zutrifft.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte bereits im Jahr 2012 im Rahmen einer Wartezeitenstudie herausgearbeitet, dass es bundesweit Wartezeiten auf einen ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsplatz von drei Monaten gibt, in manchen Regionen sogar bis zu 9 Monate.

Aus PatientInnen-Sicht ist es entscheidend, ob sich an einen ersten Termin - bzw. an die neue Psychotherapeutische Sprechstunde - ohne Wartezeit eine Behandlung unmittelbar anschließen kann. Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie, die die psychotherapeutische Versorgung ja verbessern soll, ist unseres Erachtens an dieser Stelle nicht zu Ende gedacht worden, denn das Wartezeitenproblem in der Psychotherapie kann ohne eine Vermehrung von Praxissitzen nicht gelöst werden.

Die mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie eingeführte telefonische Erreichbarkeit von PsychotherapeutInnen ist für viele PatientInnen sicher ein Gewinn, er wird aber auf Kosten wertvoller Behandlungszeit erbracht. Bei ca. 20.000 KV-zugelassenen PsychotherapeutInnen in Deutschland handelt es sich um ca. 80.000 Behandlungsstunden wöchentlich, die den PatientInnen verloren gehen.

Auch die neu eingeführte Psychotherapeutische Sprechstunde ist aus unserer Sicht prinzipiell sinnvoll. Sofern im Anschluss jedoch keine Behandlung angeboten werden kann, läuft diese neue Behandlungsform ins Leere. Für PatientInnen beginnt nach der Sprechstunde dann von Neuem das Warten auf einen Behandlungsplatz. Die große Fallzahl an Versicherten, die über die sog. Kostenerstattung ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen, da es nicht genügend KV-zugelassene BehandlerInnen gibt, spricht für sich.

Wartezeiten sind für PatientInnen mit psychischen Erkrankungen eine große Belastung und bergen die Gefahr, dass sich psychische Erkrankungen verschlimmern und chronisch werden. Dies stellt auch eine Belastung für das Gesundheitssystem und die gesamte Volkswirtschaft in Deutschland dar.

Wir sind an Ihrer Position zum Thema Wartezeiten in der Psychotherapie und zu den von uns hier dargelegten Aspekten interessiert und freuen uns über Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Judith Schild
Vorstand DGVT-Berufsverband


Zurück