Aus der Landespsychotherapeutenkammer
Am 1.4.2017 fand im Hotel Maritim in Stuttgart die Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg statt. Hier die wichtigsten Entscheidungen in aller Kürze:
1. Es wird eine neue Wahlordnung geben! Die Entscheidung zur Ausarbeitung eines vorgelegten neuen Modells fiel nach einem Bericht von Prof. Behnke zur Änderung der Wahlordnung, die möglichst „minimal invasiv“ sein sollte. Er schilderte ausführlich die Schwierigkeiten einer Wahlordnung unter den gegebenen Bedingungen mit Wahlkörpern für KJP, PP und PiAs. Vermutlich werden zukünftig drei Stimmen möglich sein, die kumuliert werden oder auf einzelne Personen einer Liste aufgeteilt werden können. Die neue Wahlordnung soll im Herbst verabschiedet werden und bereits für die Wahlen 2018 gelten.
2. Kommission zur Neuberechnung der Sitze des Deutschen Psychotherapeutentags (DPT).
Der Vorstand wurde in der VV vom 01.04.17 beauftragt, eine Kommission zum Thema „Anzahl Sitze im DPT“ einzuberufen. Diese wird nun einberufen und für unsere DGVT-Liste nimmt Renate Hannak-Zeltner teil. Zum Hintergrund: die Zahl der Delegierten am DPT wurde immer größer, so hat der nächster DPT bereits 147 Teilnehmer. Eine weitere Steigerung ist vorauszusehen.
Das bedeutet hohe Kosten für die Kammern, schwierige Hotelsuche in den einzelnen Bundesländern und ob mit 147 TeilnehmerInnen eine bessere Entscheidungsfindung möglich ist als mit 120 Teilnehmern, das wage ich zu bezweifeln. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag einer Begrenzung der Delegiertensitze.
3. Nachtragshaushalt: Die Fortbildungsabteilung der Kammer (Ressort Aus-, Fort-, Weiterbildung/ Qualitätssicherung) bekommt eine halbe Stelle für Sachbearbeitung mehr. Zuletzt war die fristgemäße Bearbeitung von Anträgen nur noch knapp möglich. Auch wurde die halbe Stelle für die Ausgabe des Heilberufeausweises (HBA) verlängert. Diese ist jetzt befristet bis zum 31.12.17. Damit müsste auch die Vorbereitung für den HBA erfolgt sein (eine weitere Verlängerung ist nicht geplant). Auch werden für Wahlen 2018 schon jetzt Rücklagen gebildet.
4. Änderung der Entschädigungsordnung (ERKO), gedacht zur Förderung des berufspolitischen Nachwuchses.
Hier der Text der ERKO: Entschädigung für die notwendige Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen „(1) Vorstandsmitglieder, VV-Mitglieder und Mitglieder von Ausschüssen erhalten eine Entschädigung für die Kosten einer notwendigen Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die zu ihrem Haushalt gehören, in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde, maximal 150,00 Euro pro Tag. Satz 1 gilt entsprechend für die Kosten einer notwendigen Betreuung von Angehörigen, die nach dem SGB XI anerkannt pflegebedürftig sind.
(2) Die Betreuung ist notwendig, wenn der Antragsteller aufgrund der Teilnahme an Sitzungen des Vorstandes, der Vertreterversammlung, des Deutschen Psychotherapeutentages oder der Ausschüsse an der Betreuung verhindert war und deshalb eine Betreuung des Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen beauftragt hat, ohne dass andere Angehörige die Betreuung in dieser Zeit übernommen haben. (letzterer Halbsatz wurde noch gestrichen).
(3) Nicht erstattungsfähig sind Kosten.....
Kritikpunkte: es ergebe sich dadurch eine weitere Abrechnungsmöglichkeiten (alles kostet); mein Einwand (HZ): Der Zuschlag von 15 € pro Stunde erfolge „on Top“, also zusätzlich zu den üblichen Entschädigungszahlungen, damit würde z.B. eine Ausschusssitzung mit 75 € pro Stunde entschädigt, Fahrkosten mit 50 € pro Stunde – nach meiner Meinung würde die übliche Entschädigung ausreichend sein.
Die meisten Diskussionsbeiträge unterstützten den Antrag, das wurde von einer Vertreterin (mit Kleinkindern) als Anerkennung empfunden. Aufgrund von ihrer Schilderung, wie mühsam das für ihre Eltern sei zu kommen, wurde der Satz mit den Angehörigen gestrichen (auch jegliche Angehörige in der Betreuung werden nun für die Beantragung der Zusatzabrechnung anerkannt).
Für die Funktionäre mit Kindern kann die Kammer offensichtlich Geld bereitstellen, die von mir (HZ) früher geforderte Berücksichtigung von Kindern der Kammermitglieder bei der Beitragsbemessung ließ sich hingegen nicht durchsetzen.
5. Gebührenordnung, Erhebung von Gebühren für die Ausstellung eines HBA beschlossen.
Der Antrag auf Erhebung von Gebühren wurde vom Haushaltsausschuss eingebracht. Bei der letzten VV im Okt 2016 war er überraschend abgelehnt worden. Auch diesmal erfolgte eine lange Diskussion, das wichtigste Argument des HHA (auch von mir, HZ) war, dass die Stelle für die Ausgabe des HBA mit den Gebühreneinnahmen gegenfinanziert werden sollte und da nur etwa die Hälfte der Mitglieder den Ausweis benötige, sollten diese sich mit einer geringen Gebühr beteiligen. Mit breiter Mehrheit wurde dem Antrag auf die Erhebung einer Gebühr von 20 € zugestimmt.
6. Was sonst noch war: Der Bericht des Vorstandes, insbesondere auch zum Stand der Ausbildungsreform, ist auf der Homepage der Kammer nachzulesen.
Hinweisen möchten wir auf die Einladung zum Landes-Psychotherapeutentag
„Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“
am 1. Juli 2017 im Pullman-Hotel, Stuttgart Vaihingen.
Diese Einladung möchte ich an alle Mitglieder weiterleiten und eine Teilnahme empfehlen!
Renate Hannak-Zeltner
Landessprecherin Baden-Württemberg
Aus der KV Baden-Württemberg
Qualitätssicherung – DGVT-BV in QM-Kommission der KV BW vertreten
Dr. Silke Kurreck, DGVT-/DGVT-BV-Landessprecherin ist neu in der KV Baden-Württemberg zum Mitglied in der Qualitätsmanagement–Kommission berufen worden. Mitglieder dürfen sich bei offenen Fragen gerne an Silke Kurreck wenden: baden-wuerttemberg@dgvt-bv.de.
Ebenso können Anregungen seitens der KollegInnen eingebracht werden, die dann nach Möglichkeit bei Treffen der Kommission eingebracht werden.
Gewaltpräventionsprojekt erreicht Frauen mit Fluchterfahrung in ganz Baden-Württemberg
(wd). Ein Jahr lang wurden nach Baden-Württemberg geflüchtete Frauen in den Gemeinschaftsunterkünften im Land über Frauenrechte und bestehende Hilfeangebote bei Gewalterfahrungen aufgeklärt. Dazu fanden an 24 Standorten rund 200 Informationsveranstaltungen statt. Zusätzlich wurden rund 1.000 Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe in speziellen Fortbildungen für das Thema sensibilisiert. Koordiniert wurde das Projekt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.
„Mädchen und Frauen mit Fluchterfahrungen sind oft vielfältigen Gewalterfahrungen ausgesetzt und haben einen speziellen Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsbedarf. Angesichts der großen Zahl der in den letzten Jahren zu uns geflüchteten Frauen war es der Landesregierung wichtig, diesen Frauen so schnell wie möglich nach ihrer Ankunft deutlich zu machen, dass in Baden-Württemberg keine Frau Gewalt hinnehmen muss und sie Hilfe finden, wenn diese erforderlich ist. Es ist ein großer Erfolg, dass wir mit unserem Projekt so viele Frauen mit Fluchterfahrung erreichen konnten“, sagte Staatssekretärin Mielich in Stuttgart.
Durchgeführt wurden die Informationsveranstaltungen von den Frauenberatungsstellen im Land. Adelheid Herrmann, Leiterin des Vereins Frauen für Frauen e. V. in Ludwigsburg, fasste ihre Eindrücke wie folgt zusammen: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass geflüchtete Frauen und Mädchen einen großen Bedarf haben, sich in Frauengruppen auszutauschen. Geschlechterhomogene Gruppen sind ihnen vertraut. Hier können sie über Themen wie Geschlechterrollen, Frauenrechte und Gewalt sprechen. Großes Interesse bestand auch darin, zu wissen, wie Frauen in Deutschland leben, welche Gewalterfahrungen sie machen und wie sie sie bewältigen.“ Dabei seien für das Gelingen einer Frauengruppe mehrere Faktoren wichtig: vertrauensbildende Maßnahmen, ein vorsichtiger Einstieg in das Thema häusliche Gewalt und eine sensible Übersetzung in die Muttersprache.
Spezielle Fortbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche
Auch die Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsbetreuung haben von dem Projekt sehr profitiert. Sie erhielten einen Überblick über die regionalen Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen, knüpften Kontakte und gewannen Handlungssicherheit.
„Häufig sind sie die ersten, die von konkreten Gewaltvorfällen in Flüchtlingsunterkünften erfahren. Durch Wissen und Vernetzung können sie betroffenen Frauen besser zur Seite stehen und ihnen den Weg zu professioneller und staatlicher Hilfe ebnen“, betonte Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. „Das Projekt hat einen wichtigen Prozess im großen Unterfangen der Integration von Flüchtlingen in Gang gesetzt: es gibt Hilfe bei häuslicher Gewalt. Auch für geflüchtete Frauen und Mädchen. Sie werden nicht allein gelassen“, so Wolfgramm.
Auf ein besonderes Angebot im Rahmen des Projekts wies Staatssekretärin Mielich hin. Am Projektstandort in Heidelberg wurden ganz gezielt auch die männlichen Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft angesprochen. Sozialpädagogen aus der Männerberatung sprachen mit ca. 50 Männern über Rollenbilder, Umgangsformen zwischen den Geschlechtern und über die Gesetzeslage hinsichtlich Gewalt gegen Frauen und Kinder. Waren die Anschauungen auch vielfältig und die Diskussionen rege, so zeigte sich jedoch auch in den Männergruppen ein großes Interesse am Austausch.