Die erste Sitzung des GK II in diesem Jahr fand in der International Psychoanalytic University in Berlin statt – nicht alt und ehrwürdig, diese kleine junge Hochschule, aber beeindruckend innovativ und dynamisch, in einer Seitenstraße am Spreebogen gelegen. Sicher ein wichtiges Symbol für die neuen Entwicklungen in der Hochschullandschaft – wo allerorten Hochschulen gegründet werden, die manches Mal sogar den formalen Status einer Universität (oder gleichgestellt) von den zuständigen Behörden erhalten.[1]
Die Sitzung wurde dieses Mal von der Vereinigung der Analytischen Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen organisiert und ausgerichtet und fand, wie immer, in entspannter Atmosphäre, beinahe im familiären Kreis statt. Allerdings muss man dann eher an eine Großfamilie denken, denn bei ca. 40 TeilnehmerInnen im Raum, die von etwa 30 beteiligten Verbänden stammen, war es immer wieder wichtig, auf die Struktur der Tagesordnung und die Qualität der Technik/Akustik zu achten, damit die Sitzung konstruktiv verläuft und alle beteiligt sind/bleiben. Keine ganz leichte Aufgabe, die Herr Singer und Frau Timmermann vom VAKJP aber souverän gemeistert haben. DGVT und DGVT-BV wurden von Judith Schild, Oliver Kunz und Heiner Vogel vertreten.
Ein emotionaler Höhepunkt war die sehr persönliche Erklärung von Heiner Bertram vom Vorstand des Verbandes Psychologischer PsychotherapeutInnen im BDP zu seinem Abschied aus dem GK II. Er berichtete, dass er und der gesamte Vorstand des VPP/BDP noch im Juni zurücktreten wollen, weil die Arbeit in den gegebenen Strukturen des BDP nicht zu leisten sei. Sie hätten eine Auflösung des VPP/BDP bei der BDP-Delegiertenversammlung beantragt, die aber abgelehnt worden sei. Und auch eine Veränderung der Strukturen sei abgelehnt worden. Er bedauere diesen Schritt außerordentlich, aber wegen der wichtigen Aufgaben in der Psychotherapielandschaft sei es für ihn und den VPP/BDP-Vorstand angesichts der geringen Mittelzuweisungen aus dem Gesamtverband BDP unmöglich weiterzuarbeiten und die notwendigen Aufgaben zu leisten.
Alle anderen Punkte wurden sodann zügig abgearbeitet. Nach den anregenden Berichten aus den Verbänden wurden die Entwicklungen zur Psychotherapie-Richtlinie bzw. zur aktuellen Umsetzung der Veränderungen ausgetauscht. Unterschiede zeigten sich darin, wie weit alternative Formen der Versorgung und insbesondere die Kostenerstattung gestützt und unterstützt werden sollten. Große Einigkeit zeigte sich aber in der Erwartung, dass die Vorgaben der neuen Psychotherapie-Richtlinie keinesfalls dazu führen würden, dass der psychotherapeutische Versorgungsbedarf und die Wartezeiten auf Psychotherapie geringer werden. Im Gegenteil, so meinten viele: Die Kapazitäten der KollegInnen für Richtlinientherapie werden ja wegen der neuen Sprechstunde reduziert und die Sprechstunde diene nun dazu, dass der bislang häufig nur subjektiv geäußerte Psychotherapiewunsch von PatientInnen auch seitens der KollegInnen quasi fachlich bestätigt werde. Der Druck auf die Kassen und die KV zur Verbesserung der Bedarfsplanung dürfte damit eher steigen, so die Einschätzung.
Berichtenswert war schließlich noch die Diskussion zur laufenden Entwicklung von Leitlinien. Ariadne Sartorius berichtete aus den Beratungen zur ADHS-S3-Leitlinie. Immer wieder gebe es Fachdiskussionen, in denen es auch subtil um berufsständische Rangeleien gehe, und Psychotherapie bzw. ihre Belange hätten unter der Mehrheit der Vertreter der Psychiaterverbände keine adäquaten Vertretungschancen. Wichtig scheint es, dass möglichst viele Verbände von PsychotherapeutInnen sich aktiv in die Leitliniendiskussionen einbringen. Hierzu und auch zur Abstimmung untereinander wurde eine gemeinsame Veranstaltung mit der BPtK angeregt werden.
Heiner Vogel
[1] Da geht es nicht nur um Äußerlichkeiten: Der Studienabschluss einer Universität oder gleich gestellten Hochschule ist aktuell eine notwendige Voraussetzung für die Aufnahme einer postgradualen PP-Ausbildung und das zukünftige Psychotherapiestudium gemäß den derzeitigen Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums soll auch nur an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen angeboten werden dürfen.