Die zweite Sitzung des GK II in diesem Jahr fand am 21.10.17 in Köln statt. Die Sitzung wurde dieses Mal von den beiden systemischen Gesellschaften, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) organisiert und ausgerichtet und fand, wie immer, in entspannter Atmosphäre, statt. Die vier Kollegen aus den beiden Verbänden, Dr. Ulrike Borst, 1. Vorsitzende Systemische Gesellschaft, Dr. Björn Enno Hermans, 1. Vorsitzender DGSF, Kerstin Dittrich (Berufs- und sozialpolitische Referentin der DGSF) und Sebastian Baumann (Vorstandsbeauftragter Psychotherapie der SG), haben die Sitzung nicht nur professionell, sondern auch mit viel Charme und Witz geleitet. Bei ca. 40 – 50 TeilnehmerInnen im Raum, die von etwa 30 beteiligten Verbänden stammen, war es immer wieder wichtig, auf die Struktur der Tagesordnung und die Qualität der Technik/Akustik zu achten, damit die Sitzung konstruktiv verläuft und alle beteiligt sind/bleiben. DGVT und DGVT-BV wurden von Oliver Kunz, Heiner Vogel und Waltraud Deubert vertreten.
Zu Beginn der Sitzung hat die Sitzungsleitung zur Aufstellung eines Zeitstrahls aufgerufen, um zu zeigen, welche KollegInnen aus den Reihen der GK II TeilnehmerInnen ab wann bereits in der GK II – Runde dabei sind. Heiner Vogel und Waltraud Deubert waren bereits bei den Vorgängerverbänden des GK II aktiv, als man sich noch getrennt in der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie (AGPT) und der Arbeitsgemeinschaft Richtlinienverbände (AGR) getroffen hat und die Auseinandersetzungen zwischen den Verbänden und vor allen den Verbändegruppierungen noch sehr heftig waren. Nachdem die Politik aber deutlich gemacht hatte, dass es nur ein Psychotherapeutengesetz geben wird, wenn die Profession sich einig ist, haben sich die Verbände in vielen Sitzungen und Gesprächen zusammengerauft und an einem Strang gezogen. Der Zeitstrahl hat so die Geschichte des GK II mit den Menschen, die daran beteiligt waren und sind, noch einmal ins Gedächtnis gerufen. Über die Jahre hinweg hat sich im GK II ein recht offenes und kollegiales Miteinander entwickelt, so dass eigentlich immer eine konstruktive Gesprächsatmosphäre möglich ist, in der man sich am Ende meist einig ist. Häufig natürlich auch darin, dass man unterschiedlicher Meinung über den einen oder anderen Punkt ist. Aber dennoch: Es ist sinnvoll – und das ist eigentlich die Gründungsidee des GK II –, dass die Verbände über ihre Positionen in den verschiedenen anstehenden Fragen zur Psychotherapieversorgung sprechen, ihre Argumente austauschen und mögliche Verbindungen und Abstimmungen ausloten. Besser miteinander als übereinander reden – so kann die Zusammenarbeit in den unterschiedlichen Gremien, in denen man in jeweils unterschiedlichen Koalitionen steht (KVen, KBV, GBA, Landespsychotherapeutenkammern, BPtK), sachgerechter und letztlich im Interesse aller konstruktiver verlaufen. Und außerdem konnten so immer wieder gemeinsame Stellungnahmen verabschiedet werden.
In dieser Sitzung wurde nach den Berichten aus den einzelnen Verbänden ein gemeinsames Papier zur Leitlinienerstellung psychischer Störungen vorbereitet. Behandlungsleitlinien sind wissenschaftlich und praktisch begründete Empfehlungen, in denen der aktuelle Stand des Wissens zur Behandlung von Menschen mit spezifischen Erkrankungen und Problemen dargestellt wird. Sie haben damit begründeten Einfluss auf die Versorgungsrealität in der psychotherapeutischen und psychiatrischen Praxis und in der Gesundheitspolitik. Bei der Erstellung von Leitlinien im Bereich psychischer Störungen sollten daher bei der Zusammensetzung von Konsensgruppen diejenigen im GK II organisierten Psychotherapieverbände berücksichtigt und zur Mitarbeit eingeladen werden, die fachlich und versorgungspolitisch mit den jeweiligen Gegenständen der Leitlinien befasst sind (siehe hierzu den weiteren Bericht von Rudi Merod).
Des Weiteren wurde eine Resolution zur aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 11.10.17 beschlossen. Das BSG hat in seinem Urteil die Rechtmäßigkeit der Systematik der sog. Strukturzuschläge aus dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.9.2015 festgestellt. Insbesondere hält das Gericht die Systematik der „Strukturzuschläge“ für rechtens, welche die Kosten für die Einstellung von Personal nur Praxen mit einem überdurchschnittlichen Umsatz zuerkennt. Damit bekommt ein Großteil der PsychotherapeutInnen keine ausreichende Vergütung für die Finanzierung der notwendigen Verwaltungsarbeit in den psychotherapeutischen Praxen. Der GK II fordert vom Gesetzgeber eine Rückkehr zu einer Systematik, in der jeder Psychotherapeut/jede Psychotherapeutin von der ersten Sitzung an die gleiche Vergütung je Zeiteinheit erhält und damit die Kosten für die Finanzierung administrativer Tätigkeiten erwirtschaften kann.
Die Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchttherapie haben zudem ein Papier zur ambulanten Psychotherapie bei substanzbezogenen Störungen zur Diskussion gestellt. In der Konsequenz sollen sich die Verbände dafür einsetzen, dass die KollegInnen für diese Patientengruppe mehr ambulante psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien anbieten.
Die systemischen Verbände haben zum Abschluss noch über das Bewertungsverfahren der systemischen Therapie berichtet. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat zum ersten Mal ein Psychotherapieverfahren bewertet und dafür ca. 3.000 Studien gelesen. Das Bewertungsverfahren war in Vorbereitung der im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nun anstehenden Beratungen über eine mögliche Zulassung der Systemischen Psychotherapie als Verfahren für die Psychotherapierichtlinie erforderlich gewesen. Gewünscht hätten sich die Verbände noch eine Gesamtabwägung über Nutzen und Schaden. Dies wurde nicht gemacht mit der Begründung, dass es zu wenige Informationen gäbe über unerwünschte Ereignisse und Schäden.
Last not least kam es noch zu einem sehr emotionalen Moment als ein langjähriger Mitstreiter im Gesprächskreis der Psychotherapeutenverbände verabschiedet wurde, Heiner Vogel von der DGVT. Bei der Verabschiedung durch Werner Singer und Benedikt Waldherr wurde der unermüdliche Einsatz für die Sache der PsychotherapeutInnen, den Heiner Vogel seit Beginn des GK II erbracht hat, gewürdigt. Seine Mitarbeit hat Heiner Vogel nicht nur auf den inhaltlichen Bereich beschränkt, sondern er hat sich auch immer im organisatorischen Bereich engagiert (Basisdaten des GK II auf den aktuellen Stand gebracht, Verfahrensregeln des GK II).
Unter großem Beifall dankten die GK II–VertreterInnen Heiner Vogel für seine wichtige und kontinuierliche Arbeit in diesem Gremium.
Waltraud Deubert